Virgin Killer

Virgin Killer

Ich hatte nicht vor, über die aktuelle Zensurdebatte und die viktorianische Bigotterie in England etwas zu schreiben. Die öffentliche Hysterie über das Plattencover des Scorpions-Albums aus dem Jahr 1976 (!) langweilt mich einfach. Wem nach 32 Jahren auffällt, das ein Cover den Untergang des Abendlandes heraufbeschwört und dabei den ekligen Textbaustein „Kinderpornografie“ speicheltreifend im Maul führt, der ist für mich nicht satisfaktionsfähig. Aber ich hätte es besser wissen müssen. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung meldet, haben die Jugendschutzwarte „eine Indizierung des Schallplatten-Titelbildes ‚Virgin Killer‘ bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angeregt,“ Natürlich. Man konnte drauf warten wie das Amen in der Kirche. Wo kämen wir denn hin. Übrigens, liebe schmallippigen Jugendschutzwarte, Zensurfreunde und sonstige Calvinisten: Es gibt keine an sich „aufreizende“ Posen. „Aufreizend“ ist das Mädchen auf dem Cover nur in eurer dreckigen Fantasie. Und deshalb wollt ihr es aus den Augen haben.

Mehr zum Thema im Spiegel 28/1991: „Ich ficke Babies.“

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Kommentare

5 Kommentare zu “Virgin Killer”

  1. Milo am Dezember 9th, 2008 5:38 pm

    Hallo Herr Schröder,

    die SPIEGEL-Seite verstehe ich nicht in diesem Zusammenhang. Außerdem wirkt dieser „Klagenfurter Text“ nach jüngst erlassenen Text wie eine Straftat, weil er „wirklichkeitsnahes Geschehen“ darstellt.

  2. Milo am Dezember 9th, 2008 5:42 pm

    Nachtrag:

    damit wollte ich Sie nicht der Straftat bezichtigen. Es fiel mir nur so am Rande auf, dass das, was einst im SPIEGEL stand, aus heutiger Sicht verboten ist. Ein merkwürdiges Gefühl.

  3. admin am Dezember 9th, 2008 6:33 pm

    Ich empfinde den Klagenfurter Text nicht als „wirklichkeitsnah“. Er ist auch nicht „verboten“. („indiziert“ ist etwas anderes als „verboten“) – sonst stünde er ja nicht da.

  4. bombjack am Dezember 10th, 2008 1:54 am

    […]Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung meldet, haben die Jugendschutzwarte “eine Indizierung des Schallplatten-Titelbildes ‘Virgin Killer’ bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angeregt,” […]

    Die Sache bekommt, wenn man über den Tellerrand hinaus schaut noch ein besonderes Geschmäckle:
    a) Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) findet sich im §4 Abs. 1 Nr. 9 dieses Machwerkes der Satz:
    […]Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,[…]
    vgl. http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p4
    und das ist beileibe nicht der einzige Punkt der ein sog. „unzulässiges Angebot“ beschreibt.

    b) Nimmt man nun den netten Vorstoß der Leyen hinzu, die Sperrung von sog. kinderpornographischen Webseiten mittels Blacklist und einem Teil was ähnlich wie das BpjM-Modul http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/die-bundespruefstelle,did=59090.html funktioniert und das die ISPs implementieren soll….

    dürfte einem schnell klar werden, daß es sich eben nicht um diese bösen kinderpornographischen Seiten handelt (sofern es diese wirklich geben sollte), sondern viel mehr gefiltert werden wird.
    Btw. könnte es sein, daß Leyen und Co. eigentlich mit dem Vorstoß Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung meinen und weil es sich eben besser durchsetzen läßt mit dem Reizwort Kinderpornographie argumentiert wird, was ähnlich dem Begriff Neonazi dafür sorgt, daß bei vielen Leuten die eigentlich recht liberal sind, die Verbots- und Zensurgelüste hochkommen? Zusätzlich können dann ja Gegner und Kritiker wunderbar mundtot gemacht werden indem man sie in die Befürworter-Ecke schiebt…..

    bombjack

  5. mik am Oktober 7th, 2010 11:20 pm

    ich hoffe sehr dass burks und bombjack keine kleine kinder haben, denen etwas derartiges jemals passieren wird. am besten finde ich den absatz „kinderpornographischen Seiten handelt (sofern es diese wirklich geben sollte)“… zynischer geht es wohl nicht.

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