Goggle oder die Logik des Verbrechens

Ermittlungsakten

Wie die StammleserInnen schon wissen, ist es laut § 353d StPO – “ Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. nicht statthaft, Ermittlungsakten „ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich“ mitzuteilen, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.“ Aus meinen Ermittlungsakten wegen des angeblichen Verstößes gegen das Waffenrecht, wegen dessen meine Wohnung offlinedurchsucht und mein Rechner beschlagnahmt wurde, zitiere ich daher nur völlig unwesentliche Teile zur Erheiterung des Publikums. Ich finde es aber gar nicht mehr lustig.

Ermittlungsakte