Leckere Piltz-Gerichte

Zwei Mal Gisela Piltz (FDP Düsseldorf):

1. Pressemitteilung am 03.12: “ Künftig darf das BKA in Patientenakten herumschnüffeln und Ärzte müssen Auskunft über höchst sensible Gesundheitsdaten ihrer Patienten geben. Journalisten können Informanten keine Vertraulichkeit mehr zusichern. Die Polizei hört mit, liest E-Mails und zapft Telefone in den Redaktionen an. Die Pressefreiheit wird in unerträglichem Maße ausgehöhlt. Einigkeit besteht in der so genannten Großen Koalition nur noch bei der Einschränkung der Grundrechte. Der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung steht nach dem BKA-Gesetz nur noch auf dem Papier, auf dem das Verfassungsgericht seine Urteile schreibt. Über den eigentlichen Dammbruch wurde nicht einmal verhandelt, dass nämlich das BKA künftig Daten auch dann erheben darf, wenn schon vorher bekannt ist, dass der Kernbereich verletzt wird. Dass nun zusätzlich zu zwei Beamten des BKA und dem Datenschutzbeauftragten des BKA noch eine weitere Person, wenn diese auch ein Richter ist, die Daten erst einmal auswertet, kann nicht einmal bei wohlwollender Auslegung als Fortschritt für die Grundrechte angesehen werden. Immer noch sehen drei Beamte der Ermittlungsbehörde die privatesten Daten, immer noch wird die Menschenwürde ausgerechnet von denen verletzt, die am wenigsten objektiv sind.“ [mehr…]

2. Laut Berliner Zeitung vom 03.12.: „Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, kritisierte die Erhebung. ‚Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war‘, sagte Piltz. ‚Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen.‘ Deshalb werde nach ihrer Überzeugung das Bundesverfassungsgericht mit diesen Angaben die Vorratsdatenspeicherung aufheben.“ [mehr…]