Warum Sarrazin nicht aus der SPD ausgeschlossen werden wird

Bei Partei- und Vereinsausschlüssen bin ich sozusagen unfreiwillig Experte. Im vergangenen Jahrzehnt hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV bzw. sein Berliner Landverband) schon vier Mal versucht, mich u.a. wegen allzu kritischer Äußerungen auszuschließen – jedes Mal erfolglos.

Bei Legal Tribune Online kann man nachlesen, warum der Ausschluss Sarrazins aus der SPD auch nicht funktionieren wird – wenn der sich wehrt und nicht einknickt.

„Die zentrale Norm ist § 10 Abs. 4 PartG: Ein Mitglied kann danach nur ausgeschlossen werden, wenn es bestimmte Schutzgüter in qualifizierter Weise verletzt und dadurch für die Partei einen schweren Schaden verursacht. Schutzgüter sind die Satzung, die Grundsätze und die Ordnung der Partei. Der Satzungsbegriff entspricht demjenigen des sonstigen Vereinsrechts. Mit Ordnung sind alle Verhaltensregeln gemeint, die eingehalten werden müssen, damit eine Partei funktionieren kann.“

Vereins- und Parteifunktionäre neigen dazu, die jeweilige Organisation als ihr persönliches Eigentum zu betrachten und lästige Kritiker per Formalia loszuwerden. Dummerweise wehren sich die meisten nicht, weil sie nicht wissen, dass das deutsche Partei- und Vereinsrecht gegen einen Ausschluss hohe Hürden vorgesehen hat.

„Zuletzt muss der qualifizierte Verstoß einen schweren Schaden für die Partei verursachen.“ Den Nachweis vor Gericht zu erbringen wird dem Lichterketten-tragenden Parteivorstand der SPD wohl schwer fallen. Aber das sind ja Autisten – die Welt als Wille und Vorstellung ist per default gesetzt. Sarrazin und der SPD-Vorstand passen also gut zusammen. Man sollte das, was zusammengehört, nicht auseinanderreißen.