Polizei lässt Antifa-Seite im Internet abschalten

AA Freiburg

Die Badische Zeitung berichtet: „Die Internetseite der Autonomen Antifa Freiburg ist am Dienstag vom Netz genommen worden. Der Berliner Provider, welcher den Speicherplatz und Server zur Verfügung stellt, tat dies zwar freiwillig – folgte jedoch einer dringenden Empfehlung der Polizei.“

Das nennt man „vorauseilender Gehorsam“. Die Badische Zeitung ist (chapeau!) erstaunlich sachlich: „Die Polizei riet zur Abschaltung, weil möglicherweise ein Straftatbestand vorliege. ‚Wir haben dann Rücksprache mit unserem Anwalt gehalten und dann auf freiwilliger Basis entschieden, die Seite abzuschalten‘, bestätigte ein Sprecher der Firma auf BZ-Anfrage. Zwei Passagen in verschiedenen Antifa-Communiqués waren beanstandet worden. Als die Teststellen entschärft worden waren, ging die Seite wieder ans Netz. ‚Wir haben am Mittwochmorgen das Signal von der Polizei bekommt, das nach den Änderungen nun alles in Ordnung ist‘, meinte der Vertreter der Heinlein Linux GmbH. (…) Es ist umstritten, wie Internetseiten mit zweifelhaftem Inhalt rechtlich zu bewerten sind. Auch deswegen gab es nur einen Hinweis und eine freiwillige vorübergehende Abschaltung. Eine Anordnung, Seiten vom Netz zu nehmen, ist im Einzugsbereich der Staatsanwaltschaft Freiburg bislang überhaupt noch nie ausgesprochen worden.“

Möglicherweise. Aber von einer juristisch irrelevanten Anordnung kann auch nicht die Rede sein. Die Polizei könnte so etwas gar nicht anordnen. Bei Indymedia lesen wir zur selben Firma und ebenfalls zur Autonomen Antifa Freiburg: „Da es sich um einen Server in Deutschland handelt, haben die Ermittler das Recht, den Provider aufzufordern, Name und Adresse der Person herauszugeben, auf die die Webseite angemeldet ist. Allerdings kann man sich problemlos unter falschem Namen registrieren – so auch im Fall der Antifa. ‚Die Anmeldungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, ist aufgrund der Masse nicht möglich‘, sagt Peer Heinlein, Geschäftsführer der Firma. Der Provider kann dem Gesetz nach für den strafbaren Inhalt auf der Webseite haftbar gemacht werden. Allerdings nur, wenn er darüber informiert wurde“.

Man muss sich mal die Referenzen der Firma ansehen, dann versteht man gleich, warum die so servil reagieren: „Generalstaatsanwaltschaft (Berlin) 2004: Schulung an der Linux-Akademie „. Die Autonome Antifa Freiburg, obzwar Kunde, steht dort natürlich nicht.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Polizei lässt Antifa-Seite im Internet abschalten”

  1. pheinlein am Oktober 15th, 2009 8:52 pm

    Och Burkhard.

    So einen Schmu hast Du doch eigentlich echt nicht nötig. Einfach blind und unkritisch einen Bericht der Badischen Zeitung nachplappern der seinerseits Aussagen beinhaltet, die wir so gar nicht getätigt haben. Da hätte ich von Dir mehr kritischen Journalismus und mehr Tatsachenüberprüfung erwartet. Stattdessen plapperst Du den falschen Unsinn auch noch einfach so nach.

    Unwahr ist, daß wir „freiwillig“ und wie dann von Dir umgedeutet im „vorauseilenden Gehorsam“ die Webseite abgeschaltet haben. Das haben wir so auch nie der BZ gesagt.

    Richtig ist, daß wir aufgrund der Schreiben der Polizei Freiburg rechtlich dazu verpflichtet waren, die Webseite bis zur Klärung abzuschalten. Das ist nicht freiwillig, sondern geltende Gesetzeslage. Andernfalls würden wir uns selbst strafbar machen und/oder es könnten Ordnungs- und Zwansgmaßnahmen gegen uns und meine Person erfolgen. Bis hin zu dem Umstand, daß unser Providerbetrieb beschlagnahmt und/oder abgeschaltet werden könnte, wenn wir den Anordnungen nicht Folge leisten.

    Nochmal: Wir sind zu dieser Reaktion gesetzlich verpflichtet gewesen, da der Betreiber der Seite zunächst nicht zu erreichen war. Und es ist auch nicht wirklich freiwillig und schon gar nicht „vorauseilend“, wenn die Polizei einen (wie auch immer zustande gekommenen) Beschluß des Amtsgerichts durchsetzt.

    Ich habe auch durchaus den Eindruck, daß die Antifa Freiburg diesen Schritt verstanden hat. Wir haben aus dieser Richtung weder Kritik noch Vorwürfe gehört und unsere Zusammenarbeit mit unserem Kunden scheint mir hier nicht getrübt.

    Wie Du ja auch selbst aus dem Indimedia-Artikel zitiert hast (dessen Autor noch nicht mal unseren Firmennamen korrekt schreiben konnte) gehen wir sehr wohl differenziert mit solchen Situationen um und agieren keinesfalls vorauseilend, sondern nur, wenn es wirklich nicht anders geht.

    Einerseits zitierst Du mich — andererseits unterstellst Du mir dann das Gegenteil zum Zitat als ob Du es selbst nicht verstanden hast. Warum diese verleumderische Stimmungsmache?!

    Zur Referenzliste: Diese Liste dort ist seit 2004 nicht mehr aktualisiert worden. Schon deshalb kann dort keine Antifa-Freiburg stehen. Darüber hinaus handelt es sich bei der zitierten Liste um Consulting und Training — nicht um Hosting. Auf unserer Referenzliste für Webhosting ist die Antifa-Freiburg selbstverständlich gelistet: http://www.jpberlin.de/web/home/referenzen/

    Hier hast Du — sorry — wohl etwas schludrig recherchiert.

    Insgesamt betreuen wir rund 2000 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Bereich Hosting, Consulting und Training. Dazu gehören politische Gruppierungen aller Arten (exkl. Rechts), Firmen aller Branchen, öffentlich-rechtlich. Einrichtungen aller Arten und NGOs aller Bereiche. Mit der inhaltlichen Ausrichtung unserer Kunden haben wir nichts zu tun — wie sind Know-how und Dienstleistungsträger.

    Die Idee, eine (rechtlich notwendige und ggf. sonst mit Zwang durchgesetzte) Abschaltung einer Webseite im Jahr 2009 hätte auch nur annähernd irgendwas mit einem Linux-Administrationskurs für Admins der GStAA im Jahr 2004 zu tun, ist einfach nur absurd.

    Sorry, Burkhard. Da habe ich Dir echt mehr zugetraut — und wir kennen uns ja nun auch schon seit weit über 10 Jahren.

  2. admin am Oktober 16th, 2009 1:01 am

    „Zur Referenzliste: Diese Liste dort ist seit 2004 nicht mehr aktualisiert worden. “ Und warum ist das so? Steht diese Information dort? Nein.

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