Bericht zur Lage der Nation im Internet

Lagebericht IT-Sicherheit 2007 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (pdf): „Im Jahre 2004 gaben noch 46 Prozent der Befragten an, sich sehr gut oder zumindest gut mit IT-Sicherheit auszukennen. 2006 sind dies nach Erkenntnissen des BSI nur noch knapp 17 Prozent.“ Ähm. Was sagt uns das jetzt? Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung? Mitnichten: „Das Bewusstsein für IT-Sicherheit ist vorhanden. Andererseits besteht auch eine Tendenz, die Lösung der Probleme vor allem an Internetanbieter und die Hersteller von IT-Sicherheitslösungen delegieren zu wollen.“

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Rolf Gössner: Seit drei Jahrzehnten beoabachtet

Ich halte den Verfassungsschutz ja ohnehin für eine Lachnummer. Dennoch sollte man das hier lesen: Der stern berichtet über den Bremer Juristen Rolf Gössner, der seit rund dreißig Jahren von den Schlapphüten beobachtet wird. „Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Personenzusammenschlüssen“ lautet der Vorwurf. (Gilt für mich auch! Los, beobachtet mich!)

„Weil er endlich aus dem amtlichen NADIS-Computer gelöscht werden will, hat Gössner beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Kölner Verfassungshüter erhoben. Schließlich hütet er jetzt selbst in Bremen offiziell die Verfassung, nachdem er dort zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof gewählt worden ist. Aber auch das ficht seine Kölner Erzfeinde nicht an: Sie bescheinigten ihm nun sogar, er sei zur Tarnung ‚ganz bewusst nicht Mitglied einer offen extremistischen Partei oder Organisation‘ geworden, damit er für diese ‚unentbehrliche Agitations- und Propagandadienste‘ leisten kann.“

Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Mitherausgeber des Grundrechte-Reports, Jury-Mitglied des BigBrotherAwards, Stellvertretender Sprecher der Deputation für Inneres der Bremer Bürgerschaft (Landtag), Mitherausgeber von Ossietzky – „Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft“.

Ceterum censeo: Verfassungsschutz esse delendam.

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Provider liefert falsche Daten ans BKA

Law blog: „Provider liefert falsche Daten ans BKA“

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Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“

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Einen Tick krimineller sein

Junge Welt (12.03.2008): „In Berlin diskutierten Politiker, Juristen und Journalisten über Möglichkeiten und Grenzen von Onlinedurchsuchungen. (…) Potentielle Terroristen wissen sich zu schützen, entgegnete der Journalist Burkhard Schröder. Ist ein System ausreichend gesichert, komme der Staat nicht ohne weiteres hinein, bestätigte auch Ude. (…)“
Nachtrag: (ins Deutsche übersetzt) „Potenzielle Terroristen wüssten sich zu schützen“ (indirekte Rede und neue Rechtschreibung!) und „Sei ein System ausreichend gesichert, komme…“

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Böses Tölchen

Polizeihunde

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Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig

Guckst du erst hier. Und dann hier:
Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 11. März 2008 [1 BvR 2074/05 – 1 BvR 1254/07]: „Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig“

1. Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
2. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage richten sich nach dem Gewicht der Beeinträchtigung, das insbesondere von der Art der erfassten Informationen, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis und der Art der Verwertung der Daten beeinflusst wird.
3. Die bloße Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, genügt den Anforderungen an die Normenbestimmtheit nicht.
4. Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.

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Gütesiegel für Offline-Müll und Online-Qualität

Die taz schreibt absoluten Quatsch. Ich frage mich, ob es da überhaupt noch einen Chef vom Dienst gibt, die die Texte gegenliest.

Was schwarz auf weiß gedruckt ist, kann man in der Regel glauben.

Bruhahahaha.

Hinter solchen Publikationen stehen Journalisten, die sich einem Berufsethos verpflichtet fühlen und über die Chefredakteure wachen.

Ach ja? Wer hätte das gedacht.

So ist die Qualität von Berichterstattung und Analyse sicher gestellt. Im Internet weiß man oft nicht genau, ob die veröffentlichten Artikel wirklich stimmen. Oft ist sogar völlig unklar, wer die Quellen sind, weil sich die Autoren hinter Pseudonymen verstecken. Das Publikum differenziert meist nicht zwischen Gedrucktem und Vernetztem. Folglich gerät die Glaubwürdigkeit des Journalismus in Gefahr.

Das ist doch hanebüchener Unfug und erinnert mich an „Michael Konken macht den Larry„. Apropos: Der Kollege Frank Überall hätte vielleicht erwähnen sollen, dass die Diskussion „Gütesiegel für Onlinejournalismus“ eine PR-Aktion des DJV ist (vgl. „Müll von Qualität trennen„), auch Titel-Thema der März-Ausgabe des Verbandsblättchens Journalist, und dass der Trägerverein des zahnlosen Tigers Presserat genau unter der Fuchtel derjenigen steht, die den angeblichen „Müll“ von der angeblichen „Qualität“ trennen wollen.

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Eine Perle weniger

Frankfurter Rundschau (09.03.2008) „Eine Perle weniger – Das Online-Portal Perlentaucher verliert einen Auftrag der Bundeszentrale für Politische Bildung. Auch der Intimfeind des Angebots, die FAZ, hat ihre Finger im Spiel.“

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Private Investigations | Detecive Agency

Yuroki Uriza

Yuroki Uriza

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Heute nichts

…weil nichts Erzählenswertes passiert ist, außer dass ich auf einer Veranstaltung war. Wolfgang Bosbach behauptet felsenfest, es habe eine Online-Durchsuchung gegeben. Dazu sagte Giesbert Damaschke ganz richtig: „…gegen Glaubenssysteme (und darum handelt es sich bei der “Online-Durchsuchung” ja), kann man mit Argumenten bekanntlich nicht viel ausrichten.“

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Tölchen klaut Jeans

Ajax

Tölchen aka Ajax vom Teufelslauch hat sich eine alte Jeans von Frauchen geklaut und räkelt sich zufrieden auf seinem Platz…

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Das Kapital wählt Obama

opednews.com: „Obama’s Money Cartel“

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Logfiles

Logfiles

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Joseph Weizenbaum | Albtraum Computer

Zum Tode Joseph Weizenbaums: „Albtraum Computer“ – ein Artikel von ihm in der Zeit, erschienen im Januar 1972 (!). Zum Gedenken an Joseph Weizenbaum ist eine Trauerfeier am 18. März um 14 Uhr im jüdischen Gemeindezentrum Berlin angesetzt.

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Atari

Atari

Das Foto stammt von Dietmar Gust, wurde am 31.01.1994 (!) gemacht und zeigt mich (bzw. meine Hände) beim Schreiben eines Artikels auf einem Atari-Computer. Für die Sig Sauer hatte ich damals einen Waffenschein.

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Online-Durchsuchung | Auf Entenjagd

Bundesverfassungsgericht
– 1. Senat –
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf das Urteil des 1. Senats (1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. I, 1c) über das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es über den heimlichen „Zugriff auf informationstechnische Systeme mittels technischer Infiltration“: „Vereinzelt wurden derartige Maßnahmen durch Bundesbehörden bereits ohne besondere gesetzliche Ermächtigung durchgeführt.“
Sind dem Bundesverfassungsgericht dazu andere Quellen bekannt als die Berichterstattung in den Medien?
BKA-Chef Jörg Ziercke hat in einem Interview mit „Spiegel Online“ vom 01.03. gesagt: „Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer gesetzlichen Regelung werden wir über eine einsatzfähige Software verfügen.“ Daraus lässt sich schließen, dass es eine derartige Software noch nicht gibt. Der Verfassungsschutz hat mehrfach auf Anfrage behauptet, er habe auch noch keine „Online-Durchsuchungen“ gemacht.
Ich vermute, dass die nur in einigen Medien verbreitete These, es habe schon erfolgreiche „Online-Durchsuchungen“ gegeben, schlicht eine Ente und frei erfunden ist. Ulf Buermeyer bestätigt das indirekt in seinem – auch im Urteil zitierten – Aufsatz: Die „Online-Durchsuchung“. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“.
Hintergrund meiner Anfrage: Im Mai wird ein Buch über die Online-Durchsuchung von mir im Heise-Verlag erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder
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Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Mail vom 3. März 2008. Dem Bundesverfassungsgericht sind keine anderen Quellen bekannt (vgl. Rn 7 des auf unserer Homepage veröffentlichten Urteils vom 27. Februar 2008).
Mit freundlichen Grüßen
Dietlind Weinland

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Was nun, Frau XY?

Es war nicht schwer zu prophezeien, dass die SPD in Hessen damit scheitern würde, Frau Ypsilanti zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen. Wer in einer Demokratie vor einer Wahl nicht Besseres zu tun hat, als Koalitionen mit anderen Parteien auszuschließen, deren Programm dem der eigenen ziemlich ähnlich ist, hat es nicht besser verdient. Das gilt auch für die FDP.

Die Linken und die Pseudolinken in Deutschland waren schon immer gut darin, lieber die Rechte an die Macht kommen zu lassen statt diese selbst zu ergreifen. Spiegel Online spricht von einem „Debakel“. Das wird sich erst noch zeigen. Wenn Ypsilanti nicht regiert, heißt das noch nicht, dass es damit automatisch Koch tun könnte.

Auch die Schlagzeile der Welt: „Andrea Ypsilanti gibt auf“ ist nicht unbedingt wahr. Kleinere Zeitungen wie die Rheinische Post formulieren vorsichtiger und korrekt:“Andrea Ypsilanti tritt nicht an“. Nicht mehr und auch nicht weniger.

Wenn Ypsilanti ein wenig in den Werken Niccolò Machiavellis gestöbert hätte, wäre das alles nicht passiert. In „Der Fürst“ heißt es: „Nichtsdestoweniger lehrt die Erfahrung in unsern Zeiten, daß eben die Fürsten Großes vollbracht, die auf die Treue wenig gegeben, und die Gehirne der Menschen mit List zu betören gewußt, und daß sie zuletzt Die überwältigt, deren Richtschnur die Ehrlichkeit war.“

Das Volk will belogen werden. Wäre das anders, wäre das Wahlverhalten nicht über Jahrzehnte relativ konstant. Ein Lügner wie Roland Koch, der schwarze Kassen mit erfundenen jüdischen Erbschaften kaschieren will, wird immer noch gewählt. Koch erinnert mich an einen Satz der Goten aus „Asterix“: „Früher wurden Leute aus weit geringerem Anlass gevierteilt.“

Die Hälfte der Hessen leidet also entweder an geistiger Umnachtung oder völliger Abwesenheit irgendeines moralischen Empfindens. Wäre ich Ypsilanti, ich hätte mit jedem koaliert, der rechter als Koch ist – dazu gehört bekanntlich nicht viel -, um ihn zu stürzen. Ypsilanti hat sich die Grube selsbt gegraben, in die sie nun gefallen ist.

Wie die CDU jetzt aber gegen eine Mehrheit im Landtag geschäftsführend regieren will, wird spannend. Die PolitikerInnen werden also in Kürze das tun, was sie als typisch deutsche Volksvertreter immer tun: So lange wählen lassen, bist etwas herauskommt, das ihnen passt. Hoffentlich wählt das Wahlvolk beim nächsten Mal exakt genau so wie jetzt.

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Chokki by night

Chokki

Eine ungewöhnliche Perspektive meines Bürohochhauses in Second Life, Region Chokki. Rechts oben der Lande- oder „Ankerplatz“ für einen der beiden „Zeppeline“.

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Nächste Runde im Streit um die Online-Durchsuchung

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Nächste Runde im Streit um die Online-Durchsuchung“.

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