Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

Das Bundesverfassungsgericht ist im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Gerichten beim Thema Computer up to date: „Eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist durch den Ausschluss von Laptops nicht zu befürchten, denn dadurch wird die Berichterstattung nicht nachhaltig erschwert- (…) Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass moderne Laptops teils über Kameras und Mikrofone verfügen, deren – § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende – Verwendung während der mündlichen Verhandlung sich kaum kontrollieren ließe. [mehr…]

Übrigens empfiehlt das Bundesverfassungsgericht, E-Mails zu verschlüsseln und nutzt selbst Pretty Good Privacy, auch für die Signatur.