Tron – Tod eines Hackers

TronIch habe jetzt endlich die Zeit gefunden, die Website zu meinem Buch „Tron – Tod eines Hackers“ zu erneuern. Mindestens ein Viertel der Links funktionierten nicht mehr. Ich überprüfe das übrigens mit dem Firefox-Plugin Linkchecker 0.6.1. Ich habe die Links erneuert, die irrelevanten entfernt und die Seite natürlich dem WordPress-Layout angepasst.

Die Nachfrage nach dem Buch ist immer noch da. Ich verkaufe jeden Monat einige Exemplare im pdf-Format. Ich könnte es noch einmal aktualisiert schrieben, weil ich jetzt mehr Fakten hätte, den Suizid des Hackers zu untermauern und um die Verschwörungstheorie, die immer noch bei einigen Mitgliedern des CCC im Umlauf ist und die von tronland liebevoll gepflegt wird, in alle Winde zu zerstreuen. Aber das ist es nicht wert. Zum letzten Mal ging das Thema im Jahr 2005 durch die Medien (vgl. Wikipedia).

Die neue Website zu Tron ist zu finden unter www.burks.de/burksblog/tron-tod-eines-hackers/ oder direkt per Klick auf den Buchtitel in der Mitte dieser Seite.




Investigative Recherche im Internet

Am 18. und 19.02.2008 findet wieder mein Seminar „Investigative Recherche im Internet“ an der Berliner Journalisten-Schule statt (260 €). Wer sich noch anmelden will, macht das bitte hier. Allzu viele Plätze sind aber nicht mehr zu vergeben. Wer nicht weiß, ob er (oder sie) ein solches Seminar besuchen sollte, kann das mit diesem Quiz testen.




Anarchie, ja bitte!


V.l.n.r.: Michael Konken | Ulrich Jörges | Wolfgang Donsbach

Wenn es so einfach wäre: Mehr Geld, mehr Qualität. So stellt sich Klein Fritzchen den Journalismus vor. Ich schlage vor: Weniger Mainstream-Quark, mehr Haltung, mehr Zivilcourage, mehr kritisches Bewusstsein, mehr Selbstkritik, mehr Anarchie und weniger Zensur.

O Wunder, der DJV hat schon eine Presseerklärung „Online-Journalismus – Qualität braucht Investitionen“ zu seiner heutigen Veranstaltung „Regeln oder Anarchie? – Journalismus im WWW“ herausgegeben [Livestream]. Den Titel haben sie so oft verändert, dass der ursprüngliche Anlass, Michael Konkens Blogger-Beschimpfungen, gar nicht mehr zu erkennen war. Auf dem Podium saßen (ja, man kann Links setzen!): Thomas Knüwer vom Handelsblatt-Weblog „Indiskretion Ehrensache“ (– sehr hübsch die Überschrift: „Ich wünschte, es wäre Donnerstag oder der Konken käme“ – wer weiß, worauf das anspielt, kriegt einen Keks), Hans-Ulrich Jörges vom stern, Don Alphonso aka Rainer Meyer („Rebellen ohne Markt“), Prof. Dr. Wolfgang Donsbach, Universität Dresden, Michael Konken, Björn Sievers von Focus Online, Michaela May, Chefkorrespondentin Politik bei N24. Alexander Fritsch moderierte.

Für den DJV hatte die Veranstaltung einen recht hohen Unterhaltungswert. Das lag aber vor allem an Knüwer und Don Alphonso, die den anderen kräftig kräftig Zunder gaben – für meinen Geschmack jedoch noch zu wenig. Statt über Blogs redete man mehr allgemein über „das Internet“, der Unterschied zwischen Foren und Blogs wurde gar nicht berücksichtigt.


Alexander Fritsch | Michaela May, |Thomas Knüwer

Die Fronten waren klar: Jörges als Vertreter des ignoranten deutschen Journalisten an sich fand das Netz ganz igitt, wollte die bösen Rechtsextremisten (Kinderpornografie fiel ihm nicht ein) und andere zensieren, gar nicht reinlassen, raus aus dem Internet. Alle Postings in Foren sollten namentlich gekennzeichnet werden. Online-Dienste vorhandener Printmedien müssten die gleichen Standards wie diese haben. Private Blogs mit journalistischem Anspruch existieren in der Denkwelt eines Jörges gar nicht. Sehr nett der Wortwechsel zwischen ihm und mir: „Herr Jörges, wollen Sie Vorzensur?“ – „Dazu sage ich nichts. Ich springe nicht über das Stöckchen, was Sie mir hinhalten.“ – „Also ja“. Den genauen Wortlaut können die wohlwollenden Leserinnen und die geneigten Leser anhören. Jörges wollte auch nicht – was er mehrfach betonte – über Blogs reden. Wer hatte ihn eigentlich warum eingeladen?

Don Alphonso war schon von der Berliner Zeitung genervt, die ihn gar nicht gefragt, sondern nur aus seinem Blog zitiert hatte. Er zählte auf, welche Sünden die klassischen Medien begangen hätten. Sein Blog stünde in direkter Konkurrenz zum Ingolstädter Donaukurier und hätte mehr Leser. Don steht für die These, dass der klassische Journalismus ausgedient habe und auf dem Weg in die Marginalisierung sei. Das darf man bezweifeln, weil die Tendenz zum Rückzug ins unpolitische Private, den er beim Medienverhalten Jugendlicher beobachtet haben will, bestimmt nicht verabsolutiert werden kann.

Hendrik Zörner, Pressesprecher des DJV, PR-bloggend | Don Alphonso

Donsbach faselte zu sehr für meinen Geschmack: Alles sei schon einmal da gewesen, die Probleme nicht neu und der Journalismus müsse professionalisiert werden. Aber wie denn, wo denn, was denn? Wer Journalist ist und was dazu gehört, darf in Deutschland – zum Glück – der Staat nicht vorschreiben. Derartige Forderungen sind Betroffenheitslyrik und Lichterkettenträgerei, wie sie der Deutsche Presserat betreibt. Michaela May meinte nichts zum Thema, was mir im Gedächnis blieb, sondern redete nur voller Begeisterung über sich und ihr Blog. Thomas Knüwer sagte etwas, was ich ganz und gar unterschreiben kann: Was Journalismus im Internet angeht, lebten wir in Deutschland in einem Entwicklungsland. Und daran wird sich so schnell nichts ändern.

Es werden sicher noch Andere über die Veranstaltung bloggen. Aber das bloße Nacherzählen ist langweilig, wenn es die Diskussion auch als Stream gibt. Nur hier – auf burksblog.de – hat das Publikum etwas über die wahren Hintergründe erfahren, warum Konken Blogs ganz doof findet und Blogger für Schmierfinken hält.

Mehr Links bei Onlinejournalismus.de: „DJV-Qualitätsdiskussion: Niveau einer Christiansen-Sendung“ und im Recherchegruppe-Blog.




Dog | Apport

Ajax vom Teufelslauch

Wir haben jetzt ein eigenes kleines Naturschutzgebiet ganz für uns allein – genau hier. Das Gelände südlich des Technikmuseums ist umzäunt. Eine der Türen im Zaun war aufgebrochen worden, und ich habe sie mit einem fetten alten Motorradschloss wieder zugeschlossen. Den Schlüssel kriegt niemand sonst. Und dort kann ich jetzt in aller Ruhe mit Tölchen aka Ajax vom Teufelslauch den Apport üben.
Nachtrag 11.01. Die Tür ist wieder offen, ich muss eine dicke Kette nehmen….




Michael Konken | Blogs

Veranstaltung des DJV am 10.01.2008: „Journalistische Blogs brauchen Qualität“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Anlass für diese Veranstaltung waren einige Passagen der Rede Michael Konkens, des Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), anlässlich des DJV-Verbandstags, 5. bis 7. November 2007 in Saarbrücken:

„Der Onlinebereich ist aber auch ein Bereich, den wir verstärkt unter qualitativen Kriterien werten müssen. Nicht jeder, der sich dort als Journalist bezeichnet, hat etwas damit gemeinsam. Uns steht es gut zu Gesicht, wenn wir Richtlinien finden, um Müll von Qualität zu trennen und dies den Internetkonsumenten deutlich machen. Das Internet ist eine Plattform auch für Schmierfinken ganz besonderer Art. Schmierfinken, die sich als Journalisten bezeichnen, die aber Persönlichkeitsrechte verletzen, sich nicht an unsere Postulate wie Wahrhaftigkeit, Objektivität, Vollständigkeit halten. Sie treiben ihr mieses Geschäft mit Veröffentlichungen, gegen die wir oft rechtlich nicht vorgehen können, die aber nicht selten ihre Voyeure finden. Blogs sind meines Erachtens nur in ganz wenigen Ausnahmefällen journalistische Erzeugnisse. Sie sind eher der Tummelplatz für Menschen, die zu feige sind, ihre Meinung frei und unter ihrem Namen zu veröffentlichen.“

Zahlreiche Blogs haben diese Passagen zitiert und kritisiert. Hier einige Hintergrundinformationen:

Die Rede Konkens richtete sich nicht allgemein gegen Blogger, sondern war klassische „Innenpolitik“ vor einer Delegiertenversammlung: Konken wollte wiedergewählt werden. Die Anwesenden wussten, worauf Konken anspielte: Auf die Internet-Publikation „Der Stadl“ (www.stadl.biz) und auf das einzige DJV-kritische Blog www.recherchegruppe.tk (Burkhard Schröder). Auf recherchegruppe.tk sind seit drei Jahren zahlreiche Skandale und andere DJV-Interna publiziert worden, die unter anderem zur Abwahl des Berliner Landesvorsitzenden des DJV geführt haben. „Der Stadl“, der keinen journalistischen Anspruch erhebt, sondern anonym erscheint, wird mit dem Brandenburger DJV-Vorsitzenden Hans Werner Conen in Verbindung in Verbindung gebracht, der sich mit dem Bundesverband einen erbitterten juristischen Krieg liefert.“ [mehr… (pdf)]




Ein Haufen Irres

source:CCCLaut Heise will die CDU „heimliche Online-Durchsuchungen“ auch gegen „Kinderpornografie im Internet“ einsetzen. Man merkt, dass sich der Hoax verselbständigt hat: Die Wahnvorstellung, die Regierung könne private Rechner „irgendwie“ fernwarten oder es könne ihr gelingen, ohne Wissen der Nutzer dort herumzuschnüffeln, hat sich in den Köpfen so festgesetzt, dass rationale Argumente nichts mehr helfen. Der Glaube an den „Regierungshacker“ hat mittlerweile eine religiöse Konsistenz. Beckstein lügt dazu dreist: „Ich kenne keinen Fachmann aus den Landeskriminalämtern oder Landesverfassungsschutzämtern, der nicht die Online-Durchsuchung für notwendig hält.“ Dann sitzen dort nur Idioten. Ich kenne übrigens keinen IT-Fachmann (Frauen eingeschlossen), der eine „Online-Durchsuchung“, wie sie sich die CSU offenbar vorstellt, für möglich hielte.

Auch die „groß angelegten Angriffe auf Web-Anwender“ lassen mich kalt: „Zu ihrem Schutz sollten Anwender nur mit einer vollständig gepatchten Version des Internet Explorer arbeiten oder einen alternativen Browser nutzen. Zudem sollten Anwender den RealPlayer deinstallieren.“ Nein, zu ihrem Schutz sollten Anwender auf Windows verzichten, wenn sie damit nicht umgehen können. Ziel der Angriffe sind also nicht Web-Anwender (By the way: „Web“ ist kein Synonym für „Internet“!), sondern Windows-Nutzer. „Web-Anwender“ ist da schon ganz richtig, denn die meisten Nutzer halten das WWW für das Internet und haben von den anderen Diensten noch nie etwas gehört.

Hier gibt es ein schönes Interview mit dem Ex-Bundesverfassungsrichter Professor Hans-Joachim Jentsch: „Ob die Klage Erfolg haben wird, ist schwer einzuschätzen. In einer früheren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass eine Vorratsdatenspeicherung zu unbestimmten Zwecken nicht zulässig ist“.

Der mit Abstand lustigste Artikel bei Heise, der sich auf eine Meldung der Wirtschaftswoche bezog, ist schon von vorgestern: „Verfassungsschutz soll gezielte Trojanerattacken abwehren.“ Wer gerne lacht, sollte ihn unbedingt lesen. Leider besteht er zur Hälfte aus bloßen Gerüchten, die bisher niemand verifiziert hat: „Sollen häufig professionelle Spione im Staatsauftrag hinter den gezielten Attacken stehen“. Die Chinesen „sollen“ angeblich auch wild in der Gegend herumhacken. Und was die Esten den Russen unterstellen, ist auch nur ein Gerücht. Was der Verfassungsschutz behauptet, kann man jedoch wie gewohnt als Agitprop bezeichnen, als frei erfunden oder zum Totlachen: „Rund 750.000 Computer hiesiger Unternehmen sollen mit Trojanern infiziert sein und vertrauliche Daten unbemerkt weiterleiten –­ oft direkt an die Konkurrenz.“ Die Schlapphüte haben genau mitgezählt. Jawoll, was die können, kann der Verfassungsschutztrojaner schon lange. Bruhahaha.




Schlüsselfrage

Schlüssel

Kann mir mal jemand erklären, warum ein Hausschlüssel plötzlich weich wie Butter erscheint, beim versuchten Herumdrehen im Schloss abbricht, mich um kurz nach Mitternacht draußen und ziemlich dumm dastehen lässt, ebenso das Tölchen, welchselbiges stumm und verwundert zum Herrchen aufblickt, weil dieser den Zwinger des Rudels nicht mehr aufkriegt? Zum Glück war meine Gattin zu Hause, sonst wäre ich gar nicht mehr in unsere Wohnung gekommen. Von deutscher Wertarbeit keine Spur! Das erinnerte mich an das Buch von Nikolai Alexejewitsch Ostrowski: „Wie der Stahl gehärtet wurde“ (1932). Im Sozialismus wär das vermutlich nicht passiert…:-)




Cave Canem

Ajax




Bar | Space Station

bar space station

Nur weil es so lange keine Bildchen aus Second Life mehr gab und die wohlwollenden Leserinnen und die geneigten Leser vermutlich schon Entzugserscheinungen bekommen: Hier sitze ich in der (selbst gebauten) Bar meiner Raumstation und betrachte den „Sonnenuntergang“. Musik dazu. Smooth Jazz. Getränke: Leider nur virtuell.




Nacht in Havanna

Buchtipp: Habe ich gerade gelesen und empfehle es wärmstens weiter: Martin Cruz Smith: Nacht in Havanna, München: Bertelsmann 1999.

Aus einer Rezension: „Nacht in Havanna ist nach dem Roman Gorki Park ein weiteres Werk, in dem der russische Ermittler Arkadi Renko mehr oder weniger einsatzfreudig seinem Spürsinn folgen darf. Vermeintlich von der russischen Botschaft nach Kuba gerufen, um seinem Landsmann und ehemaligen Gegenspieler Sergej Pribluda zu helfen, ist das Erste, was den melancholischen und unfreiwilligen Helden Arkadi Renko nach seiner Ankunft erwartet, eine in der Pinguino-Bucht schwimmende Wasserleiche. Wie Renko mehr und mehr erkennen muss, hat das kubanische Innenministerium allerdings nicht die Absicht, die Leiche eindeutig zu identifizieren. Privat von dem Tod seiner Geliebten Irina gezeichnet, und damit eher suizidgefährdet als kämpferisch, stößt Renko bei seinen „Ermittlungen“ auf Korruption, Spionage und das kubanische Leben.“

Ich war mal drei Tage in Havanna – im Jahr 1984. Jetzt hätte ich Lust, noch einmal dorthin zu reisen, um zu sehen, was alles sich geändert hat. Jineteras gab es damals noch nicht so, wie es in Cruz‘ Buch geschildert wird.

Zur Zeit lese ich Tomás Eloy Martínez: „Der Flug der Königin“.




Online-Durchsuchung | Willkommen in Schilda!

Eben habe ich mich kringelig gelacht. Es gibt doch tatsächlich eine FAQ („Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“) des Bundesministeriums des Innern, bei der man sich fragen muss, ob besoffene Praktikanten jetzt die Website deutscher Ministerien vollschreiben dürfen. Offenbar sind die dort alle auf Drogen:

„Das Risiko einer Entdeckung und der missbräuchlichen Nutzung der Ermittlungssoftware wird durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.“ – „Die Betroffenen werden grundsätzlich nach Abschluss darüber unterrichtet, dass die Ermittlungssoftware bei ihnen auf den Rechner gespielt wurde.“ – „Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. „Tools“) vorselektiert, so dass für die manuelle Analyse ein überschaubarer Datenbestand verbleibt.“

Ich habe mich noch einmal extra vergewissert, dass ich nicht auf einen Fake hereingefallen bin. Ich kann es immer noch nicht glauben: Das ist wirklich die Seite des deutschen Innenministeriums! ROTFL. Willkommen in Schilda!




Nasses Tölchen

Ajax

Hier das Tölchen aka Ajax vom Teufelslauch, etwas angefeuchtet, in aller Herrgottsfrühe am Grunewaldsee. © Frauchen.




Wikia Search

smash the stack

Heute war ich bei N24 und habe etwas über Wikia Search erzählt.




Toonpool.com: Komik zum Abstimmen

Ein Artikel von mir in der Netzeitung: „Toonpool.com: Komik zum Abstimmen“ – „Die neue Webseite Toonpool.com versammelt deutsche und internationale Cartoons in einer Web 2.0-Atmosphäre. Burkhard Schröder hat sich das Online-Portal einmal genauer angesehen.“ [mehr…]




Journalisten: Geheimnisträger zweiter Klasse

Die Journalistenverbände jammern, das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung degradiere sie zu „Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse“, „kastriere“ die Pressefreiheit ), unterhöhle den Informantenschutz und lasse die Quellen versiegen. Wahr ist das nicht unbedingt – und die notwenigen Konsequenzen zieht auch kaum jemand.

Der Informantenschutz war der Obrigkeit schon immer ein Dorn im Auge und musste immer wieder – bis in die jüngste Zeit – erkämpft werden. Wer sich auf gesetzliche Garantien verlässt, verkennt das grundlegende Problem: Der juristische Schutz derjenigen, die die Presse über Interna informieren, ist prinzipiell löchrig, nur sehr vage formuliert und wird sich niemals so festklopfen lassen, dass Informationen unbelauscht oder ungefiltert fließen können. Die Strategie der Medienverbände, auf ihre vermeintlichen bisherigen Privilegien als „Berufsgeheimnisträger“ zu pochen, ist daher verfehlt und wird langfristig scheitern. Journalisten interessierten sich ohnehin bisher oft nur mäßig für das Thema Vorratsatenspeicherung.

vorratsdatenspeicherung

Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben.

Die beiden konkurrierenden Verbände der Zeitungsverleger BDZV und VDZ beklagen, dass bei Journalisten „nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen“ solle, falls ihre Verbindungsdaten abgerufen werden sollen, im Gegensatz zu Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern, deren Daten für staatliche Lauscher relativ tabu sind. Kein Informant werde künftig noch reden, wenn Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine Standortdaten ebenso erfasst würden wie auch Zeitpunkt und Dauer des Kontakts.

Aber haben die Informanten bisher ihre Geheimnisse per elektronischer Postkarte verschickt? Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikation-Überwachungsverordnung müssen alle größeren Provider Schnittstellen zum Abhören und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschlüsseln oder ihren Informanten das zu ermöglichen. Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben. Sogar die selbst ernannten Investigativ-Päpste von Netzwerk Recherche machen keine Ausnahme: Die Vorzeige-Journalisten Dr. Thomas Leif, Chefreporter beim SWR Mainz, und Hans Leyendecker, Leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung, nutzen E-Mail noch wie zu Zeiten des guten alten Bakelit-Telefons.

Auch die Redaktion von Cicero scheint trotz der Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten unbelehrbar: Wollte man dort Geheimnisse ausplaudern, ist man auf elektronischem Weg weiterhin ungeschützt. Die FAZ meint es gut und empfiehlt sogar Anonymisierungsdienste, aber die Ratschläge zur E-Mail-Kommunikation sind bloßer Unfug und nicht praktikabel. Von Verschlüsselung scheint man noch nie etwas gehört zu haben. Der in Brüssel arbeitende Journalist Detlef Drewes und Kinderschutz-„Experte“ sagte in einer Zapp-Sendung, er müsse jetzt immer öfter das Auto benutzen, da in Belgien die Vorratsdatenspeicherung schon Realität sei; die Quellen für Journalisten versiegten. „Die Mauer wird auf Seiten der Informaten gezogen“ und die Informanten zögen sich zurück aus Angst. Das darf getrost bezweifelt und als Wichtigtuerei bezeichnet werden: Auch für potenzielle Whisteblower in Behörden gäbe es „im Notfall“ Internet-Cafes, private Rechner für Anonymisierungsdienste und Verschlüsselung oder die Möglichkeit, E-Mails anonym zu schicken.

Gerd Appenzeller schreibt im Tagesspiegel: Journalisten „konnten bisher wegen der garantierten Vertraulichkeit ihrer Arbeit darauf bauen, dass ihre Kommunikationswege geschützt waren.“ Das ist eine Zwecklüge und angesichts der zahlreichen Durchsuchungen von Redaktionen in den letzten Jahren ein wenig realitätsfremd: Was nützt das Redaktionsgeheimnis freien Journalisten, was nützt es den Informanten, wenn ihre E-Mails ohnehin vorher gelesen werden? Wer kann garantieren, dass Informationen auf dem Rechner eines Journalisten bleiben und nicht beschlagnahmt werden, auch wenn das im nachhinein für rechtswidrig erklärt wird? Informanten konnten bisher, nutzten sie das Internet nicht professionell, mitnichten darauf vertrauen, dass etwas geheim blieb. Wer erst jetzt – angesichts der Vorratsdatenspeicherung – meint, die Pressefreiheit in Gefahr zu sehen, muss sich fragen lassen, ob erst ein Verbot der Verschlüsselung kommen muss, dass Journalisten sich um die Sicherheit ihrer Daten und die ihrer Informanten sorgen.

vorratsdatenspeicherung

Der Staat ist immer daran interessiert gewesen, wer mit wem worüber kommuniziert hat.

Das Problem des Informantenschutzes gab es schon, seitdem man von freier Presse reden kann. Die Vorratsdatenspeicherung gießt unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus eine deutsche Tradtion in Gesetzesform, in die sich sowohl die rot-grüne als auch die jetzige Regierung gestellt haben: Der Staat ist immer daran interessiert gewesen, wer mit wem worüber kommuniziert hat. Auch die juristischen Argumente pro und contra dAbhören, Belauschen und Protokollieren der Kontakte von Journalisten sind seit 200 Jahren vergleichbar. Bis Mitte des 18. Jahrhunderts mußte in Deutschland sogar mit Folter rechnen, wer Angaben über „die Herkunft von Druckschriften“ in seinem Besitz verweigerte, schreibt Wolfgang Schimmel in „Das Redaktionsgeheimnis„.

Nach der Abschaffung der Zensur im Gefolge der Revolution 1848 blieb der Zeugniszwang das einzige und beste Mittel für die Obrigkeit, um sich mit der Presse anzulegen. Schon im 19. Jahrhundert diente die erzwungene Aussage von Journalisten als Repressionsinstrument, „undichte Stellen“ aufzuspüren und diese einzuschüchtern. Der juristisch durchsetzbare Zwang, etwas über die Informanten der Presse zu erfahren, war „der gewissermaßen generalpräventive Versuch, Kritik an den bestehenden Zuständen durch Einschüchterung zu verhüten.“ „Zeugniszwang“ – wer mit wem geredet hat – ist also nur ein altmodisches Wort für Vorratsdatenspeicherung.

Dirk Dunkhaase hat in seinem vor einem Jahrzehnt erschienenen Standardwerk „Das Pressegeheimnis“ zahlreiche historische Beispiele dokumentiert. Zur Kaiserzeit ging die Justiz 1875 gegen die „Frankfurter Zeitung und Handelsblatt“ vor. Nicht nur vier Redakteure wurden verhaftet, sondern auch der Verleger Leopold Sonnemann, Reichstagsabgeordneter der „Deutschen Volkspartei„. Sonnemann hatte sich bei der Beratung des Reichspressegesetzes ein Jahr zuvor davor eingesetzt, den Zeugniszwang ganz abzuschaffen. Auch das Argument, der Zwang, die Informanten preiszugeben, sei notwendig, um die Täter schwerer Straftaten zu ermitteln, wurde schon bei den Beratungen zum Reichspressegesetz immer wieder debattiert – ähnlich wie heute.

In der Verfassung der Weimarer Republik kam die Pressefreiheit gar nicht vor. Die „freie Meinungsäußerung“ war zwar allgemein geschützt, „innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze“, was das konkret bedeutete, war in der Rechtsprechung heftig umstitten. Berüchtigt war der so genannten „Diktaturvorbehalt“ des Artikel 48 II: Der Reichspräsident dufte, „wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird“, die wesentlichen Grundrechte außer Kraft setzen, darunter auch die Meinungsfreiheit nach Artikel 118 sowie den Artikel 117: „Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich“.

Erstmalig gewährleistete die Strafprozeßordnung von 1926 (§ 53 StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht für „Redakteure, Verleger und Drucker einer periodischen Druckschrift sowie die bei der technischen Herstellung der Druckschrift beschäftigten Personen über die Person des Verfassers oder Einsernder einer Veröffentlichung strafbaren Inhaltes.“ Die Formulierung hatte zwei nicht unwesentlichen Haken: Unveröffentlichte Artikel fielen nicht unter das Zeugnisverweigerungsrecht, und der Journalist durfte nur dann über seine Informanten schweigen, wenn der Artikel strafbar war, nicht jedoch, wenn nur der Verdacht der Strafbarkeit bestand.

Schon in den Jahren vor der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde die Pressefreiheit durch immer weitere Gesetze ad absurdum geführt; Zensur war fast an der Tagesordnung – allein 1931 wurden in Preußen 227 Zeitungen verboten. Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“, der heutige § 353b des StGB , wurde aber erst von den Nationalsozialisten 1936 eingeführt und mit Strafe bedroht. Das Zeugnisverweigerungsrecht und auch der rudimentär vorhandene Beschlagnahmeschutz blieben während des Nationalsozialismus in Kraft; da aber keine freie Presse existierte, war das reine Theorie.

In der Nachkriegszeit stellte erst das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz (der neue § 53 I StPO) aus dem Jahr 1953 die Journalisten etwas besser als die alte Fassung aus dem Jahr 1926: Der Kreis der Personen, die über ihre Informanten schweigen durften, wurde erweitert, auch Rundfunkmitarbeiter fielen darunter, und freie Journalisten – Verfasser und Einsender von Artikeln. Absurd war jedoch das Vorschrift, dass nur die Person des Informanten verschwiegen werden durfte. Auf Verlangen der Justiz musste der Journalist den Inhalt der Information preisgeben. Bis heute ist jedoch der Informant dem Journalisten völlig ausgeliefert: Allein der Angehörige der Presse entscheidet, ob er gegenüber der Justiz schweigt. Eine juristisch fixierte Schweigepflicht wie die der Geistlichen, Psychologen, Rechtsanwälte und der Ärzte nach § 203 des Strafgesetzbuches existiert nicht.

Erst das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August 1966 begründete das „Redaktionsgeheimnis“ so, dass es als Bestandteil der Pressefreiheit relativ eindeutig definiert war. Darin heißt es, dass die Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich sei, weil der Brüger, wolle er politische Entscheidungen treffen, „umfassend informiert“ sein müsse. Er müsse aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse beschaffe die dazu nötigen Informationen und wirke als „orientierende Kraft“. Geschützt werden sollen laut Bundsverfassunggericht alle „der typischen Pressearbeit zuzurechnenden Verhaltensweisen“, das heißt: Informationen zu beschaffen, diese und auch Meinungen zu verbreiten. Das BVerfG hat in seinem damaligen Urteil den Schutz des Redaktionsgeheimnisses sowie den Informantenschutz ausdrücklich genannt.

Das Redaktionsgeheimnis umfasse, so fasst es Dunkhase zusammen, die gesamte interne Vertraulichkeitssphäre der Medien – die Unterlagen der Medienmitarbeiter, das Pressearchiv und das innerhalb der Redaktion Gesprochene. „Der Informantenschutz bezieht sich nach außen hin auf den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Journalisten und den Personen, die ihm Mitteilungen für seine Veröffentlichung machen.“ Es sind also nicht die Medien insgesamt und ihre „Geheimnisse“ geschützt, sondern nur das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und ihren Informanten.

Aus dieser Definition erklärt sich der „Strafprozessuale Pressegeheimnisschutz“ nach § 53 Absatz 1 Nr. 5 der Strafprozessordnung, der im wesentlichen schon 1974 formuliert wurde: „Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt (…) Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.“

vorratsdatenspeicherung

Wieviel Macht hat die Obrigkeit über die Untertanen?

„Die Presse“ und ihre Informanten mögen juristisch geschützt sein, die Gerichte maßen sich aber nicht an zu definieren, wer Journalist ist und wer nicht. Sie überlassen es den Journalisten-Organisationen, die sich aber gegenseitig erbittert befehden und sich nicht über die Kriterien des Berufes einigen können. Das „Berufsmäßige“ im Zeugnisverweigerungsrecht ist zu vage formuliert, als dass daraus eindeutige Kriterien abgeleitet werden könnten. Die juristische „Bibel“ und Kommentar zum Presserecht, „der Löffler„, formuliert: „Berufsmäßig vollzieht sich eine Tätigkeit dann, wenn sie in der Absicht geschieht, daraus durch wiederholte Ausübung eine dauernde oder doch wiederkehrende Beschäftigung zu machen, ohne dass es auf die Entgeltlichkeit der Tätigkeit ankommt. Erforderlich ist allerdings die Absicht der Wiederholung; ist sie indes gegeben, so kann schon eine einzige Handlung im konkreten Fall für das Erfordernis der Berufsmäßigkeit genugen. die Berufsmäßigkeit der Mitwirkung bei Presse und Rudnfunk erfordert ebensowenig, dass sie gewerbsmäßig, d.h. mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.“ (S. 1005 zu § 23 LPG) Die bei Journalisten-Organisationen beliebte Klausel der so genannten „Hauptberuflichkeit“ ist also kein juristisch abgesichertes Merkmal, sondern dient nur dem Schutz der eigenen Pfründe.

In der gegenwärtigen Rechtssprechung ist man sich aber nicht einig: Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und steht jedermann zu, also auch Schriftstellern, Bloggern und Flugblattschreibern; das Zeugnisverweigerungsrecht hat sich aber zu einem Berufsstandsprivileg entwickelt. In der Praxis lässt sich kaum auseinanderhalten, wer „Presse“ ist und journalistisch arbeitet und wer nicht. Daher ist auch die Bestimmung im Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ nicht eindeutig. Man spricht von „Medienarbeitern“, als sei man sich des Dilemmas bewusst, „die Presse“ nicht mehr exakt bestimmen zu können. Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung heißt es wörtlich: „Ein genereller Vorrang der schutzwürdigen Interessen von Journalisten vor dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse lässt sich hingegen, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht begründen.“ Das ist wahr, aber wiederholt nur das Argument, dass seit 200 Jahren bekannt ist: Die Interessen der Pressefreiheit müssten den Interessen der Strafverfolgung untergeordnet werden.

Kommentatoren des Presserechts sind sich einig, dass der augenblickliche Rechtszustand unbefriedigend sei. Es bestehe „erheblicher Reformbedarf“. Aus dem allgemeinen Schutz der Presse kann nur das allgemeine Ziel abgeleitet werden, nicht aber direkt die Details und die geseztliche Ausgestaltung – wer zu Presse gehört, wer abgehört werden darf, wessen Daten wie geschützt sind, welche Geheimnisse den staatlichen Lauschern verborgen bleiben müssen.

Der gesellschaftliche Streit um das Recht auf Privatsphäre dauert also schon an, seitdem es die Presse gibt. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklären würde, wäre der nächste Versuch einer beliebigen Regierung, die Bürger und die Presse unter dem Vorwand, „schwere Straftaten“ verhindern zu müssen, einzuschüchtern und auszuspionieren, schon vorprogrammiert. Journalisten, die nur den scheinbar bequemen Status qua ante wiederherstellen wollen, haben nicht begriffen, dass es um eine zentrale Frage der Demokratie geht – die Machtfrage: Wieviel Macht hat die Obrigkeit über die Untertanen? Und diese Frage muss immer wieder neu beantwortet werden.

Dieser Artikel erschien am 04.01.2007 in Telepolis. Ich habe einige Links korrigiert und ergänzt.




Javascript igitt

Tagesspiegel

Wenn man von Javascript keine Ahnung hat – hier die heutige Website des Tagesspiegel -, dann sollte man die Finger davon lassen.




Halbnackter Mann im Schnee

Spuren im Schnee

Wenn Sie, liebe wohlwollende Leserin und lieber geneigter Leser, um drei Uhr nachts hier einen pferdebeschwanzten Mann im Mantel, aber mit nackten Beinen und in Schneeschuhen mit losen Schnürbändern sehen, der einen Hund an der Leine führt, der aussieht, als müsste er ganz dringend ein Geschäft erledigen, dann bin ich das. Das Problem: Bei Blitzeis ist das Comedy-reif. Und wie man eine Plastiktüte – gefüllt mit Hundekacke – in eine zugefrorene Mülltonne bekommt, ohne Hammer und Meißel mitgebracht zu haben, weiß ich immer noch nicht.




Sie haben das Recht zu schweigen

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Videomitschnitt des Vortrags von RA Udo Vetter auf dem 23C3 – sehr empfehlenswert und lehrreich! „Wie verhalte ich mich bei Hausdurchsuchungen?“




Focus | Falschmeldung

Focus verbreitet eine Falschmeldung: „Im Frühjahr 2006 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine getarnte E-mail an den Berliner Islamisten Reda Seyam, mit einem ‚Bundestrojaner‘ im Anhang verschickt. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, stießen die BfV-Beamten bei der heimlichen Online-Razzia unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten. Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“

Für wie dumm hält Focus seine LeserInnen? Was ist eine „getarnte“ E-Mail? Wenn es sich um einen gefälschten Header einer unverschlüsselten (!) Mail handelte: Wir könnte man den wahren Absender nachweisen? Doch nur, wenn der Verfassungsschutz selbst behauptete, der Urheber zu sein?! Bewiesen ist es damit noch nicht. Und wieso „Fotos von verstümmelten US-Soldaten“? Die sind legal und im Internet überall erhältllich. Nur weil sich das so „gruselig“ anhört?

Und noch was: Die „erste und bislang einzige Online-Durchsuchung“? Ach ja? Sonst gab es keine? Quod erat demonstrandum. Ich halte die Geschichte von vorn bis hinten für frei erfunden, also erlogen. Ich verdächtige auch Reda Seyam, sich nur wichtig machen zu wollen. Reda Seyam behauptet, sein „russischer Virenscanner“ (sind russische besonders gut?) habe angeschlagen. „Für seine Chats bevorzuge er seither Internet-Cafes.“ Chats? Was nützten Chats vor „getarnten E-Mails“ mit Viren, die eine Remote Forensic Software enthalten, auf die Windows-Benutzer (alle Islamisten nutzen bekanntlich Windows) klicken, klicken, klicken – und mitnichten an die Folgen denken?

Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Quellen Focus hatte, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass das Nachrichtenmagazin der Agitprop des Bundesnachrichtendienstes auf den Leim gekrochen ist. Dafür spricht der Satz: „Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND), Spezialisten auf dem Gebiet der Online-Durchsuchung.“ Wer sonst, wenn nicht der BND selbst, würde sich selbst so loben, obwohl doch das BKA – also die Truppe Schäubles – eine Online-Durchsuchung offenbar noch gar nicht erfolgreich hinbekommen hat?

Selbstredend hat Focus keine zwei unabhängigen Quellen, noch nicht einmal eine. Das wäre Journalismus und viel zu anstrengend. Nichts für Focus also. Lügen, erfinden, nachplappern, und nicht an die Fakten denken…..

By the way: Wer ist für den Quatsch eigentlich verantwortlich? O je…




Was jetzt wirklich fehlt

Aus dem Heise-Forum: …“ist die Entdeckung eines kinderpornographischen Bildes, das einen minderjährigen Al-Qaida-Sebstmordattentäterkandidaten vor dem Computer beim Herunterladen von Musik- und Videodaten und gewaltverherrlichenden, aber copyright geschützten Computerspielen aus Tauschbörsen zeigt…“