Wie wird Kirchensteuer verwendet?

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In der Piratenpartei wird gerade sehr spannend darüber diskutiert, warum in Deutschland Staat und Kirche nicht getrennt sind und ob dieses Thema in das Parteiprogramm aufgenommen werden sollte. (vgl. auch das hiesige Posting: „Verehrer höherer Wesen auf dem Vormarsch“.)

Bodo Ramelow, Ex-Spitzenkandidat der Linken (!) bei der Thüringer Landtagswahl, sagte im Spiegel: „Ich warne meine Partei davor, antireligiös zu agieren. Wir haben Bündnispartner, die in Kirchen gebunden sind. Die dürfen wir nicht verlieren.“

Die Piratenpartei scheint die einzige Partei Deutschlands zu sein, die sich der Tradition der Aufklärung verbunden fühlt. Die FDP, die Grünen und die Linke haben die Trennung von Staat und Kirche zwar in vager Form im Programm, verzichten aber darauf, zu handeln. Sie trauen sich nicht, sich mit den Kirchen anzulegen.

Das Kirchensteuerprivileg widerspricht der im Grundgesetz festgelegten weltanschaulichen Neutralität des Staates. Die Kirchensteuer – in Wahrheit schlicht die Mitgliedsgelder der Kirchen – sollte abgeschafft werden. [Vorsicht! Jetzt kiommt der Werbeblock!] Da alle anderen Parteien weltanschaulich noch aus dem letzten Jahrtausend stammen, kann nur eine Partei der Zukunft – wie eben die Piratenpartei – dieses Thema angehen. [Werbeblock Ende]

Hier einige Fakten dazu:

„Viele glauben, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute. Das ist jedoch falsch: In Wirklichkeit werden zwei Drittel der Kirchensteuer für die Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal verbraucht. In keinem anderen Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: etwa 4000 Euro im Monat. Ihre Besoldung und Versorgung entspricht der eines Regierungsdirektors. Bischöfe werden aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt und beziehen rund 7.700 Euro, Erzbischöfe sowie der evangelische Landesbischof sogar fast 10.000 Euro. Für öffentliche soziale Zwecke bleiben – selbst nach kirchlichen Angaben – nur höchstens 8 Prozent der Kircheneinnahmen übrig, der Rest wird größtenteils für Kirchenbauten und Verwaltungszwecke verwendet. Die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden fast ganz – zwischen 85 und 100 Prozent – aus öffentlichen Steuermitteln finanziert oder von Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt.“ [Quelle: IBKA]

Weitere Quellen:
taz: „Deutschland, ein Kirchenstaat“ (24.08.2008)
kirchensteuer.de: „Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche“
Wikipedia: Kirchensteuer