Überdurchschnittlich konspirativ

„Der Angeschuldigte ist dabei … überdurchschnittlich konspirativ vorgegangen, so dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Strafgewalt des Strafrichters nicht mehr ausreicht.“ Udo Vetter im law blog: „Was hat der Betreffende gemacht? Er ging grundsätzlich über einen Anonymierungsdienst ins Netz, der die eigene IP-Adresse verschleiert.“