Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch

Pressemeldung: „DJV und dju haben gegen den Zeit-Verlag vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt (Az. 312 O 224/10). In dem Verfahren ging es um die Autorenverträge der Zeit, die von den freien Mitarbeitern weitgehende Rechtsübertragungen verlangten. Gegen ein Pauschalhonorar sollten die Freien dem Verlag beispielsweise erlauben, ihre Beiträge ohne weitere Bezahlung verwenden zu können. Das Landgericht Hamburg hat daraufhin die Regelungen in vollem Umfang verboten. Damit hat ein weiteres Gericht die aktuelle Rechtsprechung zugunsten der Urheber bestätigt. Zuvor hatten Gerichte in ähnlichen Fällen bereits gegen die Bauer Achat KG und gegen Springer geurteilt.“