Residenzpflicht wird leider nur in Brandenburg abgeschafft

Heute beginnt der Tag mit einer uneingeschränkt guten Nachricht, obwohl das nur eine Art Pressemeldung in der taz ist: „Berlin und Brandenburg wollen gemeinsam die Residenzpflicht für Asylbewerber abschaffen (…) Die per Bundesgesetz festgeschriebene Bewegungssperre hindert Asylbewerber daran, Kontakt mit Landsleuten, Freunden oder ihrer Familie aufzunehmen, sich an in ländlichen Gebieten dünn gesäte Beratungsstellen oder Fachanwälte zu wenden oder auch einfach nur das Land kennenzulernen, von dem sie hoffen, dass es neue, sichere Heimat wird. (…) Kein Wunder, dass es sich dabei um das von Asylsuchenden am häufigsten übertretene Gesetz handelt. Die so entstehenden Brüche eines unnötigen Gesetzes liefern bisher Asylgegnern nicht nur Material, auf die „hohe Kriminalitätrate“ von Flüchtlingen hinzuweisen.“

Die Welt als Wille und Vorstellung der SPD und der Linken? Wenn es ein Bundesgesetz ist, kann es doch nicht einfach abgeschafft werden? Ein acht Jahre alter <a href="„>Telepolis-Artikel erklärt die Hintergründe: „“In Südafrika wurde die Apartheid vor mehr als einem Jahrzehnt abgeschafft. Doch in Deutschland herrscht sie weiter. Eine bestimmte Gruppe von Menschen darf in diesem Land nur an bestimmten Orten sein, in bestimmten Läden gegen Gutscheine einkaufen und bestimmte Ärzte besuchen.“

Man muss sich das scheinheilige Gefasel von CDU-Abgeordneten anhören, um zu verstehen, welche Politik in Deutschland für Einwanderer immer noch vorherrscht und dass der Begriff „Apartheid“ dafür gar nicht falsch ist. Das Asylrecht ist institutionalisierter Rassismus.

Aber: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10. April 1997 (2 BvL 45/92) auf Grund einer konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG) diese asylrechtlichen Bestimmungen und ihre Strafbewehrung in vollem Umfang für verfassungsmäßig erklärt (diese Entscheidung hat Gesetzeskraft).“

Dazu noch zwei Sätze aus Wikipedia: „Diese Praxis ist insofern rechtlich fragwürdig, als dass anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention Freizügigkeit genießen. Die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union und existiert nur in Deutschland.“

Ein weiterer Artikel der taz erklärt, warum in Brandenburg ein Bundesgesetz nicht mehr angewendet kann. „Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Brandenburger Flüchtlingsrats bestätigt, dass zwei Länder im Alleingang die Residenzpflicht aufheben dürfen, wenn sie eine Vereinbarung schließen.“

Es ist kaum zu glauben: Die Nachricht ist wirklich uneingeschränlt gut, wahr und schön und hat keinen Haken. Schlecht ist nur, dass ich mir alle Links selbst zusammensuchen musste, weil die taz nicht weiß, wie man Internet oder gar „Online-Journalismus“ buchstabiert.