Die Online-Durchsuchung, revisited

Online-DurchsuchungProf. Dr. Hartmut Pohl von der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Informatik, hat mir eine leider unverschlüsselte E-Mail geschrieben und sich über einige Formulierungen in meinem Telepolis-Artikel „Online-Durchsuchung. Autistisches Voodoo auf dem WWW-Weg“ beschwert. Dort schrieb ich:

„Sieber ‚argumentiert‘ beispielhaft: Seine Exploit-These hat er nach eigenen Angaben von Prof. Dr. Hartmut Pohl, der behauptet, der Bundesnachrichtendienst hätte ein Dutzend „Online-Durchsuchungen“ vollbracht. Pohls Quelle – die er sogar angibt – ist nur die Falschmeldung der Tagesschau, die vom Redaktionsleiter mittlerweile zurückgenommen wurde. Aber wer will das a posteriori noch wissen? Die Behauptung ist in der Welt wie die Zahnpasta, die nicht mehr zurück in die Tube geht.“

Prof. Pohl schrieb in seinem Aufsatz „Zur Technik der heimlichen Online-Durchsuchung“ wörtlich (und falsch): „Seit 2005 sind etwa ein Dutzend verdeckte Online-Durchsuchungen vom Bundesnachrichtendienst durchgeführt worden.“ Jetzt bemängelt er, ich erwecke den Eindruck, dass die Tagesschau seine einzige Quelle gewesen sei. Das könne aber nicht vollständig sein, weil die Tagesschau nicht darlege, welche Behörde „Online-Durchsuchungen durchgeführt“ habe.

Ich habe geantwortet (Auszug): „Sie haben in dem von mir zitierten Artikel als einzige Quelle für die These, es habe „Online-Durchsuchungen“ gegeben, die ‚Tagesschau‘ zitiert. Die Meldung, auf die Sie sich beziehen, (27.04.2007) ist ein Falschmeldung – die Tagesschau wusste mitnichten, ob es „rund ein Dutzend Online-Durchsuchungen“ gegeben hat. Sie vermutete es nur – und konnte es nicht falsifizieren. Das hat der Kollege Rasmussen mir gegenüber schriftlich zugegeben. Mit dieser Recherche-Methode könnte man auch einen Gottesbeweis führen.

Wenn es andere – seriösere – Quellen gegeben hat, sollte man die in einer Zeitschrift für „Datensicherheit und Datenschutz“ auch nennen. Ich glaube nicht, dass es diese Quellen gibt, solange man sie mir nicht vorgelegt hat.

Welche Behörde angeblich in der Lage gewesen sein soll, jemanden gezielt online zu überwachen, ist unerheblich – es hat bisher keine einzige verifizierbare „Online-Durchsuchung“ gegeben. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte keine anderen Quellen als die Medien. Wenn aber alle von allen nur abschreiben und die vagen und schlecht recherchierten suggestiven Medienberichte ihren Eingang in die wissenschaftliche Literatur finden, ist das bedauerlich.“

Noch etwas: Mittlerweile haben offenbar einige, die in dem Buch „lobend“ erwähnt werden, es gelesen. Ich habe hier schon Klageandrohungen und einige Unterlassungserklärungen vorliegen. Ich denke nicht daran, klein beizugeben, auch wenn jemand mich unter Druck setzen will. Natürlich ist es zum Beispiel einem großen Nachrichtenmagazin peinlich, wenn man ihm a posteriori Falschmeldungen um die Ohren hat. Aber wer glaubt, mich mit einer Kompanie Anwälte und Lügenmärchen davon abhalten zu können, das zu publizieren, was ich recherchiert habe, der irrt.

image_pdfimage_print

Schließung der Datenautobahn

Tagesschau

Wei schon mehrfach geschrieben, setzt bei den allermeisten deutschen Medien beim Stichwort „Kinderpornografie“ das rationale Denken komplett aus. Von seriöser Recherche keine Spur. Die Tagesschau leistete sich gestern eine waschechte Falschmeldung. Das interessiert natürlich niemanden.

Familienministerin von der Leyen fordert die Sperrung von „Kinderporno-Websites“. Unter der suggestiven Überschrift „Kinderseelen werden zerfetzt“ sagte sie dem Hamburger Abendblatt: „Es gibt eine riesige Dunkelziffer. Es wird immer mehr über kommerzielle Websites verbreitet. Da werden Millionenbeträge verdient. Pornografische Videos, auf denen Kinder gequält und gefoltert werden, werden allein in Deutschland bis zu 50000-mal im Monat heruntergeladen. (…) Wir schließen die Datenautobahn der Kinderpornografie. Das BKA erstellt Listen der kinderpornografischen Websites. Jetzt sollen die Zugangsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, die Listen zu beachten und solche Websites unverzüglich zu schließen. Der Kunde klickt an und läuft ins Leere – kein Anschluss unter dieser Nummer. Das ist technisch möglich, und es ist rechtlich möglich.“

Ist das wahr? Natürlich nicht. „Dunkelziffern“ riechen bei diesem Thema immer nach Moralthologie und nach einem Vorwand, für den „Kinderpornografie im Internet“ immer herhalten muss. Die Zahl des „Herunterladens“ ist ohnehin frei erfunden: Woher sollten die Ermittler das wissen? Ist die Quelle die kläglich verlaufende „Operation Heiße Luft„? „Kommerzielle Websites“? Und warum belangt man die nicht? Kinderpornografie ist zwar in vielen Ländern unterschiedlich definiert, aber verboten ist sie fast überall. Da es keine anonymen Websites gibt, könnte man immer herausfinden, wer die Angebote hostet – und wenn es die Lockspitzelangebote des FBI sind (dem FBI ist so etwas erlaubt).

Von der Leyen fordert also eine Art Zensur wie schon in Nordrhein-Westfalen praktiziert: Die Regierung gibt den Providern vor, welche IP-Adressen zu sperren sind. Natürlich ist so etwas leicht zu umgehen. Von der Leyen hat also keine Ahnung, wovon sie redet.

Und was macht daraus die Tagesschau? Sie behauptet, von der Leyen habe gesagt: „Die „polizeibekannten Kinderporno-Seiten im deutschen Netz“ sollten geschlossen werden. „Momentan seien das rund 1000.“ Das hat die Ministerin mitnichten gesagt. „Im deutschen Netz“, was auch immer das sein soll (gibt es ein deutsches Internet?), gibt es gar keine Kinderporno-Websites. Die wäre schon seit dem ersten Hype vor zehn Jahren zum Thema geschlossen worden. Die Tagesschau suggeriert also eine Gefahr, die es so nicht gibt. Wie sagte das BKA schon 1998 ganz richtig und immer noch aktuell: Das WWW stelle nicht das Hauptpotential für Straftaten dar.

Das ist keine Erbsenzählerei – ganz im Gegenteil: Sowohl in der Tagesschau als auch bei von der Leyen geht es um das World Wide Web. Mit Kinderpornografie wird aber nicht dort gehandelt, sondern in anderen Diensten – wie dem IRC oder über Filesharing. Man kommt im WWW nicht einfach so an eindeutig kinderpornografische Angebote. Man sperrt auch nicht eine Bahnlinie, wenn man ein Auto daran hindern will, irgendwohin zu fahren, sondern die dementsprechende Straße. Die Forderung, Websites zu sperren, ist also durchsichtiger und heuchlerischer Populismus.

Die gequälten Kinder werden von der Politik instrumentalisiert, um Zensurmaßnahmen im Internet durchpeitschen zu können. Das ist ekelhaft.

image_pdfimage_print

Die Razzia ist nur einen Klick entfernt

Law blog: „Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen?“ [mehr…] Ich frage mich, auf welcher rechtlichen Grundlage das LKA Daten manipulieren und Lockspitzelangebote ins Netz stellen darf?

image_pdfimage_print

Use a Condom

Second Life

image_pdfimage_print

Wenn Avatare den Segen spenden

Ein Artikel von mir im Rheinischen Merkur über Kirchen in Second Life und eine Fotostrecke online (die ist auch von mir, mittlerweile offline).

image_pdfimage_print

Keine Paranoia

Das schrieb mir gerade ein Kollege (Auszug): „Ich saß am selben Abend im Freien Neukölln, vorne am großen Fenster zur Pannierstraße. hin, zusammen mit Kollegen. So etwa um 20 Uhr. Wir wunderten uns, warum die ganze Zeit vor dem Fenster ein Staßenkehrer stand – er hatte einen Knopf im Ohr, rauchte eine Zigarette nach der anderen. Er war in voller Montor, mit mobiler Tonne und Besen ausgestattet, aber seltsame Uhrzeit für einen Kehrer und warum hing der die ganze Zeit da rum? Wir witzelten schon, ob der wegen uns hier sein. Irgendwann hielt dann kurz auch eine Limousine neben ihm und er verschwand alsbald – ca. 20.30 Uhr. Kurz vor neun, meinte dann noch mein Kollege, he, ist das nicht Burks, der da gerade die Kneipe verlassen hat? Wie dem auch sei, könnte also sein, dass du an diesem Tag einen Schatten hattest.“

Merke: Wenn du keine Paranoia hast, ist das noch keine Garantie, dass sie nicht hinter dir her sind…

image_pdfimage_print

Verfassungsschutz stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein

Heise: „Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen „weshalb die geheimdienstliche Beobachtung […] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: „Selbst als Gössner Deputierter in der Bremer Bürgerschaft und stellvertretender Richter am Bremischen Staatsgerichtshofs wurde, ließ der Verfassungsschutz nicht von der Ausforschung ab und erklärte dem Kölner Verwaltungsgericht stattdessen, warum seiner Ansicht nach eine Beobachtung von Richtern nicht gegen ihre vom Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit verstoße.“ Gössner wurden u.a. Kontakte (!) zur „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) vorgeworfen. Ceterum censeo: Verfassungsschutz esse delendam.

[Frankfurter Rundschau][taz][ND]

image_pdfimage_print

Sexy Sekretärin spielt Second Life

Second Life

Wie jetzt? Kann man in Second Life Second Life spielen? Dann müsste man ja auch in Second Life innerhalb von Second Life auch noch mal Second Life spielen können wie bei diesen russischen Püppchen, die man ineinanderstecken kann… Das verwirrt mich jetzt zu sehr. Und macht die das während der virtuellen Arbeitszeit? Weiß das ihr Chef?

image_pdfimage_print

Virtuelle Affäre, reloaded

Second Life

Ich wollte noch einen Screenshot zum Thema „Virtuelle Scheidungssachen„, „Lockspitzel“ und Detektei in Second Life beisteuern, was hiermit geschehen sei. Den wohlwollenden Leserinnen und geneigten Lesern überlasse ich die Interpretation. Ich bin auch virtuell diskret.

image_pdfimage_print

Der Aufmerksamkeitstäter, revisited

Kastius

In den letzten Tagen wurde ich mehrfach auf lustige Meldungen auf pressemitteilung.ws angesprochen: „Bomben-Burks beruft sich auf Menschenrechte“ heißt da, und vom einem „Netz-Terrorist Burkhard Schröder“ ist die Rede. Die Website stammt vom Aufmerksamkeitstäter Christoph Kastius, der offenbar wieder einschlägig aktiv ist. Wer mehr über die Hintergründe dieses Herrn wissen will, lese von ihm selbst „Ein psychiatrisches Problem„.

Ich habe mehrfach über Kastius berichtet – nur zur Erinnerung: „Der Aufmerksamkeitstäter“ (26.08.2004, „Vorsicht, Vollmeise!“ (18.11.2005, „Der Irre mal wieder“ (10.03.2006 (als Kastius versuchte, mich in meiner Wohnung zu überfallen), „Ignore the sign „K“!“ (16.08.2006. Das Amtsgericht Tiergarten hat ihn verurteilt; dazu gibt es zahlreiche Kommentare online. Kastius widmet meiner Person sogar eine eigene Website.

Ein trauriger, manchmal aber auch sehr komischer Fall. Man sollte Kastius ein paar Euro in die Hand drücken und als Modell für die grottenmäßige Recherche-Qualität deutscher Medien irgendwo ausstellen. Schon 2004 schrieb ich: “ Dem ‚Hacker mit Ethik‘ ging nicht nur die FAZ auf den Leim. Zahlreiche Zeitungen und Fernsehsender berichteten wohlwollend über Kastius‘ diverse Projekte. Die TAZ weist auf den ‚Volksaufstand‘ hin und suggeriert, der ‚ethische Hacker‘ sei einer der Initiatoren gegen Hartz IV . Attac-Stuttgart zitiert die Website wohlwollend und kritiklos“.

Ich warte darauf, dass mich eine Kollegin oder ein Kollege anruft und fragt, was es mit pressemeldung.ws auf sich habe. Google hilf!

image_pdfimage_print

Warum die sächsische SPD gegen das BKA-Gesetz ist

Die SPD Sachsen hat auf ihrer Website dazu etwas publiziert:

„Für die Eillösung, bei der das BKA ohne richterlichen Beschluss Online-Durchsuchungen vornehmen kann, gibt es von der Sachsen SPD keine Zustimmung. Jurk erinnerte daran, dass gerade in Sachsen bekannt sein müsste, was unkontrollierte Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden anrichten können. „Im Sachsen-Sumpf ging es doch ebenfalls darum, dass eine Mitarbeiterin auf eigene Faust gehandelt und in diesem Fall nicht nur unbescholtene Personen sondern den ganzen Freistaat in Verruf gebracht hat.“ Zudem, so Jurk, sei es nicht hinnehmbar, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs mit dem eigenen Arzt untergraben werden kann. Er erinnert gleichzeitig daran, dass auch die Journalisten – und deren Computer – weiterhin Informantenschutz genießen müssten. „Die Freiheit der Presse ist ein zu hohes Gut, als dass man es auf diesem kalten Wege angreifen darf“, sagte der SPD-Landesvorsitzende. Jurk stellte zudem klar, dass die Aufgabenverteilung zwischen Bundeskriminalamt und den sächsischen Polizeibe-hörden geklärt werden muss. Es darf nicht sein, dass das BKA unseren sächsischen Polizisten dazwischenfunken kann, wann es möchte“, so Jurk.

Das bedeutet: Die SPd Sachsen lehnt wesentliche Teile des BKA-Gesetzes ab, nicht nur Kleinigkeiten. Ein bisschen Umschreiben nach Maßgabe des Vermittlungsausschusses des Bundestags würde nichts nützen. Aber wer weiß, ob die SPD beim nächsten Mal nicht umfällt? Das war jetzt ein WInk mit der Motorradkelle.

image_pdfimage_print

Update in Kürze [Update]

Ich werde in Kürze das Blog auf die aktuelle WordPress-Version updaten. Wenn nichts mehr zu sehen sein sollte, ist das schief gegangen. :-)
Update 17.58 Uhr: Gelungen. Jetzt läuft hier WordPress Version 2.6.3. Uff. Ich habe ganz schön geschwitzt.

image_pdfimage_print

Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?

Claudia hat noch einen Artikel in Telepolis geschrieben: „Das BKA als Hüter der Pressefreiheit? – Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: ‚Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.‘. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt worden.“

image_pdfimage_print

Kleine USB-Sticks

Wer etwas über Geheimverstecke und USB-Sticks wissen will: true-random.com/homepage/projects/usbsticks/small.html!

image_pdfimage_print

Virtuelle Affäre

Second Life

Die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser dieses onlindedurchsuchungsfeindlichen und Second-Life-freundlichen Blogs werden sich gelangweilt haben angesichts der Sau, die durchs mediale Dorf getrieben wird. FAZ.net: „Ein Paar aus Cornwall nämlich hat sich scheiden lassen, weil der Gatte fremdging – nicht realiter, sondern in Person seines Avatars, der angeblich einer Second-Life-Sexbombe verfallen war.“ Gulli: „Ein Ehepaar aus der britischen Grafschaft Cornwall hat sich scheiden lassen, weil der Ehemann Dave Pollard mit seinem Avatar im Online-Spiel Second Life einen Seitensprung hatte. Die Ehefrau Amy Taylor ertappte ihren Mann in einer äußerst folgenschweren Situation: Dave Pollard vergnügte sich mit einer Online-Prostituierten in der Welt von Second Life.“ Heise: „Im Februar 2007 habe die Ehefrau ihren Gatten dann aber das erste Mal mit dem Avatar einer Online-Prostituierten erwischt, heißt es, und daraufhin einen virtuellen Privatdetektiv engagiert. Damals sei es noch zu einer Versöhnung gekommen. Seit April dieses Jahres soll ihr Mann zudem eine weitere Damen-Bekanntschaft haben, mit der sie ihn auf dem virtuellen Sofa plauschend ertappt hatte.“

Man merkt schon, dass sich die Medien noch nicht einmal auf den Sachverhalt einigen können. Ich habe mir deshalb die britischen Quellen angeschaut, weil die deutschen bekantlich aus Angst des Redakteurs vor dem Link ihre Quellen nicht verlinken: The Times titelt lustig: „Oh Dave, sex with you in cyberland is unreal“ und schreibt: „I know it’s easy to make jokes about people who live out their fantasies online via geeky computer games that function as alternative worlds. David Pollard and Amy Taylor are, or rather were, one such couple. They are getting divorced because Taylor, 28, caught Pollard, 40, having an online “relationship” with a cartoon person, or avatar, and found the pain of cyber-infidelity too hard to bear.“ Und so weiter.

Der Plot ist nicht neu. Im August 2007 hat ihn das Wall Street Journal schon einmal abgefeiert: „Is This Man Cheating on His Wife?“ Die Story ist hübsch erklärt und bebildert und fast identisch. Ich hatte sie in meinem Telepolis-Artikel „Einsame Herzen 2.0“ verlinkt..

Second Life

Wie an den Screenshots unzweifelhaft zu erkennen ist, gvibt es in Second Life einen Markt für Privatdetektive, die „Scheidungssachen“ bearbeiten. Mein Avatar hat auch eine dieser wenigen Detekteien. Ungefähr ein oder zwei Mal im Monat bekomme ich einen Auftrag, einen männlichen Avatar zum Cybersex zu verführen und einen Beweis-Screenshot der Auftraggeberin vorzulegen. Da ich genug Kontakte zu bildschönen Cyberhuren habe, die das als Lockspitzel für meine virtuelle Agentur gern erledigen, verdiene ich im Durchschnitt zwei bis vier reale Euro pro Auftrag. Ich kann mich jedes Mal kaputtlachen und hätte auch einschlägige Screenshots beizutragen, wenn mein Rechner mit dem Archiv nicht zur Zeit beim Landeskriminalamt stünde.

Man fragt sich natürlich, warum die Geschichte ausgerechnet jetzt wieder auftaucht. Vermutlich ist das einfach Zufall. Man wird zum Zyniker, wenn man sieht, warum welche Meldungen durch die Mainstream-Medien gejagt werden. Von Aufklärung oder Hintergrund-Recherche keine Spur. Ohnehin wurde alles von den englischen Zeitungen abgeschrieben und nichts selbst recherchiert. Der einzige Lichtblick ist ein nachdenklicher Kommentar auf Welt Online: „Bald machen dreidimensionale Projektionen von Menschen die Anwesenheit in ‚Fleisch und Blut‘ entbehrlich: beim Flirten, Debattieren, Therapieren. Die Existenz im Netz bekommt etwas Fluides: Sehnsüchte können unmittelbar und zunehmend gefühlsecht gelebt werden. Dennoch: Wer seine Träume uneingeschränkt nachgeht, muss Treue bald altmodisch finden. Ähnlich wie bei der Flucht in Drogen, erscheinen die Verlockungen unmittelbaren Glücks gefährlich für Menschen, die im Hier und Jetzt ihre Träume stets unerfüllt sehen.“ Naja, Deutscher Kulturpessimismus, und der Vergleich mit „Drogen“ hinkt nicht nur, sondern hat gar keine Beine. Aber man ist ja schon froh, wenn ein deutscher Autor zum Thema Second Life überhaupt nachgedacht zu haben scheint.

image_pdfimage_print

BKA-Gesetz scheitert voraussichtlich im Bundesrat

Focus Online meldet: „Das Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes wird im Bundesrat voraussichtlich scheitern. Das von einer CDU/SPD-Koalition regierte Sachsen will dem BKA-Gesetz nach einem SPD-Parteitagsbeschluss im Bundesrat nicht zustimmen.“

Das ist schade – dann kann das Bundesverfassungsgericht das Gesetz gar nicht in die Tonne treten. Vermutlich ist das ein politischer Schachzug. Schäuble und Fans können dann behaupten, der Inhalt des Gesetzes sei weiterhin hervorragend, es scheitere aber an parteipolitischem Gezerre.

image_pdfimage_print

Explosivstoffe: Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

Screenshot

Ein aufmerksmer und wohlwollender Leser schrieb mir [via PrivacyBox] zum immer noch aktuellen Thema: „Die Kultusminister unseres Landes empfehlen Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht, in denen nicht nur die Wirkungen gefährlicher Stoffe präzise aufgeführt werden, sondern auch noch genau beschrieben wird, welche Mischungen zu Explosivstoffen führen. ( siehe z.B. II 3.15 Seite 59 ff. in der PDF Datei regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/s_inform/SI_8070.pdf) Weiterhin kann man aus den Tabellen sehr schön entnehmen welche Menge eines Stoffes man pro m3 benötigt um eine Gesundheitsgefährdung zu erreichen. Hinweise zur Klopf- Wasser oder Luftempfindlichkeit runden das Bild ab“.

image_pdfimage_print

Amazonas | Solimoes

Screenshot

Bei Spiegel Reise erfährt man etwas über das Dreiländereck Kolumbien-Brasilien-Peru. In Leticia (Kolumbien) und Tabatinga (Brasilien) war ich 1982 mehrere Tage und habe hier („Am Amazonas“) und hier („Die Mutter aller Flüsse“) darüber etwas geschrieben. Das Foto zeigt übrigens einen im Amazonas treibenden Baumstamm (nahe bei Tabatinga), dessen Wurzel unser Schiff hätte treffen können, was der Kapitän aber im letzten Moment vereitelte.

image_pdfimage_print

Intrepid Ibex und Unterstützung aus der Nachbarschaft

Screenshot

„Unterstützung aus der Nachbarschaft“ hieß die E-Mail, die ich vor ein paar Tagen zum Thema „Hausdurchsuchung“ bekam. Tobias Hensel vom Technische Kundendienst der SRZ Berlin | Firmengruppe besscom hat mir einen Rechner geschenkt, der – abgesehen von der Grafikkarte und der Lautstärke (Rasenmäher) – genau so gut ist wie der, der jetzt beim Landeskriminalamt steht. Noch einmal Dank an K., der mir schon einen Tag nach der Beschlagnahme ein älteres Modell vorbeibrachte und an die Kleinspender, an die ich mich noch einmal persönlich wenden werden, sobald ich alle Zugangsdaten und Accounts geändert habe.

Screenshot

Hal Faber ist auch noch einmal auf die Ereignisse der letzten Tage eingegangen. Ich habe meine Lehren gezogen – ab sofort werde ich nie wieder ein regelmäßiges Backup vergessen, mein Rechner (jetzt mit Ubuntu 8.04 Intrepid Ibex) ist komplett verschlüsselt, dazu benutze ich wie bisher noch zusätzliche Container mit Truecrypt. Es geht alles wieder, auch andere Programme wie Revelation und den Jondos-Client (vgl. Screenshot) habe ich sofort zum Laufen bekommen. Alle neueren Screenshots aus Second Life sind leider weg. Auch muss ich Danger from the Deep neu installieren. Das alles hat mich zwei Tage Arbeit gekostet, und das war das Ärgerliche. Die Solidarität vieler Net-Citizens, Bürgerrechtler und Zensurfeinde hat das aber aufgewogen.

Screenshot

image_pdfimage_print

EU-Recht und Vorratsdatenspeicherung

Cöaudia hat einen Artikel in Telepolis geschrieben: „EU-Recht und Vorratsdatenspeicherung – Wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage Irlands entscheidet, geht es nicht nur um Formalia“.

image_pdfimage_print
image_pdfimage_print

← Next entriesOlder entries