Keine Online-Durchsuchung, nirgends

Taz: „Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der BKA-Novelle am 1. Januar keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Dies erklärte gestern ein BKA-Sprecher auf Anfrage der taz. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. ‚In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument‘, sagte der BKA-Sprecher. Die FDP fordert in den Koalitionsverhandlungen einen Verzicht auf Online-Durchsuchungen.“

Natürlich haben die keinen Antrag gestellt. Sie wissen ja nicht, wie sie es machen sollen. Quod erat demonstrandum.