Verfassungsschutz stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein

Heise: „Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen „weshalb die geheimdienstliche Beobachtung […] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: „Selbst als Gössner Deputierter in der Bremer Bürgerschaft und stellvertretender Richter am Bremischen Staatsgerichtshofs wurde, ließ der Verfassungsschutz nicht von der Ausforschung ab und erklärte dem Kölner Verwaltungsgericht stattdessen, warum seiner Ansicht nach eine Beobachtung von Richtern nicht gegen ihre vom Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit verstoße.“ Gössner wurden u.a. Kontakte (!) zur „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) vorgeworfen. Ceterum censeo: Verfassungsschutz esse delendam.

[Frankfurter Rundschau][taz][ND]

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