40 Jahre Internet

Schrecklich – wie konnte ich diesen Geburtstag nur vergessen? (Danke, Schockwellenreiter!) Am 29. Oktober 1969 wurde das Internet geboren.

Hier erklärt Professor Leonard Kleinrock, wie alles anfing: „After much work, the first two nodes of what would become the ARPANET were interconnected between UCLA’s School of Engineering and Applied Science and SRI International (SRI) in Menlo Park, California, on October 29, 1969.“ Kleinrock sagt, dass es keine Aufzeichnung und keine Kopie der ersten Verbindung zwischen den zwei Rechnern gebe.
(Hier zeigt und erklärt er den ersten Router – groß wie ein Schrank.)

Man muss das immer den Leuten erklären, die das Internet als Synonym des World Wide Web nehmen. Das WWW hat im Dezember Geburtstag und wird dann erst 19 Jahre alt. In allen meinen Seminaren stelle ich die Frage zuerst: Was ist der Unterschied zwischen „Internet“ und „World Wide Web“? Ich kann mich nicht erinnern, seit 1997 jemals spontan eine richtige Antwort bekommen zu haben.

Wenn ich anschließend die Teilnehmer/Schüler auffordere, google.com einzugeben und das niemand auf Anhieb hinbekommt (weil immer google.de kommt), dann wissen alle, wo es ungefähr langgeht… und ich habe etwas zum Schmunzeln. Mein nächstes Seminar „Investigative Recherche im internet“ an der Berliner Journalisten-Schule ist übrigens im Dezember. Ein paar Plätze sind noch frei.

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Holocaust-Leugner nicht bestrafen!

Piraten würden vermutlich Henryk M. Broder wählen: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass Holocaustleugnung als Straftatbestand aufgehoben wird. Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren.“

Es geht um § 130 StGB „Volksverhetzung“ und insbesondere um den Absatz 3: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Noch ist die Piratenpartei jung, intelligent und klein und denkt und kann aussprechen, was wahr ist, ohne auf den typisch ängstlich-deutschen Medien-Mainstream Rücksicht nehmen zu müssen. Was sagt der? Die Süddeutsche zum Beispiel: „Da werden sich die Aktivisten der Neonazi-Szene aber bedanken, dass sie jetzt offen ihr Gedankengebräu verabreichen können. Alle, die den Holocaust überlebt haben, wundern sich.“ Welch erbärmliche Schreiber, die offenbar keine zwei Minuten recherchiert haben, warum Broders Meinung ernsthaft diskutiert werden sollte und muss!

Jemand darf offen ekelhaften Schwachsinn verbreiten, wie es Neonazis gewöhnlich tun? Überraschung: Ja, das ist erlaubt. Man nennt das gemeinhin Meinungsfreiheit, die Basis der Demokratie – für Deutsche immer noch schwer zu verstehen. Noch genauer erklärt für die, die das Wort zum ersten Mal hören: Freiheit der Meinung gilt für alle, auch die, die etwas Falsches meinen. In deutschen Medien kann man aber ungestraft fordern, dass Meinungsfreiheit für die Gegner der Demokratie nicht gelten solle. So steht es mit dem demokratischen (Selbst-)Bewusstsein deutscher Journalisten.

Das Recht, alles zu sagen, was man denkt, gilt nie absolut, nur um das „Argument“ vorwegzunehmen. Soll aber der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzen, um zu garantieren, dass die Bürger die Geschichte richtig verstehen und interpretieren? Haben wir das nötig? Nein: Wer den Holocaust leugnet, sollte straffrei bleiben wie derjenige, der behauptet, die Erde sei eine Scheibe, zwei mal zwei sei fünf oder Maria (falls sie existiert hat) sei Jungfrau gewesen, als sie einen gewissen Jesus (falls er existiert hat) geboren habe.

Die Piraten sind die einzige Partei in Deutschland, die effektiv gegen Neonazis, Antisemitismus und Rassismus kämpft, weil sie alle Zensurgesetze (ja, Zensur!) abschaffen will. Darüber diskutiert die Partei intern kontrovers, aber die Mehrheit billigt den intelligenten Konsens: Zensur ist kontraproduktiv und gehört ins vorige Jahrtausend. Alle anderen Parteien drucksen verschämt herum oder fordern Verbote, weil sich das für die Lichterkettenträger irgendwie moraltheologisch wertvoll anhört und ein gutes Gewissen macht.

Ich habe ganz klar gefordert: Alle Zensurgesetze abschaffen! Um das zu fordern, braucht man hierzulande Mut. Es braucht auch Mut, um zu fordern: Staat und Religion sollten getrennt sein (keine Kirchensteuer, kein Religions“unterricht“ an den Schulen, Blasphemie-Paragrafen ersatzlos streichen.) Wer fordert, die Leugnung des Holocaust nicht zu bestrafen, wird in den Medien und in der Öffentlichkeit so behandelt wie jemand, der Heroin freigeben will. Nur wenn man zufällig Nobelpreisträger ist wie Milton Frieman, dann darf man das laut sagen, ohne als leicht irre zu gelten.

Nur vereinzelt wagen es Juristen und Journalisten, sich dem kommunitären Zwangskonsens zu widersetzen. Hier ein paar Beispiele (Auszüge) zur weiteren Diskussion:

Deutscher Denkmalschutz

Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Die vermeintlich bekämpfte Diskriminierung der Juden wird auf subtile Weise weiterbetrieben – in seiner Heimat vor antisemitischen Anwürfen geschützt werden zu müssen ist nicht weniger demütigend als die Anwürfe selbst. Aus diesem Grund hat sich der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Hendrik van Dam, vor Jahren gegen die Absicht verwahrt, ausgerechnet in Deutschland einen ’strafrechtlichen Naturpark‘ für Juden anzulegen.

Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte Geschichtsbild.

Der Wahrheit des Holocaust ist nicht gedient, wenn sie im Strafgesetzbuch steht und nicht in den Köpfen der Bürger. Es dient ihr nicht, wenn sie geglaubt werden muss, nicht weil sie unwiderleglich, sondern weil sie befohlen ist. Die Staaten sind es, die Geschichte schreiben, aber wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen, sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese Staaten gesagt.
(Christian Bommarius, Berliner Zeitung, 27.04.2004)

Wer bestimmt, was historische Wahrheit ist?

Die Geschichtswissenschaft sieht sich in den freien Gesellschaften des Westens tatsächlich hohen Erwartungen ausgesetzt; dieser Druck kann so weit gehen, daß die Historiker aufschreien. Das zeigt das Manifest von 19 renommierten französischen Historikern und Intellektuellen, das in derselben Woche, in der Ahmadinedschad den Holocaust leugnete, die Straffreiheit solchen Leugnens forderte. In Frankreich ist (wie in Deutschland) das Leugnen des Holocausts strafbar.

Gegen diese politischen Einschränkungen der historischen Arbeit wendet sich das Manifest: ‚Die Geschichte ist keine Religion. Der Historiker akzeptiert kein Dogma, respektiert kein Verbot, kennt keine Tabus. Er kann stören.‘ Zweitens: ‚Die Geschichte ist nicht die Moral. Es ist nicht die Rolle des Historikers, zu preisen und zu verdammen; er erklärt.‘ Drittens: ‚Die Geschichte ist nicht die Sklavin der Aktualität. Der Historiker drückt der Vergangenheit nicht die ideologischen Schemata der Gegenwart auf und bringt in die Ereignisse von einst nicht die Sensibilität von heute.‘ Viertens: Die Geschichte ist nicht mit Gedächtnis gleichzusetzen, fünftens: ‚Die Geschichte ist kein Rechtsgegenstand. In einem freien Staat ist es weder Sache des Parlaments noch der Justiz, geschichtliche Wahrheit zu definieren. Die Politik des Staates, auch wenn sie von besten Intentionen getragen ist, ist nicht Politik der Geschichte.‘ Gezeichnet von, unter anderen: Elisabeth Badinter, Marc Ferro, Pierre Nora, Mona Ozouf, Paul Veyne.


Hehre Worte! Nach Jahrzehnten, in denen die Geschichtsschreibung sich ausgiebig selbst betrachtet und fleißig ihre ‚Diskurse‘ analysiert hat, klingt der Anspruch, Historiker kennten weder Dogmen noch Tabus, altertümlich selbstvergessen. Aber es ist eine Aufforderung, keine Beschreibung. Und es stimmt ja, daß jeder Historiker die Bereitschaft mitbringen muß, Revisionist zu sein. Wissenschaft kommt ohne Revision nicht aus; die Tatsache, daß die Zahl der Opfer in Auschwitz-Birkenau noch bis 1990 drei bis vier mal so hoch angegeben wurde wie heute, hat das Erschrecken über den Holocaust (und die geschätzte Gesamtzahl seiner Opfer) nicht gemindert. So wird historische Wahrheit ohnehin immer neu bestimmt …
(Christian Esch, Berliner Zeitung, 17.12.2005)

Freiheit auch für Irre

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, die Leugnung des Holocaust sei nicht durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Weil dies keine Meinungsäußerung sei, sondern eine Tatsachenbehauptung, die ‚erwiesen unwahr‘ sei. In den USA, in Kanada und auch Großbritannien hingegen wird dies ganz anders gesehen – so unerträglich es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dort ist auch die Leugnung des Holocaust durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, und der Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Leugnung des Holocaust europaweit unter Strafe stellen zu wollen, stieß in Großbritannien deshalb auf laute Proteste.


Statt die deutsche Praxis zu exportieren, sollte man über ihr Ende nachdenken. (…) Den demokratischen Staat hingegen muss man vor politisch motivierten Lügen nicht schützen. Im Gegenteil, er muss und kann sie aushalten, dafür ist die Meinungsfreiheit viel zu kostbar.
(Christoph Seils, Zeit Online, 15.02.2007)

Irreguläres Ausnahmestrafrecht

Paragraph 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und – über 60 Jahre nach dem Ende des ‚Dritten Reiches‘- einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren.
(Dr. Günter Bertram: Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungs-Novelle, Neue Juristische Wochenschrift, Heft 21/2005, S. 1476 ff.)

Falsche Europäisierung
Äußerungen über historische Themen sind kein Fall für das Strafrecht.

Die alte Frage ‚Wie oft wird Hitler noch besiegt?‘ muss eigentlich lauten: Wann ist Hitler endlich besiegt? Bisher gibt es dafür kaum Anzeichen. Das Hakenkreuz steht weiterhin unter strengem staatlichen Markenschutz. Sogar in durchgestrichener Form ruft es Staatsanwälte und Gerichte auf den Plan; jetzt entscheidet darüber der Bundesgerichtshof. (…) Sondergesetze zum 8. Mai und zum Holocaust-Mahnmal sollen Geschmacklosigkeiten verhindern und die deutsche Erinnerungskultur frei halten von Missbrauch. Das offenbart die große Macht, welche die Extremisten über diese freiheitliche Grundordnung haben. (…)

Dieser merkwürdige Umgang mit dem hirnrissigen NS-Kult soll nun auch auf Europa ausgedehnt werden: Die Bundesregierung plant, während der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU ein altes Vorhaben wiederzubeleben und die Leugnung des Holocaust und anderer Völkermorde unter Strafe zu stellen. Damit hat Deutschland Erfahrung. Gerade erst wurde der notorische Holocaust-Leugner Ernst Zündel – durchaus konsequent – zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt. Nicht wenige Gewaltverbrecher, die Menschen zu Tode gebracht haben, und viele Wirtschaftskriminelle kommen mit milderen Strafen davon; das ist ein Zeichen für die heutige Bedeutung der Strafnorm ‚Volksverhetzung‘.

Einst sollte damit die ‚Anreizung zum Klassenkampf‘ bekämpft werden. (…) Doch wurde das Delikt der Volksverhetzung unter einer recht großen Koalition immer mehr zu einem Sondergesetz gegen bestimmte Äußerungen und Meinungen – und das stößt sich an der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und auch an den europäischen Grundwerten.(…)

Äußerungen über geschichtliche Vorgänge sind keine Fälle für das Strafrecht, es sei denn, man will bestimmte Themen tabuisieren oder eine Denkart vorschreiben. Beides steht zur freiheitlichen Demokratie in Widerspruch. Wer allgemein bekannte historische Tatsachen leugnet, macht sich ohnehin lächerlich. Nachfragen muss aber jeder dürfen. Nichts darf per Gesetz außer Streit gestellt werden. (…)

Dass auch das Verharmlosen von historischem Unrecht strafbar ist, führt zu absurden Ergebnissen. So wurde ein Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen angeklagt, weil er öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Zahl der Auschwitz-Opfer, wie er in Polen erfahren habe, deutlich niedriger sei als früher angenommen. Tatsächlich entsprach seine Zahl in etwa dem Stand der neuesten Forschung. Doch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann auch ein solches ‚bewusstes Infragestellen der Opferzahlen von Auschwitz‘ strafbar sein.
(Reinhard Müller, FAZ, 12.03.2007)

Ex-Verfassungsrichter: „Holocaust-Leugner nicht bestrafen“

Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht. Bei einem Auftritt im Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung schockt der renomierte Jurist das Publikum mit einer gewagten These: Das Verbot der Holocaust-Leugnung schützt die Menschenwürde nicht.

Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: Wolfgang Hoffmann-Riem, bis zum April Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg, sagt: ‚Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.‘ Hätte er als Verfassungsrichter dazu eine Entscheidung treffen müssen, ‚hätte ich mich schwer getan‘.


Hoffmann-Riem begründet seine Haltung nur kurz: Mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung werde nicht das Rechtsgut geschützt, das geschützt werden soll. Gemeint ist vor allem die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht habe sich, sagt Hoffman-Riem, bislang ’nicht sehr eingehend‘ mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst. Aber womöglich gebe es dazu ‚mal eine neue, grundlegende Entscheidung‘.
(Frank Jansen, Tagesspiegel, 10.07.2008)

Der Kampf um die Erinnerung

Der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. (…) Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen, italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche – darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida und Jan Assmann – den Appell unterschrieben.

In der Erklärung, dem Appell von Blois, heisst es: „In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgendeiner politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken. Wir fordern die Historiker auf, in ihren Ländern ihre Kräfte zu sammeln und sich diesem Appell anzuschließen, um der Vermehrung von Erinnerungsgesetzen Einhalt zu gebieten. Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, dass es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, dass sie aber keinesfalls per Gesetz Staatswahrheiten institutionalisieren sollen, die schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können.“

Es ist gut, dass der Widerstand gegen ein staatlich verordnetes, mit Hilfe des Strafgesetzbuches festgezurrtes Geschichtsbild sich endlich so deutlich meldet. U.a. Timothy Garton Ash, Giuseppe Galasso, Eric Hobsbawm, Pierre Nora, Heinrich August Winkler haben schon unterschrieben.

Wo kommen wir hin, wenn die Leugnung historischer Tatsachen unter Strafe gestellt wird? (…)


Bei der Strafbelegung der Holocaustleugnung wird zwar so getan, als ginge es dabei um eine Verteidigung der Tatsache des Holocausts. Indem man aber die Diskussion über die Tatsache unter Strafe stellt, macht man aus einer – immer diskutierbaren – Tatsache einen Glaubensartikel, der nicht in Frage gestellt werden darf.
(Arno Widmann, Frankfurter Rundschau, 22.10.2008)

Weitere Quellen zum Beispiel:

Der Prozess gegen Ernst Zündel stellt deswegen erneut die Frage, ob die Strafbarkeit der Leugnung des Holcaust, ein Sondermerkmal deutscher Rechtsprechung, nicht genau das hervorbringt, was sie eigentlich verhindern soll: Eine Plattform für die Neonazis. (Jochen Schönmann, Spiegel Online, 15.02.2007)

Die Demokratie müsse das aushalten können, meinte an einem der letzten Verhandlungstage ein angehender Rechtsanwalt im Foyer. Was aber? Solche ekelhaften Prozesse? Oder solche ekelhaften Typen wie Zündel? Solange in Deutschland das Leugnen des Holocausts unter Strafe steht, ist das keine Frage. Die Rechtslage ist klar. Die Politik könnte das ändern. Denn schließlich haben die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen noch keinen Revanchisten davon abgehalten, seine volksverhetzenden Thesen in Wort und Schrift zu verbreiten. Ohne diesen Prozess jedenfalls wäre Zündel für die Rechtsextremisten jetzt kein Märtyrer
(Klaus-Peter Klingelschmitt, taz, 16.02.2007)

Deutschlandradio, 24.01.2007: Aufklärung lässt sich nicht verordnen – Italienische Historiker gegen Verbot des Holocaust-Leugnens

Neue Zürcher Zeitung, 22.10.2008: „Wider die ‚Staatswahrheit‘ -Ein Appell europäischer Historiker, von Marc Zitzmann.

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Killerspiel Ages of Empires

Ages of Empires

Ein Killerspiel mit zahllosen Toten und blutigen Gemetzeln – für 10 Euro und vier Spiele in einem im Elektronikfachhandel meines Vertrauens erstanden. (Ich hatte eine der CDs irgendwann verloren.) Das Spiel ist uralt, 1997 erschienen, aber immer noch spannend. „The award-winning Age franchise has sold over 15 million copies worldwide.“ Mehr als tausend Tote pro Spiel – sollte das nicht verboten und öffentlich verbrannt werden?

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LSD ist harmloser als Tabak [Update]

Spiegel Offline (gewohnt linkfrei): Der britische Drogenbeauftragte David Nutt sei entlassen worden.

„Er erklärte LSD und Cannabis für weniger gefährlich als Alkohol und Tabak (…) Die Einnahme von Ecstasy sei mit jährlich 30 Todesfällen nicht gefährlicher als Reiten, wobei jedes Jahr hundert Menschen ums Leben kämen. Cannabis erzeuge ’nur das vergleichsweise geringe Risiko‘ einer psychischen Erkrankung, hatte Nutt gesagt. Er ist Professor für Pharmakologie an der Universität Bristol. (…) An seiner Uni hatte Nutt in der umstrittenen Vorlesung auch eine Klassifizierung aller legalen und illegalen Drogen in einer Schadensskala gefordert. (…) Alkohol kommt in Nutts Skala an fünfter Stelle – nach Kokain, Heroin, Schlafmitteln und Opium. Tabak steht an neunter Stelle und damit weit vor Cannabis, dem Halluzinogen LSD und Ecstasy.“

Natürlich hat Professor Nutt mit jedem Wort Recht. In Deutschland würde man ihn jedoch auch entlassen. Wer die Wahrheit ausspricht, wird gefeuert. Reines Heroin ist weniger gesundheitsschädlich als Nikotin. Glaubt keiner, ist aber so. Wer es sagt, hat verloren.

Bei der Dogenpolitik sind calvinistische Heuchelei, moraltheologischer Populismus und Ignoranz gesetzt – und zwar von allen Parteien (ausser bei den Piraten). Das britische Beispiel ist sehr lehrreich, weil es beweist: Rationale Argumente sind weder erwünscht noch bewirken sie etwas.

Update: Guardian: „Why Professor David Nutt was shown the door“

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Stilleben mit Wikipedia, Drogen, Laptop und Humboldt

Stilleben

Weiß überhaupt jemand unter fünfzig, was ein Stilleben ist? Früher nahm man für diese Kunstform zum Beispiel Totenköpfe oder Blumen und fügte bildlich zusammen, was scheinbar nicht zusammengehört. Wäre ich Lehrer, würde ich die Schüler mit meinem Foto quälen: „Verfassen Sie (Oberstufe!) eine Bildinterpretation, eine Erörterung oder einen Erlebnisbericht“ (sorry, „Bildinterpretation“ und „Erlebnisbericht“ hat Wikipedia gelöscht, „Erörterung“ jedoch nicht. Nicht relevant. Gut zu wissen, dass Wikipedia jetzt auch Curricula vereinfacht – an die Lehrer weitersagen!).

Ich stand nur zu lange vor dem Getränkeregal im Supermarkt meines Vertrauens. Haben die Wessis auch so leckeres Bier, das so preiswert ist? Wir sind hier nur 100 Kilometer von Polen entfernt, und das osteuropäische Bier erobert die Kneipen wie Attila die Steppe. Tyskie (ich kann deren Website nicht öffnen) ist ohnehin hier im südlichen Richard-Kiez schon Standard. Danach kommt gleich Lech. (Vorurteil erhärtet: Polen können keine Websites bauen.)

Das böhmische Březňák (ja, gibt es in meiner Stammkneipe! Ich lebe in Böhmisch-Rixdorf!) kostet nur 59 Cent pro Flasche. Das tschechische Staropramen (ja, ich bin 19 Jahre alt und darf Bier ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ansehen! Tschechen können auch keine Websites bauen…) kenne ich noch nicht.

Da steht doch noch eine Flasche? Ja, die kostete nur 1,99 Euro und enthält Nüwáng-Pflaumenwein. Lecker, besonders mit Kaffee und wenn man gerade die Bachelor-Arbeit eines Freundes Korrektur liest.

Was ist auf dem Laptop zu sehen? Darauf kommt ihr nie: ein Foto, das ich vor rund zehn Jahren geschossen habe. Dämmert es? Wo war ich damals? Richtig. Um welchen großen Fluss könnte es sich also handeln? Immer an Humboldt denken! Richtig: Auf meinem Laptop sind die berühmten (bei Gringos und Humboldt-Kennern) Raudales („Wasserfälle“) des Orinoco als Hintergrundbild, und das Bild habe ich hier in südwestlicher Richtung gemacht. Ich stand ganz allein auf dem Berg, umgeben von ärmlichen Hütten, und war schier überwältigt von der Schönheit des Anblicks. Die Sonne brannte aber so unbarmherzig, dass ich mich auf den Boden setzen musste, weil ich dachte, ich würde gleich ohnmächtig werden.

Die Kaffeetasse? Die gehörte meinem verstorbene Großvater, ist extra groß und mehrere Jahrzehnte alt und hat alle Spülmaschinen ohne Blessuren überstanden. Jetzt wird sie nur noch per Hand gewaschen.

Das alles war jetzt total unwichtig und ist ein tpisches Wochenend-Blog. Vergesst nicht den URL des ausgedruckten Textes unter dem Bier zu finden.

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Tweet of the day 1

„Life really would be more interesting if cats were the size of dogs.“ (via DougCoupland)

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RTFGG

RTFGG

Jetzt noch die Quizfrage am Wochenende? Was bedeutet RTFGG?

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Freimaurer – Die Söhne der Witwe

Weiß noch jemand, dass ich vor mehr als zwei Jahrzehnten inkognito bei den Freimaurern war? Aus aktuellem Anlass hier ein Lesetipp, den die Freimaurer den Journalisten garantiert nicht weitererzählen. Sie können auch davon ausgehen, dass deutsche Journalisten meistens nicht recherchieren, sondern sich mit dem zufriedengeben, was ihnen die PR-Abteilung jeweils hinwirft (wie gerade eben die Tagesschau). [Ich habe die Reportage 2003 in meinem alten Blog spiggel.de veröffentlicht; die Links werden vermutlich nicht mehr alle funktionieren.]

Freimaurer: Die Söhne der Witwe [Aus meinem Buch: „Unter Männern“, Reinbek 1988]
[Freimaurer 1] In der Kammer der verlorenen Schritte 1
[Freimaurer 2] In der Kammer der verlorenen Schritte 2
[Freimaurer 3] In der Kammer der verlorenen Schritte 3
[Freimaurer 4] Vor dem Tempeltor
[Freimaurer 5] Geheime Obere und staatsfreundliche Verschwörer 1
[Freimaurer 6] Geheime Obere und staatsfreundliche Verschwörer 2
[Freimaurer 7] Die Reise ins Licht 1
[Freimaurer 8] Die Reise ins Licht 2
[Freimaurer 9] Die Herren der Tafelrunde

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Kein Härtefall

Irgendwie habe ich mit Amtsgerichten zur Zeit Pech. Da schreibt mir doch das zuständige Familiengericht vor einigen Tagen, es weigere sich, mich von meiner Noch-Ehefrau zu scheiden, bevor das Trennungsjahr abgelaufen ist. Die Tatsache, dass sie ein Kind von jemand anderem hat, nicht mehr hier wohnt, sondern bei dem unstrittigen Vater des Kindes und dass wir uns beide scheiden lassen wollen, ist offenbar kein Härtefall. Die Rechtsprechung sieht das anders:

§ 1565 BGB Scheitern der Ehe, Trennungsjahr
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Das Amtsgericht mutet mir also zu, die Ehe eventuell fortzuführen? Oder wie darf ich das verstehen?

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Sturm im Wasserglas: Eva gegen Johnny und Philipp [Update]

Lesenswert: Johnny Haeusler (spreeblick.com) antwortet auf die Kollegin Eva Schweitzer, auch bekannt als taz-Bloggerin. Es geht um kostenpflichtige Abmahnungen, zulässige oder unzulässige Groß- oder Kleinzitate (um jene kann man sich juristisch streiten, um diese nicht). Vgl. spreeblick.com: „Journalistin lässt Blog abmahnen, fordert 1.200 Euro Schadensersatz für Textzitate“.

Leider erkennt man nicht auf Anhieb, was geschehen ist. Spreeblick behauptet: „Am 20. Mai 2008 veröffentlichte Philipp im Gemeinschaftsblog nom nom nom einen kurzen Eintrag mit zwei Links zu Frau Schweitzers damaliger ZEIT-Kolumne. Um zu unterstreichen, was ihm an der Kolumne gefiel, zitierte Philipp drei Absätze aus dem Artikel von Frau Schweitzer.“

Ich kenne Eva seit den frühen 80-er Jahren. Sie war keine „Unterstützerin“ der Hausbesetzerszene, wie Häusler behauptet, sondern schon damals Journalistin bei der nicht mehr existierenden Stadtteilzeitung Südwestexpress (nicht zu verwechseln mit dem Südostexpress). Deshalb war sie unbequem und unbeliebt, weil sie nicht verlautbarte, sondern auch etwas schrieb, was uns nicht gefiel. Ja, ich verkehrte damals in einem besetzten Haus in der Willibald-Alexis-Straße, weil meine Freundin dort wohnte. Eva hat auch mich interviewt. Später schrieb sie für den berliner Tagesspiegel und – ich erinnere mich dunkel – bekam irgendeinen wichtigen Preis. Mehr als ein Vierteljahrhundert später heuerte ich Eva an, als ich Chefredakteur von Berliner Journalisten war. Sie wurde unsere „Nordamerika-Korrespondentin“.

Eva schreibt: „Die ganze Geschichte fing an, als ich vor einiger Zeit meinen Namen durch eine Suchmaschine laufen ließ, die Zeitungsartikel der letzten paar Wochen findet. Dabei stellte ich fest, dass eine Tageszeitung einen Artikel von mir, für den sie ungefähr 80 Euro bezahlt hat, an sage und schreibe 15 andere Zeitungen verkauft hat, ohne mir Bescheid zu sagen. Ich beschwerte mich, mir wurde bedeutet, ich könne eine Nachzahlung verlangen, dann würde man mich aber hinauswerfen. Wenn man mich hinauswirft, möchte ich gerne, dass sich das richtig lohnt.“

In solchen Fällen beauftragt man einen Anwalt. Ich mache das auch so. Wenn ich jedoch merke, dass jemand, der meine Artikel einfach klaut, offenbar keine Ahnung hat, dass das Folgen haben könnte, dann schreibe ich vorher eine Gratis-E-Mail und warne. Das funktioniert meistens. Falls jemand nur einen Link auf meine Artikel setzt und einen Teaser, ist das korrekt. Man kann mich auch fragen.

Ich weiß nach der Lektüre des Pro und Kontra immer noch nicht, ob dieser Philipp, den Johnny verteidigt, nun Evas ganzen Artikel geklaut hat (dann hätte er Unrecht) und was „kannibalisiert“ heißt (Zitat Schweizer) oder ob er nur großfächig zitiert hat (darf er in der Regel) oder ob er ihren Gehirnschmalz als den Seinen ausgegeben hat (wäre fies). Und wenn die Kontrahenten bloggerisches Schwarmverhalten auslösen wollen, dann sollten sie uns das mitteilen.

Was lese ich da aber auf Spreeblick? „Diese eine Woche hatte Philipp mit der Recherche juristischer und auch moralischer Unterstützung und mit dem Versuch verbracht, Sie zu kontaktieren. Da er auf ihrem taz-Blog keine Mailadresse von Ihnen gefunden hat, nutzte er ihre im Netz gefundene Telefonnummer, unter der sie nicht erreichbar waren. Der Kollege Markus Beckedahl von netzpolitik.org nutzte derweil leider ergebnislos seine Kontakte zu ZEIT, bei der Ihr Artikel erschienen war.“ Wirklich wahr? „Im Netz“ gibt es auch eine Website der Journalistin mit allen Angaben, die man braucht, um sie zu kontaktieren – bei mir der 16. Treffer bei Google. [By the way: Alle Beteiligen können offenbar nur elektronische Postkarten schreiben. SCNR]

Der Sturm im Wasserglas hat sich gelegt. Schweitzer schreibt (wie bei der taz linkfrei – weil deutsches Offline-Medium): „Obwohl ich bloß eine Frau bin, habe ich nicht automatisch Respekt vor Männern, bloß weil sie Java Script von Latte Americano unterscheiden können. (…) Ich lasse die Forderung fallen. Da er aber offenbar auf dem in-der IT-Welt-wird-nicht-bezahlt-Planeten lebt, sollte er etwas für mich tun, kostenfrei. Ein Hinweis: Was mir wirklich fehlt, ist ein Apple-Reparaturservice in Berlin.“

Uptate: Jetzt wird es bei der taz unterirdisch. Aber was will man bei einer Zeitung verlangen, die zum Thema „Online-Durchsuchung“ Verschwörungstheorien verbreitet?

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Rieger: Auch schon vorher hirntot

Was lese ich bei Twitter? (netz-gegen-nazis.de) „Presse: Laut taz ist Jürgen Rieger nun hirntot. Die NPD bringt das in eine bedrohliche Situation.“ Nein. Tot ist er, und ich habe ihn schon in den neunziger Jahren interviewt. Ich kann mir ein Urteil erlauben. Ob er jedoch etwas besaß, was man zu Recht als „Hirn“ bezeichnen könnte, sollte strittig sein. Ich bestreite das trotz der Lateiner, die „de mortuis nihil nisi bene“ empfahlen. Rieger war eines der ekelhaftesten rassistischen Arschlöcher, das ich je kennengelernt habe. Und hirntot war er schon, als er noch lebte.

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Tor-Betreiber freigesprochen

Pressemitteilung: Jena, den 29.10.2009
„Am heutigen Tage fand in Saal 1 des Amtsgerichts Jena eine Strafverhandlung gegen den Domaininhaber von wikileaks.de, Theodor Reppe, statt. Der Tatvorwurf lautete: Computerbetrug – Reppe soll unter Verwendung von falschen Angaben einen Internetzugang gebucht und hierdurch einen Schaden in Höhe von 38,55 EUR verursacht haben. Einziges Beweismittel: Eine IP-Adresse, die zu den Kundendaten von Reppe führt. Nach einer gleich zu Beginn vom Verteidiger Norman Lenz verlesenen Stellungnahme und weiteren Erklärungen Reppes mussten Gericht und Staatsanwaltschaft jedoch einsehen, dass Reppe nicht der Täter ist. Es stellte sich heraus, dass ein von Reppe betriebener Tor-Server von Unbekannten missbraucht wurde.

Zwischen Gericht und Verteidigung entbrannte die Frage, ob Reppe deswegen schuldig sei, weil er die Datenübertragung für die Betrugstat ermöglicht habe. Das Gericht offenbarte konservativ-populäre Ansichten, wonach Projekte wie Tor gesellschaftlich mehr schadeten als nutzten. Es fielen Sätze wie: ‚Wer nichts zu verbergen habe, müsse sich nicht fürchten!‘ und ‚Mit ihrem Server ist auch die anonyme Verbreitung von Kinderpornographie möglich!‘. Die Verteidigung konterte: ‚Mit solchen Parolen könne auch das Post- oder Briefgeheimnis aufgehoben werden.‘. Am Ende siegte die Unschuldsvermutung: Weil der Tor-Server Reppes nur der Anonymisierung und Verschlüsselung dient, nicht jedoch selbst Quelle von rechtswidrigen Aktivitäten war, musste das Gericht ihn freisprechen.

Fragen können gern an die eMail-Adresse tor@morphium.info gesendet werden und werden zeitnah beantwortet.“

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Independence Bloggen aus dem Bett [Update]

Glotze

Das ist mein erstes Blog aus dem Bett. Nein, ich bin noch angezogen. Independence Day in der Glotze (nur weil ich den Film noch nie gesehen habe und ich zappe zwischendurch herum.). „Sie sind wie Wanderheuschrecken“, die Aliens. Das kleinste gemeinsam mögliche Niveau des patriotischen Films. Klar, dass das nur ein Deutscher bewältigen konnte.

Auslandsjournal ist besser, aber kürzer und auch zu deutsch: Private Waffen in den USA – irgendwie bleiben deutsche Journalisten bei dem Thema sprachlos.

Internet auf dem Schoß. Nein, das Radio ist nicht an. Auch mein Handy nicht. Das Telefon steht nicht im Schlafzimmer.

Update: Wechsel zu Illner: Journalisten, die lieber Politiker wären. Wird Hajo Schumacher die Piraten erwähnen?

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Ignore this Wikifefe oder: Wann ist ein Blogger relevant?

Ich muss hier mal eine Lanze für Fefe brechen. Ja, wir haben schon oft Krieg geführt, hier und hier und hier, und immer auf unterschiedlicher Seite. Aber Felix Leitner für nicht relevant zu erklären, was einige bei/von Wikipedia versucht haben, ist einfach Nonsens. Wenn er nicht relevant war, dann ist er es jetzt – dank Wikipedia. Die Methode „ignore this sign“, oft auch im DJV gegen Kritiker angewendet, ist das Zweitdümmste, was man machen kann (das Dümmste wäre Suizid).

Hier ein Vorschlag zur Güte: Wann ist ein Blogger relevant?
– Er/sie muss im letzten Jahrtausend mindestens 10 Postings im Usenet verfasst haben,
– er/sie muss wissen, wie man nach de.alt.arnoo kommt,
– er/sie darf beim Begriff Perl nicht das fehlende e ersetzen wollen,
– er/sie sollte beim Begriff Gatling weder an ein Schnellfeuergewehr noch an einen Fisch denken,
– er/sie sollte mindestens eine E-Mail-Adresse von Herwart Holland-Moritz erraten können,
– er/sie sollte wissen, warum Gopher etwas mit der Universität von Minnesota zu tun hat,
– sollte Gödel nicht mit Dödel verwechseln,
– sollte Cap’n Crunch weder mit einem Piraten noch mit etwas Knusprigem verwechseln,
– sollte noch bloggen können, selbst wenn Zensursula ihm WordPress und alle Domains verböte, die die Zeichenkette „blogger“ enthalten,
– er muss schon einmal ein Terminal benutzt haben,
– er muss wissen, dass „shell“ nicht nur der Name einer Ölfirma ist,
– er muss wissen, was ein Semikolon ist,
– er muss einen flame war mindestens eine Woche durchhalten,
– er muss Brülls‘ Law, Tetzlaff’s Law und Hellinger’s Law kennen und Krietsch’s Egotheorem akzeptiert haben,
– er ist relevant, wenn er bei einer Beschlagnahme seiner Rechner „asymmetrische Kryptografie“ vor sich hin murmelt.

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Weimer ist kein Ehrenmann und wird „Focus“-Chef

Weimer wird Nachfolger Markworts bei Focus. Was will Wolfram Weimer laut Wikipedia? (Ich poste das hier nur, weil ich als wütender Wertkonservativer (!) Stabreim witzig (!) finde.)

„Die Warnungen vor dem Klimawandel hat er unter anderem als ‚Öko-Horrorshow‘ bezeichnet, die Ergebnisse des Weltklimarats zieht er in Zweifel. In der Integrationsdebatte kritisiert Weimer ’naiven Multikulturalismus‘ und spricht von einer ‚Multi-Kulti-Lüge‘. [Ich auch, aber aus anderen Gründen.] Wenngleich er sich des Öfteren islamkritisch geäußert hat, bewertet er die sog. Rückkehr der Religion im Allgemeinen positiv und sieht darin die Chance für eine kulturelle Renaissance des Abendlands.“

Ein glühender Vereherer höherer Wesen als Chefredakteur eines Nachrichtenmagazins (gefühlt)? Dazu: „Ausgesprochen atheistische Positionen finden sich zwar bis heute, aber eher vereinzelt, wie ein Zitat von Burkhard Schröder, dem ehemaligen Chefredakteur des Magazins Berliner Journalisten belegt. Im Editorial zu dem Heft ‚Religion und Medien‘ fragt und antwortet er: ‚Dürfen Journalisten höhere Wesen verehren oder gar Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein? Nein, natürlich nicht. Respektlosigkeit und Mut zur Aufklärung gelten als journalistische Tugenden. In Deutschland herrscht jedoch finsteres Mittelalter, wenn Religion zum Thema wird‘ (Schröder 2006).“ Das Original „Ohne Gott – eine Frage der Berufsehre“ ist natürlich online.

Ich bin selten! Ja! Und Weimer ist kein Ehrenmann.

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Anonymisierungsdienste sollen verboten werden

…in der Slowakei. Aber wenn unsere Internet-Ausdrucker das jetzt lesen, weiß ich schon, was dann kommt. Aus der Tor-Mailingliste:

„In September, the Slovak Ministry of Transport, Post and Telecommunication prepared an amendment of the Electronic Communication Act. The Ministry of Internal Affairs integrated their suggestions, which include prohibition of anonymizing services.

An anonymizer is defined there as „A service that restrains or makes impossible tracking of Internet users“, which is a very vague term. It’s not obvious, exactly what technologies (HTTP proxy, VPN, Tor, SSH tunnelling?) will be treated as „anonymizers“.

Providing or even allowing such a service (within this could probably fall running a Tor relay) will be prosecuted. The fee can rise up to 33,000 Euros.

The reason for this is (no surprise here), that anonymizers are mostly used for spreading child pornography, for extremists‘ communication and for financial frauds.

If this amendment gets approved in this or similar form, it will pose a serious threat to Tor and online anonymity in general.

I was unable to find any related text in english, so here is google translation of an article analyzing this amendment in slovak: translate.google.cz.“

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Die Bücher der Anderen

Netzpolitik.org deckt Datenleck bei libri.de auf: „500.000 Rechnungen von Libri.de standen mehr oder weniger frei im Netz. “

Mir hat der Satz besonders gut gefallen: „Danach kontaktierten wir Libri.de, was erstmal nicht so einfach war. Auf der Webseite gibt es nur kostenpflichtige Kunden-Hotlines und eine externe PR-Agentur als Presseansprechpartner. Irgendwann klappte es über die Zentrale und der Hinweis, dass wir Zugriff auf ca. 500.000 Rechnungen haben, brachte uns schnell die Pressesprecherin ans Telefon.“

Ich würde denen noch die Kosten in Rechnung stellen, die beim Anruf der Hotline angefallen sind. Hotlines treiben mich in den Wahnsinn.

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Asthma-Deutsch (Vorsicht: Oxymora!)

„Kinder fangen immer früher an. Mit den Drogen. Mit der Gewalt. Und mit den Handys“, schreibt Spiegel Offline.

Liebe Kinder, wir reden heute über das schöne Thema „Der Satzbau im Deutschen und wie ich in den Leser damit ärgere.“ Ärgern? Doch, hiermit: „Kinder sind süß, Kinder sind eine Bereicherung. Bis sie selbständig ein Mobiltelefon bedienen können.“

Vor langer, langer Zeit gab es einen Herrn Goethe. Der hat viele Bücher geschrieben, die man heute noch für gut hält. Er sagte zum Beispiel: „Wir erschrecken über unsere eigenen Sünden, wenn wir sie an anderen erblicken.“ Er schrieb nicht: „Wir erschrecken über unsere eigenen Sünden. Wenn wir sie an anderen erblicken.“ Warum wohl? Ganz einfach: Er litt nicht an Sprachasthma. Das ist eine Krankheit, die vor allem Journalisten befällt.

Sprachasthma bricht dann aus, wenn der Träger des Erregers keinen eigenen Stil hat, keine Ideen, keinen Esprit, keine Eleganz und keinen Witz, diesem Mangel aber abhelfen will. Der Schreiber hat vermutlich den Wikipedia-Eintrag über Expressionismus gelesen und möchte auch so sein: „Reihungsstil: (Auch parataktischer Stil oder Parataxe) Darunter versteht man die Aneinanderreihung kurzer Hauptsätze, die weder syntaktisch noch logisch miteinander verbunden sind. Das semantisch Disparate dient dazu, die Befindlichkeit des Sprechers auszudrücken, der die angetroffenen Teilaspekte der Wirklichkeit nicht mehr zu einem geordneten Ganzen verbinden kann, sondern dieser Wirklichkeit ratlos gegenübersteht.“

Ja, das sieht man. Aber ob das die richtige Haltung eines Journalisten der Realität gegenüber ist? Ihr ratlos gegenüber zu stehen? (Welcher Trottet hat diesen gespreizten Wikipedia-Artikel geschrieben? Ein Obergermanist?)

Erstens: Das Wort und verbindet etwas, es ist eine Konjunktion. Zweitens: Um Wörter und denen Sinn zu verbinden, hat der Homo sapiens den Satz erfunden: „Ein Satz ist eine aus einem Wort oder mehreren Wörtern bestehende in sich geschlossene sprachliche Einheit“.

„Und mit den Handys“ ist mitnichten eine „in sich geschlossene sprachliche Einheit“, sondern ein eitles Gefasel. (Ich benutze gerade das Stilmittel Oxymoron.)

Ich ahne, welches Problem der Spiegel-Offline-Autor Daniel Hass hatte. Er plante zu schreiben: „Kinder fangen immer früher mit den Drogen, mit der Gewalt und mit den Handys an.“ Das gefiel ihm nicht – zu Recht! Daran ist das Deutsche schuld und das, was Simultanübersetzer in den Wahnsinn treibt: Das Verb anfangen teilt sich wie ein Regenwurm, und die Teile leben munter weiter – fangen am Anfang des Satzes und an kommt am Schluss dahergetrottet, wenn man schon fast vergessen hat, was am Anfang stand. Im Englischen und Russischen ist das einfacher: They start with und dann kann der Autor munter aufzählen.

Ich verrate dem geschätzten Kollegen Hass etwas: Im Deutschen gibt es den Doppelpunkt. Damit bekommt man Sätze hin, die keinen Hustenreiz bei den Rezipienten auslösen. Versuchen wir es alle gemeinsam! „Kinder fangen immer früher an: mit den Drogen, mit der Gewalt – und mit den Handys“. Geht doch, oder? (Ich habe das mit bewusst klein geschrieben.)

Es heißt also: „Kinder sind süß, Kinder bereichern (Wörter mit -ung sind verboten!). Das wird anders, wenn sie selbständig ein Mobiltelefon bedienen können.” Alles klar?

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Lehrer gegen Computerspiele

Screenshot

Es ist immer wieder erheiternd, Blinde über Farben dozieren zu hören. (Nichts gegen Blinde, die können Farben manchmal besser beschreiben als Lehrer das Internet.) Golem.de berichtet: „Bayerische Lehrer kämpfen gegen World of Warcraft. (…) Ein bayerischer Pädagogenverband stellt sich gegen Onlinerollenspiele: Die Lehrerinnen und Lehrer bieten Seminare über das Thema an und haben eine Broschüre veröffentlicht – mit sieben Punkten, anhand derer Eltern erkennen können sollen, ob ihr Kind bereits an Onlinespielesucht erkrankt ist.“

Die Pointe, die alles erklärt: „Der BLLV hat sich vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen beraten lassen, dessen Leiter Christian Pfeiffer regelmäßig Computerspielegegner mit unter Wissenschaftlern umstrittenen Statistiken versorgt; Pfeiffers Schwester Regine tourt selbst mit Anti-World-of-Warcraft-Vorträgen durch die Provinz.“

Pfeiffer nimmt ohnehin niemand mehr ernst, der weiß, wie man „Piratenpartei“ buchstabiert – er ist einschlägig für Nonsens bekannt. Offenbar hat er eine Marktlücke entdeckt, seitdem er nicht mehr Justizminisster ist, und für sich und andere Familienmitglieder das neue Berufsbild „Vor-dem-Internet-Warner.“ Also ist er für Lehrer gerade richtig, die auch nicht vorher mal im Internet vorbeischauen, was dort über Pfeiffer zu lesen ist..

Laut Wikipedia sagte er: „Killerspiele entstammen den professionellen Trainingsprogrammen der US-Armee, mit denen Schusstechnik, Zielgenauigkeit und direktes Reagieren auf auftauchende Gegner trainiert werden. Die Soldaten werden desensibilisiert und fürs Töten konditioniert, die Tötungshemmung wird abgebaut. Genauso werden durch Killerspiele Kindern und Jugendlichen Spezialkenntnisse über Waffen und militärische Taktik vermittelt […]“. Das ist selbstredend faktisch falsch und außerdem Schwachsinn.

Onlinespielsucht. Dann will ich das mal anhand des Fragebogens überprüfen.
Verbringt Ihr Kind mehr als 1,5 Stunden täglich mit Computerspielen?
Ja, ich verbringe jeden Tag mindestens zwischen acht bis zwölf Stunden vor dem Computer; ich habe vier davon.
Zieht Ihr Kind Computer spielen anderen Freizeitaktivitäten vor, insbesondere Sport und Outdoor-Tätigkeiten?
Ja, besonders wenn es regnet, allerdings muss ich oft Outdoor, wegen Aldi oder so. Sport ist bekanntlich Mord. Auch Albert Einstein und Winston Churchill haben keinen Sport getrieben.
Gibt es regelmäßig Streit, wenn Ihr Kind am Computer sitzt und es zum Essen kommen, Schlafen gehen oder lernen soll?
Nein, ich gehorche grundsätzlich nicht. Alle, die mich kennen, wissen das und versuchen es erst gar nicht.
Hat Ihr Kind immer weniger Kontakte und spricht es mit den verbliebenen Freunden viel über Computerspiele?
Ja, ich spreche mit Freunden viel über Computer und auch über Spiele. Dadurch habe ich mehr Kontakte gewonnen.
Haben Sie Ihr Kind schon einmal heimlich abends oder nachts beim Computerspielen entdeckt?
Ja, ich habe mich schon oft heimlich abends oder nachts beim Computerspielen entdeckt.
Stellt Ihr Kind, wenn es nachhause kommt, zuerst den Computer an?
Neij, ich stelle ihn schon an, wenn ich morgens aufstehe und erst wieder aus, wenn ich zu Bett gehe.
Beobachten Sie bei Ihrem Kind Leistungseinbrüche in der Schule?
Wenn, dann könnte es ja nur am Internet liegen. Andere Gründe kann es nicht geben. Das Internet ist bekanntlich an allem schuld, auch am allgemeinen Verfall der Sitten.

Screenshot

Wenn Pfeiffer und Konsorten nur wüssten, was alles in Second Life oder gar in Gor los ist, dann würden sie weniger vor World of Warcraft, sondern mehr vor Rollenspielen in 3D-Welten warnen. Dort gibt es nicht nur virtuelle Gewalt, sondern auch noch jede Menge Cybersex, Sklaverei, Folter – und zudem das alles, was es noch schlimmer macht, freiwillig in gegenseitigem Einvernehmen! Das Ende ist also nahe.

Pfeiffer und seine bayerischen Lehrer sind ein gutes Beispiel für selffulfilling prophecy. Man weiß vorher schon, was der „Experte“ sagt und welche Attitude er pflegt. Die Lehrer-Funktionäre, die offenbar das Internet und Computerspiele für Teufelswerk halten, bekamen und bekommen das verkündet, was sie ohnehin schon dachten.

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Journalismus Open Source oder: Der Volkssturm der Holzmedien schlägt zurück

Auch wieder jemand, der nicht weiß, was Online-Journalismus ist. FAZ-Herausgeber Werner D’Inka laut Rhein Zeitung:

„Zweifellos ist der klassische Journalismus ein einseitiger Informationsfluss, indem wir für unser Publikum das aussuchen, von dem wir glauben, es sei wichtig und berichtenswert. Ich finde es auch nicht anstößig, wenn gesagt wird, der traditionelle Journalismus sei hierarchisch. Natürlich ist er das – so wie jede kreative Leistung hierarchisch ist. Auch Theater und Konzerte sind hierarchisch, und niemand käme vermutlich ernsthaft auf die Idee, die Musik ‚demokratisieren‘ zu wollen – es sei denn, er hielte Karaoke für eine besondere zivilisatorische Errungenschaft und für irgendwie authentischer als Beethoven. Selbst ein Friseurbesuch hat etwas Hierarchisches, denn der Friseur, bei dem ich gestern war, hat etwas gelernt, das ich nicht kann. Und ich weiß nicht, ob es die Menschheit sehr viel weiterbrächte, wenn wir uns alle gegenseitig die Haare schnitten. Genau das aber ist das Credo der Blogoshpäre: Professionelle Handwerksnormen seien nichts als Anmaßung, nichts als die Selbstlegitimation einer Berufskaste, die ihr Publikum bevormunde. Und eigentlich seien sie die besseren, die authentischeren Journalisten, frei von redaktionellen Zwängen, nur der Wahrheit und der Freiheit verpflichtet.

Ja, Internet-Blogs können durchaus eine Bereicherung sein, und viele sind originell und anregend. Eine besonders authentische Form des Journalismus sind sie freilich nicht. Die meisten Blogger, die sich als Graswurzel-Journalisten verstehen, überlassen die Recherchearbeit lieber den Mainstream-Medien und erregen sich über deren Fehler, wie Michael Haller von der Universität Leipzig zu recht konstatiert. Die besten und geistreichsten Blogger sind so etwas wie Kolumnisten, die oft originelle Sichtweisen vertreten, die sich aber nicht mit der Mühe ernsthafter Nachrichtenarbeit plagen und stattdessen das abschöpfen, was Zeitungsredaktionen kostenlos ins Netz stellen.“

So argumentiert der Volkssturm der Holzmedien. Zeitungsredaktionen publizieren nur gedrucktes Papier „im Netz“. Dafür brauchte ich kein Internet. Wer stellte denn das so genannte Enthauptungsvideo „ins Netz“? Da kommen wir der Frage schon näher, was „hierarchisch“ für die Holzmedien meint – nichts anderes als eine altertümliche paternalistishe Attitude, die der ähnelt, die die deutschen Jugendschutzwarte pflegen. Und wer hat beim Thema „Online-Durchsuchung“ komplett versagt? Der traditionelle, angeblich der Wahrheit (der Wahrheit, nicht der Public Relations des Innenministeriums!) verpflichtete traditionelle Journalismus.

Blogger und Journalismus – das war noch nie ein Widerspruch. Ein Blogger muss sich mehr anstrengen, um so viele Leute für sich und seine Meinung zu interessieren, als jemand, der quasi-verbeamtet in einer (Medien-)Anstalt sitzt, sich auf seinen bezahlten Urlaub verlassen kann und das Usenet nicht von einem Telefonkabel unterscheiden kann.

Auch Blogger sind hierarchisch: Niemand würde sie lesen, wenn man die Inhalte auch selbst fände. Blogs sind aber demokaratischer und ehrlicher, haben also einen Mehrwert gegenüber den Holzmedien. Diese sprechen den Lesern die Medienkompetenz ab, indem sie ihre Quellen verschweigen („auf einer islamistisischen Website“). Jene legen ihre Quellen offen – Journalismus Open Source. Nur das hat Zukunft.

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