Das Gedächnis des Finanzministers [Update]

Hans-Jürgen Papier auf sueddeutsche.de: „Nach deutschem Verfassungsrecht ist eine vorsorgliche, anlasslose und flächendeckende Sammlung personenbezogener Daten unverdächtiger Bürger durch den Staat im Prinzip unzulässig. Sie kann nur erlaubt sein in Verbindung mit einer präzisen Zweckbestimmung. Ich finde, das ist eine wichtige Aussage: Schon die Vorratsdatenspeicherung als solche ist verfassungswidrig, weil angesichts der Schwere des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis die Regeln über die Verwendung der Daten zu undifferenziert und zu weit waren. (…) Wer dem Gericht diese Entscheidungsmacht über die Abgrenzung von politischen Spielräumen und gerichtlicher Kontrolle entziehen will, beginnt die Verfassungsgerichtsbarkeit der Sache nach in Frage zu stellen.“

[Dazu Heise: „Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein. Als Beispiel nennt er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung.“ (11.03.2009) sowie Kai Biermann in Zeit Online: „Unsinn gebiert Unsinn“.]

Kauder ist – wie gewohnt – noch schlimmer. In Focus Offline sagt er: Die Verfassungsrichter erschwerten die Arbeit des Parlaments, denn in ihren Urteilen wie zur Vorratsdatenspeicherung fänden sich ‚zu konkrete Vorgaben‘, (…) Kauder wünscht sich auch mehr Rücksicht von Seiten des Gerichts. Fragen, die das Parlament betreffen, würden bisher meistens in den Bundestags-Sitzungswochen mündlich verhandelt, beklagte Kauder.“

Da kommen einem wirklich die Tränen…Wie wäre es, einfach mal Gesetze zu machen, die das Bundesverfassungsgericht nicht für ungültig erklären muss?

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