Warum die sächsische SPD gegen das BKA-Gesetz ist

Die SPD Sachsen hat auf ihrer Website dazu etwas publiziert:

„Für die Eillösung, bei der das BKA ohne richterlichen Beschluss Online-Durchsuchungen vornehmen kann, gibt es von der Sachsen SPD keine Zustimmung. Jurk erinnerte daran, dass gerade in Sachsen bekannt sein müsste, was unkontrollierte Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden anrichten können. „Im Sachsen-Sumpf ging es doch ebenfalls darum, dass eine Mitarbeiterin auf eigene Faust gehandelt und in diesem Fall nicht nur unbescholtene Personen sondern den ganzen Freistaat in Verruf gebracht hat.“ Zudem, so Jurk, sei es nicht hinnehmbar, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs mit dem eigenen Arzt untergraben werden kann. Er erinnert gleichzeitig daran, dass auch die Journalisten – und deren Computer – weiterhin Informantenschutz genießen müssten. „Die Freiheit der Presse ist ein zu hohes Gut, als dass man es auf diesem kalten Wege angreifen darf“, sagte der SPD-Landesvorsitzende. Jurk stellte zudem klar, dass die Aufgabenverteilung zwischen Bundeskriminalamt und den sächsischen Polizeibe-hörden geklärt werden muss. Es darf nicht sein, dass das BKA unseren sächsischen Polizisten dazwischenfunken kann, wann es möchte“, so Jurk.

Das bedeutet: Die SPd Sachsen lehnt wesentliche Teile des BKA-Gesetzes ab, nicht nur Kleinigkeiten. Ein bisschen Umschreiben nach Maßgabe des Vermittlungsausschusses des Bundestags würde nichts nützen. Aber wer weiß, ob die SPD beim nächsten Mal nicht umfällt? Das war jetzt ein WInk mit der Motorradkelle.