Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

Das Bundesverfassungsgericht ist im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Gerichten beim Thema Computer up to date: „Eine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist durch den Ausschluss von Laptops nicht zu befürchten, denn dadurch wird die Berichterstattung nicht nachhaltig erschwert- (…) Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass moderne Laptops teils über Kameras und Mikrofone verfügen, deren – § 169 Satz 2 GVG zuwider laufende – Verwendung während der mündlichen Verhandlung sich kaum kontrollieren ließe. [mehr…]

Übrigens empfiehlt das Bundesverfassungsgericht, E-Mails zu verschlüsseln und nutzt selbst Pretty Good Privacy, auch für die Signatur.

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Kommentare

One Kommentar zu “Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden”

  1. MH am Dezember 11th, 2008 10:19 pm

    Ein Hoch auf unser BVerfGE!!
    Wirklich eine tolle Einrichtung, die schon des öfteren dem Politzirkus die Peitsche gezeigt hat.
    Leider fehlt der breiten Öffentlichkeit oft das Verständnis zu manchen Entscheidungen (z.B.: Kruzifix), das hat aber auch durch die Darstellung der Urteile durch die Medien (insb. BILD) zu tun.

    Weiter so BVerfGE …

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