Euphemismus Hausdurchsuchung

Artikel in Telepolis: „Euphemismus Hausdurchsuchung – Hausdurchsuchungen sind zur Zeit erneut omnipräsent. Der Richtervorbehalt soll Sicherheit vor Willkür garantieren, ist aber lediglich Makulatur. (…) Hierbei wird nicht selten die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen. So wurde bei dem Berliner Journalisten Burkhard Schröder, dem man einen Verstoß gegen das Waffenrecht zur Last legte, der komplette Rechner konfisziert. Der ihm zur Last gelegte Verstoß lag darin, unter der Überschrift „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die vom Ermittlungsrichter unterzeichnete Anordnung konstatierte, dass beim Stand der Ermittlungen mildere Maßnahmen nicht ersichtlich gewesen wären. Ebenfalls im Lawblog zitiert Udo Vetter einen Berliner Polizisten, der 2008 mitteilte, dass es zur besagten Zeit ca. 4 Jahre dauern würde, bis ein konfiszierter Rechner begutachtet werden könnte (so es sich denn um keinen Eilfall handele). Die Konfiszierung der Hardware bedeutet aber zunehmend für Menschen auch den Existenzverlust. Nicht jeder hat die finanziellen Ressourcen, um sich jederzeit Ersatzhardware zu beschaffen, ist aber auf den PC, Drucker etc. angewiesen. Selbst wenn also die wichtigen Daten auch zusätzlich außerhalb der Räume gespeichert sind, so würde bei der heutigen, exzessiv anmutenden Hausdurchsuchungspraxis jeder, der auf den PC angewiesen ist, entweder entsprechend viel Erspartes zurücklegen oder aber eine Ausfallhardware bei Freunden aufbewahren müssen.(…)“