Verteidigung verzichtet auf Plädoyer

Im Verfahren gegen drei Berliner, denen vorgeworfen wird, als Mitglieder der militanten gruppe (mg) in Brandenburg (Havel) Bundeswehrfahrzeuge angezündet zu haben, wurden heute die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Die AnwältInnen verzichteten und erklären dazu:

Wir werden in diesem Verfahren mit den offenkundigen Grenzen des Rechtsstaats konfrontiert. Deshalb verzichten wir auf ein Plädoyer. Wir kapitulieren damit vor den politischen Vorgaben, die diesen Prozess bestimmen.

In diesem Verfahren ging es nie um eine unvoreingenommene Beweisaufnahme. Zu groß war der Druck, endlich Erfolge in Sachen mg vorweisen zu können, nachdem jahrelang erfolglos gegen die Gruppe ermittelt worden ist. Dieser Druck lässt sich in den Ermittlungen nachweisen und er wird sich – so unsere Befürchtung ­- im Urteil gegen unsere Mandanten niederschlagen.

Der Vorwurf der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe«, der unseren Mandanten gemacht wird, beruht lediglich auf Indizien und auf Informationen des Verfassungsschutzes.“ [mehr…][via law blog]