Mangelhafte Gefahrenprognose

Die kackbraunen Kameraden haben vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Ich begrüße das, denn das Urteil stärkt die Bürgerrechte. Und die obrigkeitsstaatliche doitsche Franktion der Pseudo-„Linken“, denen zum Thema Nazis nur immer melden, durchführen, verbieten einfällt, hat auch eine berechtigte Klatsche bekommen.

Pressemeldung: „Der Beschwerdeführer meldete für den 2. März 2002 in Bielefeld die Versammlung unter dem Motto ‚Die Soldaten der Wehrmacht waren Helden, keine Verbrecher‘ an. (…) Im Folgenden ordnete das Polizeipräsidium die Auflage an, dass die Teilnehmer der vom Beschwerdeführer geplanten Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden. (…) Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer insbesondere eine Verletzung seines Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG. (…) Der Sache nach haben sich die Verwaltungsgerichte bei ihrer Gefahrenprognose allein auf die – nicht ausgesprochene – Vermutung gestützt, die Teilnehmer der vom Beschwerdeführer veranstalteten Versammlung könnten durch frühere Störungen von gewalttätigen linken Gegendemonstranten gereizt nunmehr zum Präventivschlag ausholen.“