Kruzifix: Kruzifixe sind rechtswidrig

Spiegel Offline berichtet über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Kreuze in Klassenzimmern seien rechtswidrig. [Da Spiegel Offline ein deutsche Medium ist, verschweigt man uns wie gewohnt den direkten Link auf die Pressemeldung des ECHR.]

Lautsi v. Italy (application no. 30814/06). Crucific in classrooms: Contrary to parent’s right to educate their childen in line with their convictions and to children’s right to fredom of religion. Violation of Article 2 of Protocol No. 1 (right to education) examined jointly with Article 9 (freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights.“

Da werden die Verehrer höherer Wesen aber schäumen. Mich freut das Urteil. Deutschland lebt bekanntlich noch halb im Mittelalter, weil wir keine erfolgreiche bürgerliche Revolution hinbekommen haben und Staat und Kirche nur auf dem Papier getrennt sind. Bei uns bleiben die Kruzifixe hängen, „weil es Tradition ist“.

Man könnte auch Judenpogrome wieder einführen, wenn man der Logik deutscher Gerichte und Politiker in Bayern folgte – auch das hat hierzulande Tradition. Ich gehe jede Wette ein, dass kein deutsches Mainstream-Medium sich traut, das Urteil offen zu loben oder zu begrüßen.

„Die Schüler könnten das Kreuz leicht als religiöses Zeichen interpretieren. Für Schüler anderer Religionen oder für bekenntnislose Kinder könne dies störend sein. Die Freiheit, keiner Religion anzugehören, brauche jedoch besonderen Schutz.“ Bravo! Bravissimo!

PS Radio Vatikan berichtet neutral und objektiv.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Kruzifix: Kruzifixe sind rechtswidrig”

  1. bildjournalist am November 5th, 2009 11:43 am

    Hallo,

    ich bin nicht besonders gläubig und mir ist es offengestanden egal ob da Kreuze hängen. Staat und Religion gehören halt getrennt. ABER:

    Du schreibst:

    “Die Schüler könnten das Kreuz leicht als religiöses Zeichen interpretieren. Für Schüler anderer Religionen oder für bekenntnislose Kinder könne dies störend sein.“

    Wie soll man es denn interpretieren, wenn für Schulen Gebetsräume – für andere Religionen – vor Gericht erstritten werden und diese dann eingerichtet werden müssen? Kann dies nicht auch verwirrend oder störend sein? Eimal ja – einmal nein? Wenn schon dann lieber nein für alle – oder?

  2. admin am November 5th, 2009 5:26 pm

    ich haeb das nicht geschrieben, das ist ein Zitat. Meiner Meinugn nach hat Religion gar nichts in Schulen verloren, weder das Judentum noch der Islam noch das Christentum. Die sollen separaten Religionsunterricht freiwillig anbieten. Wie soll ich denn den Glauben an fromme Legenden oder die Verehrung höhere Wesen als Lehrer zensieren? Das ist doch staatlich sanktionierter Unfug.

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