Grundrechte ja – aber nicht während der Dienstzeit

In Baden-Württemberg werden jetzt die Lehrer verfolgt, die ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrgenommen haben. (via Fefe). Das Original-Schreiben spricht davon, dass es die „Lehrerschaft in Misskredit“ bringen könnte, wenn jemand Zivilcourage beweist. Das wundert mich nicht. „Dienstpflichtverletzung“ kommt gleich nach „Telekommunikationsüberwachungsverordnung“, „Durchführungsbestimmung“ sowie „Nichtanwendungserlass für das Zugangserschwerungsgesetz“.