Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?

Claudia hat noch einen Artikel in Telepolis geschrieben: „Das BKA als Hüter der Pressefreiheit? – Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: ‚Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.‘. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt worden.“