Auch die Nachzensur ist eine Zensur

Sehr schön einige Zitate auf lawblog zu „Das BKA, die Zugriffs-Entzugs-Behörde“ (ein Interview mit Zensur-Lobbyist Ziercke „BKA-Chef fordert Rückkehr zu Internetsperren“). Ziercke sagt: „Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.“

„…die Zensur ist hierzulande unter dem Deckmantel „Jugendschutz“ für Filme und Computerspiele längst etabliert, also weshalb sollte es beim Thema Internet denn plötzlich so anders sein?“

„Das ist genau die Argumentation, die z.B. von der chinesischen Regierung kommt, wenn mal wieder ein westlicher Politiker beim Besuch pro forma den ‚kritischen Dialog‘ bzlg. Menschenrechten etc. führt. Diese ganzen Seiten mit pro-tibetischer, Falung-Gong oder parteikritischer Propaganda sind ja verboten.“

„Es herrschen zensurähnliche Zustände. Ich kann verstehen, wenn Menschen das umgangssprachlich Zensur nennen. Ich tue das auch.“

„Was vom Gesetzgeber einfachgesetzlich verboten und deswegen dem öffentlichen Zugriff entzogen wird, kann trotzdem zu Unrecht verboten und dem öffentlichen Zugriff entzogen worden sein, da sich der Begriff Zensur alleine aus der Verfassung und im Verhältnis zur Meinungsfreiheit ergibt.“
(…)
(Und wenn jetzt noch jemand damit kommt, dass Art. 5 GG nach aktueller Rechtsprechung nur die Vorzensur erfasst: Diese Definition ist auf das Netz einfach praktisch nicht anwendbar. Jede Form der „Nachzensur“ ist gleichzeitig auch eine Vorzensur, da die Seite nicht automatisch wieder freigegeben wird, sobald sich der Inhalt ändert.)“

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Kommentare

2 Kommentare zu “Auch die Nachzensur ist eine Zensur”

  1. Manuel Rodriguez am September 2nd, 2010 4:28 pm

    Eine Vorzensur ist in demokratischen Staaten illegal. Es ist unvereinbar mit den Menschenrechten, wenn eine staatliche Stelle unliebsame Texte zurückhalten würde. Nur mit dem dem Recht auf freie Meinungsäußerung können demokratische Entscheidungsprozesse erfolgen. Eine Vorzensur würde bedeuten, dass Texte zunächst einem Beamten zur Kontrolle vorgelegt werden und dieser Beamte dann Änderungen im Sinne der Staatsdoktrin vornimmt. Auf diese Weise hätte der Staat das Meinungsmonopol und nicht die unabhängige Presse. Deshalb gibt es Vorzensur nur in Diktatoren und undemokratischen Staaten.

  2. dasuxullebt am September 3rd, 2010 1:22 pm

    Die Frage, ob die Unterscheidung zwischen Vor- und Nachzensur auf das Internet anwendbar ist oder nicht, wird – wenn ich das als juristischer Laie richtig sehe – wahrscheinlich wie üblich mit einem Haufen Geschwafel irgendwelcher Leute vom Format „wir brauchen einen Ausschaltknopf fürs Internet im Kanzleramt“ heftig diskutiert und dann letztendlich von Verfassungsrichtern entschieden.

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