Auch die Nachzensur ist eine Zensur

Sehr schön einige Zitate auf lawblog zu „Das BKA, die Zugriffs-Entzugs-Behörde“ (ein Interview mit Zensur-Lobbyist Ziercke „BKA-Chef fordert Rückkehr zu Internetsperren“). Ziercke sagt: „Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.“

„…die Zensur ist hierzulande unter dem Deckmantel „Jugendschutz“ für Filme und Computerspiele längst etabliert, also weshalb sollte es beim Thema Internet denn plötzlich so anders sein?“

„Das ist genau die Argumentation, die z.B. von der chinesischen Regierung kommt, wenn mal wieder ein westlicher Politiker beim Besuch pro forma den ‚kritischen Dialog‘ bzlg. Menschenrechten etc. führt. Diese ganzen Seiten mit pro-tibetischer, Falung-Gong oder parteikritischer Propaganda sind ja verboten.“

„Es herrschen zensurähnliche Zustände. Ich kann verstehen, wenn Menschen das umgangssprachlich Zensur nennen. Ich tue das auch.“

„Was vom Gesetzgeber einfachgesetzlich verboten und deswegen dem öffentlichen Zugriff entzogen wird, kann trotzdem zu Unrecht verboten und dem öffentlichen Zugriff entzogen worden sein, da sich der Begriff Zensur alleine aus der Verfassung und im Verhältnis zur Meinungsfreiheit ergibt.“
(…)
(Und wenn jetzt noch jemand damit kommt, dass Art. 5 GG nach aktueller Rechtsprechung nur die Vorzensur erfasst: Diese Definition ist auf das Netz einfach praktisch nicht anwendbar. Jede Form der „Nachzensur“ ist gleichzeitig auch eine Vorzensur, da die Seite nicht automatisch wieder freigegeben wird, sobald sich der Inhalt ändert.)“