Kipo: Kopf ab zum Gebet

Legal Tribune: „Wissenschaftlich fundierte Forschungen fehlen zwar weitgehend, unbestritten ist aber, dass sich das Internet in den letzten Jahren zum primären Vertriebskanal für kinderpornographische Inhalte entwickelt hat.“

Mehr muss man zum Thema nicht sagen. dieser Quatsch ist nicht „unbestritten“. Man hat zwar keine Ahnung, aber bei dem Reizwort „Kipo“ heisst es ohnehin nur noch „Kopf ab zum Gebet“.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Kipo: Kopf ab zum Gebet”

  1. Fluxkompensator am September 14th, 2010 2:55 pm

    Was ist den http://www.gercke.de für eine Webseite? Wenn ich auf den Link klicke, dann ist das Ergebnis eine leere weiße Seite. Erlaube ich RequestPolicy den Zugriff auf justserve.de, dann bekomme ich ein Flash Video, welches ich natürlich auch erst freischalten muss, es aber nicht tue. Das ist wirklich wieder sehr interessant.

  2. bombjack am September 14th, 2010 3:23 pm

    Aus dem Artikel:
    […]Digitalkameras und kostenloser Speicherplatz erlauben es Tätern heute, Kinderpornographie ohne Mitwirkung von Dienstleistern zu produzieren und zu verbreiten.
    […]

    Kann mir dann mal wer sagen, warum bei diesen ganzen Fällen von Wonderland, Marcy, Smasher, Himmel bis Mikado so wenig reale Täter (die ihre oder gar fremde Kinder sex. mißbraucht haben) ins Netz gegangen sind. Sehr oft war es wenn ich mich richtig erinnere sogar so das die Täter (weiblich/männlich) eigene Kinder hatten, die komischerweise (Anfixtheorie von Leyen und Co.) nicht missbraucht wurden. Provokant gesagt, könnte ich mir vorstellen das der Prozentsatz von realen Missbrauchsfällen bei solchen Tauschringen in der gleichen Größenordnung liegt, als würde präventiv bei den Eltern von Kindern einer Schule in einem sozialen Brennpunkt eine Ermittlung gestartet….

    Für meine Begriffe passt das nicht mit dem zusammen, was so gemeinhin über solche Tauschzirkel in den Medien und von den Strafverfolgern verbreitet wird….denn ich sehe dies ähnlich wie z.B. bei einem Drogenforum, da erwarte ich, wenn man die Poster durchsuchen würde auch um einiges mehr an Konsumenten, als bei einer gleichen Anzahl von z.B. Poster im Heise-Forum.

    Zugleich drängt sich da dann auch die Frage auf, wo und wie viel Neumaterial es gibt und ebenfalls welche Qualität dieses Neumaterial hat, denn bekanntlich sind die Definitionen was unter den §184b StgB fällt inzwischen mehr als windelweich und vom StgB-Paragraphen §176a wird da kein Unterschied gemacht, da dieser sich auf die gesamte Bandbreite des §176 StgB bezieht d.h. ein nach §184b strafbares Posing steht, wenn Bilder gemacht wurden auf der gleichen Stufe wie ein erzwungener GV.

    bombjack

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