Das wird lustig: Kippt das Bundesverfassungsgericht Hartz IV?

Spiegel Online: „Der Hartz-IV-Streit vor dem Verfassungsgericht hat eine viel größere Bedeutung als zunächst erwartet. Die Bundesregierung muss wohl nicht nur die Regelsätze für Kinder neu berechnen – sondern auch die Leistungen für Erwachsene. (…) Selbst Experten waren überrascht, wie schlecht es der Bundesregierung gelang, die Daten, die sowohl den Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene als auch für Kinder zugrunde liegen, zu rechtfertigen. Bisher sei sie ‚von der Verfassungsgemäßheit‘ der Regelsätze für Erwachsene ausgegangen, gab die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, Monika Paulat, noch in der Verhandlung zu Protokoll, die Rechtfertigungsversuche der Bundesregierung aber „lassen mich ins Grübeln kommen“. (…) Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, der Kasseler Rechtsprofessor Stephan Rixen, hatte dagegen schon im Vorfeld argumentiert, die ’soziale Schutzpflicht‘ sei ein „Optimierungsgebot“, das über die zwingend notwendige Existenzsicherung hinausgeht – also im Prinzip auch ohne Verfassungsverstoß wieder begrenzt werden kann. Doch offenbar haben die Verfassungsrichter in diesem Punkt etwas andere Vorstellungen vom Grundgesetz.“

Das lässt mich grübeln. Ich hatte in letzter Zeit schon öfter den Eindruck, dass die Politiker im Raumschiff Bundestag etwas kauzige und abwegige Vorstellungen vom Grundgesetz haben und andere als die Bevölkerung. Vielleicht sollte die Bundesregierung auch ihre Rechtfertigungen outsourcen?