Polizei lässt Antifa-Seite im Internet abschalten

AA Freiburg

Die Badische Zeitung berichtet: „Die Internetseite der Autonomen Antifa Freiburg ist am Dienstag vom Netz genommen worden. Der Berliner Provider, welcher den Speicherplatz und Server zur Verfügung stellt, tat dies zwar freiwillig – folgte jedoch einer dringenden Empfehlung der Polizei.“

Das nennt man „vorauseilender Gehorsam“. Die Badische Zeitung ist (chapeau!) erstaunlich sachlich: „Die Polizei riet zur Abschaltung, weil möglicherweise ein Straftatbestand vorliege. ‚Wir haben dann Rücksprache mit unserem Anwalt gehalten und dann auf freiwilliger Basis entschieden, die Seite abzuschalten‘, bestätigte ein Sprecher der Firma auf BZ-Anfrage. Zwei Passagen in verschiedenen Antifa-Communiqués waren beanstandet worden. Als die Teststellen entschärft worden waren, ging die Seite wieder ans Netz. ‚Wir haben am Mittwochmorgen das Signal von der Polizei bekommt, das nach den Änderungen nun alles in Ordnung ist‘, meinte der Vertreter der Heinlein Linux GmbH. (…) Es ist umstritten, wie Internetseiten mit zweifelhaftem Inhalt rechtlich zu bewerten sind. Auch deswegen gab es nur einen Hinweis und eine freiwillige vorübergehende Abschaltung. Eine Anordnung, Seiten vom Netz zu nehmen, ist im Einzugsbereich der Staatsanwaltschaft Freiburg bislang überhaupt noch nie ausgesprochen worden.“

Möglicherweise. Aber von einer juristisch irrelevanten Anordnung kann auch nicht die Rede sein. Die Polizei könnte so etwas gar nicht anordnen. Bei Indymedia lesen wir zur selben Firma und ebenfalls zur Autonomen Antifa Freiburg: „Da es sich um einen Server in Deutschland handelt, haben die Ermittler das Recht, den Provider aufzufordern, Name und Adresse der Person herauszugeben, auf die die Webseite angemeldet ist. Allerdings kann man sich problemlos unter falschem Namen registrieren – so auch im Fall der Antifa. ‚Die Anmeldungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, ist aufgrund der Masse nicht möglich‘, sagt Peer Heinlein, Geschäftsführer der Firma. Der Provider kann dem Gesetz nach für den strafbaren Inhalt auf der Webseite haftbar gemacht werden. Allerdings nur, wenn er darüber informiert wurde“.

Man muss sich mal die Referenzen der Firma ansehen, dann versteht man gleich, warum die so servil reagieren: „Generalstaatsanwaltschaft (Berlin) 2004: Schulung an der Linux-Akademie „. Die Autonome Antifa Freiburg, obzwar Kunde, steht dort natürlich nicht.