Landgericht Hamburg reloaded

Urteil des Landgerichts Köln (28 O 332/10): Medienanwalt muss Urteilsveröffentlichung dulden und sich karikieren lassen (…) „Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung des Beklagten auf der von ihm betriebenen Internetseite www.buskeismus.de. Der Kläger wendet sich gegen eine Veröffentlichung des Beklagten im Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien betriebenen Zivilprozess. Er ist Rechtsanwalt in Berlin.“ Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg ist Andreas Buske. (Via Law blog)

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Kommentare

One Kommentar zu “Landgericht Hamburg reloaded”

  1. Rold Schälike am Oktober 16th, 2010 1:45 pm

    Das Absurbe ist, dass der klagende Anwalt gar nicht an der abgebildeten Verhandlung – trotz Ladung – teilnahm und auch nicht auf der Karikatur abgebildet ist.

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