Vorratsdatenspeicherung: Sechs von siebenundzwanzig

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sechs Mitgliedstaaten, Luxemburg eingeschlossen, die Richtlinie noch nicht umgesetzt. Ende 2009 und im Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Irland und Griechenland einerseits und Schweden andererseits gegen das EU-Recht verstoßen haben. (…) In Rumänien wurde das einzelstaatliche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland wurde ein ähnliches Urteil verkündet; gegen Ungarn ist ebenfalls ein Verfahren anhängig.“ (via netzpolitik.org)