Pressefreiheit in Frankreich

Tagesspiegel: „Im Morgengrauen klingeln drei Polizisten an der Tür des Journalisten. Er soll einer Untersuchungsrichterin vorgeführt werden. Der Journalist protestiert. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagt er. Die Polizisten halten ihm vor, er sei ’schlimmer als Gesindel‘. Sie sagen das in der Gegenwart des 14 Jahre alten Sohns, der aus dem Schlaf gerissen wurde und völlig verängstigt danebensteht. Vergeblich verlangt der Journalist, einen Anwalt seiner Zeitung zu sprechen. Dann wird er gefesselt und zum Gericht gebracht. Dort muss er sich nackt ausziehen, seine Kleidung wird durchsucht und man sperrt ihn in eine Zelle. Nach einer Stunde wird er wieder hervorgeholt. Wieder muss er sich, diesmal unter Androhung von Gewalt, bis auf die Haut ausziehen. Schließlich wird er, wiederum gefesselt, der Richterin vorgeführt. Sie eröffnet ihm, dass gegen ihn ein Untersuchungsverfahren wegen Verleumdung eröffnet sei und dass er mit Gewalt vorgeführt wurde, weil er einer Vorladung keine Folge geleistet habe. (…) Für Verleumdung droht in Frankreich allenfalls eine Geldstrafe. Trotzdem wurde der Journalist wie ein Schwerverbrecher behandelt.“ [mehr…]

Kein Problem. Solche Zustände kriegen wir hier auch noch: „Justizministerin Rachida Dati und Innenministerin Michèle Alliot-Marie erklärten, die Behandlung von de Filippis sei ‚regulär‘ gewesen.“ Aber sicher. Es dient ja der „Wahrheitsfindung“. Und ein Richter, der diese Maßnahme als „verhältnismäßig“ ansehen würde, wäre schnell gefunden, vielleicht sogar am Amtsgericht Tiergarten.




On the Dark Side of the Moon

Moon

Wer erkennt dieses Filmzitat? Wer es nicht erkennt, hat eine Bildungslücke.




Eine verdächtige Mail reicht aus

Wie man ein Interview zum Thema Sicherheitsgesetze nicht führen sollte und wie man sich zum Nebelkerzenhalter für die Gefährder der Demokratie machte, zeigt wieder einmal aufs Trefflichste Spiegel Online – die taz hätte es nicht „besser“ machen können.

„Der Verhandlungsführer der SPD-Länder Karl Peter Bruch“ (was ist das für ein Deutsch?) lässt sich über das BKA-Gesetz aus, ohne eine einzige kritische Frage gestellt zu bekommen. Dann hätte SpOn auch gleich eine Werbeagentur beauftragen können, um den Text zu formulieren.

„Bruch: Wir haben uns in einem entscheidenden Punkt durchgesetzt: Bei der Anordnung der Online-Durchsuchung und bei der Auswertung der Daten muss ein Richter mitwirken.“

Warum fragt da der Kollege Matthias Bartsch nicht nach? Das ist doch gelogen! Der entscheidende Punkt beim geplanten BKA-Gesetz ist nicht der so genannte „Richtervorbehalt“ – ganz im Gegenteil. Dass überhaupt nicht geplant war, die Kontrolle der real gar nicht umsetzbaren Maßnahmen durch die Jurisdiktion überwachen zu lassen, halte ich für einen durchsichtigen Teil des Plans. Jeder, der ein Semester Jura geschnuppert hat, weiß, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in seiner ursprünglichen Form schon bei diesem Punkt sowieso in die Tonne getreten hätte. Die Befürworter dees Gesetzes hatten eine Sollbruchstelle eingebaut und konnten jetzt so tun, als hätte es einen „Kompromiss“ gegeben.

Vergleichbar wäre diese „Argumentation“ mit einem Plan der CDU, einstweilige Enthauptungen als Ermittlungsmaßnahme vorzuschlagen, um dann den Kompromiss „Einstweilige Erschießungen“, zu dem sie SPD sie gezwungen hat, weil Enthauptungen gegen die Menschenwürde verstießen, als Sieg zu feiern.

„Bruch: Eine Mail reicht aus. Wenn das Mainzer LKA erfährt, dass jemand eine verdächtige Nachricht aus Pakistan bekommt, melden wir das ans BKA und verständigen uns, wer in diesem Fall den Hut aufhat.“ Selig sind die gesitig Armen. Was ist eine „verdächtige Mail“? Was ist, wenn die Mail verschlüsselt wurde oder per Web-Interface über die PrivacyBox verschickt wurde? Der Hintergedanke dieser Sätze ist: Wer verschlüsselt und wer mit einfachen technischen Mitteln die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgeht, macht sich automatisch verdächtig.

Das, lieber Kollege Bartsch, war kein journalistisches Interview zu einem politisch brisanten Thema, sondern eine Presseerklärung eines ahnungslosen SPD-Politikers und ehemaligen Kriminalhauptmeisters Bruch, die sich als Interview tarnt und für die Spiegel Online sich hat instrumentalisieren lassen. Pfui.




Nun sucht mal schön et al!

Desktop

Heute fällt mir irgendwie nichts ein zum Bloggen. Und geichzeitig sehr viel. Hier mein aktueller Desktop für diejenigen, die meinen, man könnte bei mir „online durchsuchen“ – eine Übersicht über häufig benutzte Programme. Das Motiv ist ein unveränderter Screenshot aus Second Life (Verzeihung!) – so mag ich mein virtuelles Leben. Real habe ich das auch schon genau gemacht, außer dem Leoparden. Und Jeeps können im Dschungel auch nicht so gut fahren. Bitte die Maya-Ruinen 2.0 im Hintergrund nicht übersehen!

Ich habe mein einfaches Sicherheitskonzept für Daten konsequent umgesetzt. Wer meinen Rechner beschlagnahmte, würde an keine Daten mehr herankommen – er oder sie würde noch nicht einmal in den Rechner hineinkommen.

Warum machen das nicht alle so? Tja. Gestern rief mich eine Kollegin vom Medienmagazin Zapp an. Sie hätte da gehört, mein Rechner sei beschlagnahmt worden. Hatte sie sich vorher informiert, gar meine Website gelesen? Mitnichten. Mir wäre das peinlich, aber vielleicht habe ich auch andere journalistische Maßstäbe. Ich merkte an, dass ich über journalistische Themen oder gar über die Hausdurchsuchung usw. nicht unverschlüsselt, also nicht via elektronischer Postkarte kommunizieren werde. Die Kollegin sagte, das könne sie nicht. Klar, Zapp ist der Mainstream der „investigativen“ Recherche in Deutschland. Träumt schön weiter. Kritisch und unbequem? Aber nicht für Schäuble und Konsorten.

Ich muss aufpassen, dass ich mir’s nicht mit allen verscherze. Sonst berichtet niemand mehr, wenn das LKA Düsseldorf den Antrag stellt, mich einstweilig erschießen zu lassen, weil sie mich anders nicht kleinkriegen könnten. Mit Zapp habe ich mich schon herumgestritten in meiner damaligen Eigenschaft als Chefredakteur des Medienmagazins Berliner Journalisten. (Wieso kann man da auf einzelne Blogeinträge nicht mehr verlinken? Wikipedia hilf: Permalink!)

Bei Berliner Journalisten gelesen: Die Welt bezeichnete Majdanek als polnisches Konzentrationslager. So sind sie, die Deutschen. Da helfen keine Pillen.




Weihnachtsmarkt auf dem Richardplatz

WeihnachtsmarktWeihnachtsmarktWeihnachtsmarkt




Jean Linden

Jean Miller

Gestern habe ich Jean Miller (Avatarname: Jean Linden) live erlebt. „She is responsible for driving the evolution of the rapidly growing international community of residents of Second Life.“ Miller sprach über die Mögichkeit wissenschaflticher und pädagogischer Konzepte in 3D-Welten – was in Deutschland bei den verschnarchten Medien „Perlen vor die Säue geworfen“ bedeutet. Wenn sie über „Kinderpornografie in Second Life“ geredet hätte, wären natürlich viel mehr Journalisten gekommen. Interessant sind übrigens auch Millers Thesen über den Medienhype Second Life. Die Veranstaltung fand im Hilton statt und wurde organisiert von der Berliner Firma Second Interest AG..




Grenada 1982

Grenada

Wer erinnert sich noch an die Revolution in Grenada 1982? Ich – ich habe den winzigen Ausschnitt dieser karibischen Geschichte live miterlebt.




Rheinische Post veröffentlicht „Bombenbauanleitung“

Ein Fall für das überaus eifrige LKA Düsseldorf, das ja auch mich wegen des angeblichen Verstößes gegen das Waffengesetz angeschwärzt hat. Die Rheinische Post verbreitet online eine „Bombenbauanleitung“. Da muss man doch was tun?!

„Weil niemand wusste, in welchem Zustand sich die Pikrinsäure im Stahlschrank des Chemiesaals befand, rückte ein Sprengkommando der Bundespolizei an, sicherte die Chemikalie und sprengte sie in einem Loch im Schulgarten. ‚Die Flasche stand da schon seit 30 Jahren, ungeöffnet und originalverpackt‘, sagte Schulleiterin Petra Steudel nach der Vernichtung der 160 Gramm Pikrin. Die Säure wird im Chemieunterricht unter anderem zum Prüfen des pH-Gehalts anderer Stoffe verwendet. Üblicherweise wird Pikrin in Wasser aufbewahrt – das muss so sein, weil trockenes Pikrin hochexplosiv ist, etwa zehn Prozent stärker als TNT.“

Wie einfach Pikrinsäure herzustellen ist, kann man in der Lerneinheit: Pikrinsäure auf ChemgaPedia sehen. Pikrinsäure wird auch als panzerbrechner Sprengstoff verwendet. Laut Spiegel Online nutzt man Pikrinsäue auch als Färbemittel beim Mikroskopieren – „aber heute kaum noch gebraucht.“.

Melde gehorsamst: Gefährliche“ Bombenbauanleitung“! Bitte sofort Verbot durchführen! Dazu noch mal aus ausnahmeweiseein völlig unaufgeregtes Statement aus der RP Online: „Thomas Müller, Lehrstuhlinhaber für organische Chemie an der Uni Düsseldorf, sieht keinen Anlass für ein Pikrin-Verbot im Unterricht. ‚Wenn die Säure geschlossen aufbewahrt wird, trocknet sie nicht aus‘, sagt er. ‚Wein verdunstet ja auch nicht in einer geschlossenen Flasche.'“




Leckere Piltz-Gerichte

Zwei Mal Gisela Piltz (FDP Düsseldorf):

1. Pressemitteilung am 03.12: “ Künftig darf das BKA in Patientenakten herumschnüffeln und Ärzte müssen Auskunft über höchst sensible Gesundheitsdaten ihrer Patienten geben. Journalisten können Informanten keine Vertraulichkeit mehr zusichern. Die Polizei hört mit, liest E-Mails und zapft Telefone in den Redaktionen an. Die Pressefreiheit wird in unerträglichem Maße ausgehöhlt. Einigkeit besteht in der so genannten Großen Koalition nur noch bei der Einschränkung der Grundrechte. Der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung steht nach dem BKA-Gesetz nur noch auf dem Papier, auf dem das Verfassungsgericht seine Urteile schreibt. Über den eigentlichen Dammbruch wurde nicht einmal verhandelt, dass nämlich das BKA künftig Daten auch dann erheben darf, wenn schon vorher bekannt ist, dass der Kernbereich verletzt wird. Dass nun zusätzlich zu zwei Beamten des BKA und dem Datenschutzbeauftragten des BKA noch eine weitere Person, wenn diese auch ein Richter ist, die Daten erst einmal auswertet, kann nicht einmal bei wohlwollender Auslegung als Fortschritt für die Grundrechte angesehen werden. Immer noch sehen drei Beamte der Ermittlungsbehörde die privatesten Daten, immer noch wird die Menschenwürde ausgerechnet von denen verletzt, die am wenigsten objektiv sind.“ [mehr…]

2. Laut Berliner Zeitung vom 03.12.: „Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, kritisierte die Erhebung. ‚Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war‘, sagte Piltz. ‚Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen.‘ Deshalb werde nach ihrer Überzeugung das Bundesverfassungsgericht mit diesen Angaben die Vorratsdatenspeicherung aufheben.“ [mehr…]




Test of Courage 2.0

test of courage




Ein irrer Haufen Online-Durchsucher

So so. Die „Experten“ faseln wieder über die real gar nicht existierenden „Online-Durchsuchungen“. „Im Streit um das BKA-Gesetz scheint ein tragbarer Kompromiss gefunden.“ Da das hier ein Blog und kein journalistischer Mainstream-Artikel ist, kann ich offen reden: Es handelt sich um einen Haufen Irrer.

Schauen wir genauer hin. Die Financial Times lässt Friederike von Tiesenhausen etwas zum Thema berichten, eine Politik-Redakteurin. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.

Im Tagesspiegel schreibt der Politik-Redakteur Albert Funk zum Thema. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.

In der Süddeutschen kommt Susanne Höll zu Wort, die „neugierig und kritisch sein“ will. Ist sie das? Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt

Allgemeiner Trend: Die Medien wiederholen nur, was alle möglichen Verdächtigen gesagt haben, ganz gleich, ob das grober Unfug, Agitprop oder sonstwas ist. So auch bei Heise Stefan Krempl. Ich kann das seichte Gefasel einfach nicht mehr hören und wiederhole mich: Ein Haufen Irrer, allesamt, nicht nur die Politiker, die über das Thema beschließen, sondern auch die Journaille, die darüber berichtet. Zeige mir jemand die Ausnahme, die die Regel bestätigt – und ich wäre für ein paar Minuten glücklich.




Die virtuelle Streife – alles Kappes

virtueller Geschlechtsverkehr

Es gibt Leute, die halten die „Süddeutsche“ für eine seriöse Zeitung. Für manche Themen mag das auch stimmen. Beim Internet jedoch verbreitet man dort oft groben Unfug.

Die virtuelle Streife“ lautete am 01.12. die Überschrift für einen unsäglichen Artikel, der alle Regeln des Handwerks grob missachtet. Der Autor Stefan Mayr hat sich vom Bayerischen Landeskriminalamt instrumentalisieren lassen, um nicht nur die Vorratsdatenspeicherung zu pushen, sondern auch, um indirekt Zensur und totale Kontrolle im Internet zu fordern. Ich habe selten einen schlechter recherchierten Artikel über Second Life in einem großen deutschen Medium gelesen. (Ich habe eben den Kollegen Mayr deswegen estra in seinem Augsburger Büro angerufen und einige Dinge versucht zu klären.)

Man muss sich die einzelnen, zum Teil hanebüchenen Aussagen auf der Zunge zergehen lassen: „Da die Verbreitung pornographischer Schriften an Kinder und Jugendliche hierzulande verboten ist, würde Wolfgang Kaps (ein ehemaliger Koch, wie auf „Wolfgang’s [sic] privater Website“ zu lesen ist) gerne alle Sexangebote in Second Life unterbinden.“ Und so was drucken die ohne ein kritisches Wort dazu einfach ab! Man muss dankbar sein, dass Kaps das offen sagt. Man kann sich lebhaft vorstellen, was geschähe, ließe man das LKA Bayern gewähren – „sie“ wollen ein Internet ohne Sex-Angebote. Super. Warum tut sich das LKA Bayern nicht mit den Taliban, den Nordkoreanern und den Saudis zusammen? Die wollen das auch.

„In der virtuellen Welt als rechtsfreier Raum stoßen die Cyber-Cops im weltweiten Web regelmäßig an eng bemessene Grenzen. Nicht einmal gegen Kinderpornographie können sie effektiv vorgehen.“ Das ist eine nicht nur dämliche, sondern auch dummdreiste Lüge. Erstens ist Second Life kein „rechtsfreier Raum“. Zweitens: Das „weltweite Web“ (übersetzt: das weltweite weltweite Netz) ist nicht Second Life, sondern hat rein gar nichts damit zu tun. Hier wird munter alles durcheinandergemischt, um die Drohkulisse „Kinderpornografie“ auch bei virtuellen Welten aufzubauen. In Second Life gibt es keine Kinderpornografie, auch wenn dieses Märchen in den deutschen Medien – wie gewohnt ohne eigene Recherche – breit wie Quark getreten wurde. Die Rechtslage in den USA, also auch für die kalifornische Forma Linden Lab, ist laut Wikipedia beim Lieblingsthema deutscher Medien ohnehin anders: „Explizit eingeschlossen sind retuschierte Bilder, die den Eindruck erwecken, Minderjährige darzustellen, nicht eingeschlossen sind dagegen offenbar Abbildungen, die keine reale oder keine mit einer realen Person identifizierbare Person zeigen.“ Das ist in Deutschland anders. Aber zum Glück will die Welt nicht am deutschen Jugend“schutz“wesen genesen.

„Die Fahnder scheitern mitunter an der Gesetzeslage, denn bis heute gibt es zahlreiche Internet-Provider, die die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht oder nur kurz speichern.“ Was hat das mit Second Life zu tun? Nichts. Aber der Satz ist waschechte Propaganda für die Vorratsdatenspeicherung, die Mayr übernimmt, ohne den technischen Unsinn zu bemerken, den das LKA ihm untergejubelt hat. Auch die flächendeckende Speicherung aller digitalen Bewegungsdaten würde keine Informationen über das Verhalten von Avataren liefern. Was soll das also hier? Meine diesbezügliche Frage konnte Mayr auch nicht beantworten.

„Wie im Fall eines Täters aus Bremen, der in Second Life in einem virtuellen „Kinderzimmer“ Pornographie mit Minderjährigen angeboten hatte. Der 40-Jährige wurde im Februar zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Den entscheidenden Tipp hatte ein Journalist der ARD gegeben. Er hatte aus San Francisco für 300 Linden-Dollar (1,20 Euro) sechs Kinderporno-Fotos bestellt und vom Täter per E-Mail erhalten.“ Das war übrigens, wie ich soeben erfahren habe, Report Mainz (in Mainz sitzen auch die Zensur-Freunde von jugendschutz.net – fast direkt neben dem SWR, der den Blödsinn, den die Jugendschutzwarte von sich geben, in der Regel unkritisch übernimmt).

Ein deutscher Journalist fliegt also nach Kalifornien, um als Lockspitzel zu dienen – was nach deutschem Recht strafbar wäre – und lässt sich „per E-Mail“ eklige Fotos schicken. Was hat das jetzt mit Second Life zu tun? Dort waren die Fotos nicht zu sehen.- sonst hätte der journalistische Hilfspolizist sie sich ja nicht schicken lassen müssen.

Der Artikel in der Süddeutschen ist also eine krude Mischung aus urbanen Märchen, Lügen, Halbwahrheiten und Einflüsterungen des LKA – eine unbezahlbare Lobbyarbeit für die „virtuelle Streife“, aber eine Schande für den deutschen Journalimus. Pfui!

Der Screenshot ist übrigens gestellt. Hinter dem weiblichen Avatar steckt in Wahrheit ein Mann. Und mein Avatar hat jetzt eine Kung-Fu-Animation mit einstellbarer „Damage“-Funktion – ich kann andere Avatare also jetzt richtig verprügeln, auch wenn sie zufällig Kaps heißen sollten.




Benedikt der Unweise und der interreligiöse Dialog

Einen „interreligiösen Dialog“ kann es trotz der Ringparabel Lessings nicht geben. Natürlich kann man über alles reden: Der Tyrann kann mit einem Folteropfer reden; der Henker kann mit dem Verurteilten plaudern, ob dieser ein letzten Wort sprechen möchte, und Josef Ackermann kann mit einem Arbeitslosen einen „interklassischen“ Dialog führen. Das ist alles nur Schaumschlägerei und nichtssagend.

Der Papst ist laut Spiegel Online erstaunlich konsequent und hat der verbalen Lichterkettenträgerei eine Absage erteilt. Er sagt über Marcello Peras „Senza radici/Without Roots“ laut SpOn: „Der Papst schreibt nun, er habe das Buch ‚fasziniert‘ gelesen und lobt besonders die Absage an ein „kosmopolitisches“ Europa, ohne Verortung im christlichen Menschenbild. ‚Sie erklären mit großer Klarheit, dass ein interreligiöser Dialog im engen Wortsinn nicht möglich ist, wohingegen der interkulturelle Dialog umso dringender wird, bei dem die kulturellen Konsequenzen der religiösen Grundentscheidung untersucht werden.‘ Über Religion kann es keinen ‚wahren Dialog‘ geben, ‚ohne den eigenen Glauben auszuklammern‘.“

Da Religion auf frommen Legenden und Märchen beruht und sich der rationalen Argumentation per default sperrt, kann man über die Verehrung höherer Wesen nicht streiten, auch nicht die jeweiligen Vertreter diverser Versionen. Da es weder Gott noch Götter gibt, ist letztlich alles Quatsch, ob Christentum, Judentum oder Islam. Wer gläubig ist, kann auch nicht objektiv über Religion schreiben, weil der oder die immer befangen sind, Das ist eine Binsenweisheit, die im deutschen Journalismus leider unbekannt zu sein scheint: Dort darf man über geografische Probleme schreiben, auch wenn man glaubt, dass die Erde eine Scheibe sei.

Im Vatikan gibt es trotz alledem einen Päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog, der für „Kontakte“ zuständig ist. Und Radio Vatikan beeilt sich jetzt zu versichern: „Papst hält an Dialog der Religionen fest“. Ja, was denn nun? Dialogisieren oder nicht? Die Katholen wissen ofenbar nicht, was sie wollen. Einen „interkulturellen Dailog“ – die Spezialität deutscher Lichterkettenträger – gibt es übrigens genausowenig. Was zum Teufel (sic) soll eine „Kultur“ sein, die mit einer anderen redet?

Das Herumgeeiere des Vatikan nennt man übrigens unter Lateinern (hallo, Benedikt!) eine Contradictio in adiecto.




Die Freie Universität Berlin wird 60

Rostlaube

Ich habe noch eine alte Postkarte. So sah der Eingang der „Rostlaube“ in der Habelschwerdter Allee aus, als ich an der Freien Universität Berlin in den siebziger Jahren Germanstik, Geschichte und Philosophie studiert habe.




BVerfG: Kosmetika auch für Männer

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: „Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich.

In der Justizvollzugsanstalt, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, dürfen die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Der Antrag des Beschwerdeführers, ihm dasselbe zu gestatten, wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos. Nach Auffassung des Landgerichts stützte sich die ablehnende Entscheidung hinsichtlich des Telefonierens zu Recht darauf, dass im Hafthaus des Beschwerdeführers, anders als in dem Hafthaus für die weiblichen Gefangenen, keine speziell für die Gefangenen eingerichteten Telefonapparate zur Verfügung stünden und die im Hafthaus des Beschwerdeführers aus Sicherheitsgründen notwendige Überwachung der Gespräche zudem personell nicht zu leisten sei. Hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls nicht vor, da es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats hob den Beschluss des Landgerichts wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung u.a. wegen des Geschlechts) auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.“




World of Illusions, revisited II

James Bond

Die Dreharbeiten für meine neueste Photo-Serie sind in vollem Gange. Die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser werden wie gewohnt hier exklusiv informiert. Frage: Welches der beiden Bilder zeigt meinen Avatar in Second Life und welches ist Realität…äh…auch eine Illusion?




Nah- und Ferndurchsuchungen

Der Irrsinn geht weiter. Laut Heise plant die EU: „Neben einem standardisierten europäischen Informationssystem und besserer Koordination bei allen Formen von Cybercrime sind darin auch gemeinse Internet-Ermittlungsteams der EU und grenzüberschreitende heimliche Online-Durchsuchungen angedacht.“ (Das Verb „Andenken“ gibt es jedoch nicht im Deutschen, obwohl man bei einigen Menschen nur eine Vor- und Embryonalform des Denkens voraussetzen kann.)

Auch der faktenfreie Textbaustein „Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie breiten sich immer mehr aus“ fehlt nicht. „Und es sollen ‚remote searches‘ (wörtlich „entfernte Durchsuchungen“ oder „Ferndurchsuchungen“, womit offensichtlich die in der deutschen Debatte ‚heimliche Online-Durchsuchung‘ genannte umstrittene Maßnahme der Strafverfolger gemeint ist), erleichtert werden, wenn sie nach nationalen Gesetzen möglich sind. Dies soll ‚Investigationsteams ermöglichen, mit der Zustimmung des Gastlandes schnell auf Informationen zuzugreifen'“.

BBC hat das Thema auch aufgegriffen: „Forces will also take part in „remote searches“ and patrol online to track down criminals.“ Das bedeutet: Falls es jemandem gelänge, eine Überwachungssoftware auf dem Recher eines deutschen Verdächtigen zu implementieren (Windows und abgrundtiefe Dämlichkeit beim „Opfer“ vorausgesetzt), sollen gleich alle Polizisten Europas die Ergebnisse bekommen.

Da hat Leitner schon Recht: „Europol will also Spam bekämpfen, indem es neben die Spammer-Malware auf euren Computern noch Europol-Malware auf eure Computer tut. Das ist wie mit beidseitig benutztem Klopapier: der Vorteil liegt auf der Hand!“




Recibo de cobro

recibo de cobro

Was man so alles aufbewahrt – eine Hotelquittung, Havanna, 03.08.1984.




World of Illusions, revisited

avatar

Zu meinem gestrigen Posting hier noch ein Nachtrag. Überschrift: „Ich nehme die Waffen und die Bombenbauanleitungen [sic!], du kriegst die Kohle. Und zu keinem Avatar ein Wort darüber!“

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