Jugendschutz jetzt noch klostertauglicher

jugendpornografie

Der klostertaugliche deutsche Jugendschutz ist jetzt noch klostertauglicher geworden. Im Strafgesetzbuch gibt es jetzt den Begriff „Jugendpornografie“, wie Heise ausführlich berichtet. Statt gegen reale Ausbeutung von Kindern vorzugehen, wenden sich die protestantischen Bilderstürmer in Deutschland in gewohnter Prüderie und Bigotterie gegen die Darstellung „tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehens“. Ich sehe die Jugendschutzwarte schon vor mir, wie sie mit verkniffenen Lippen Brüste und Penisse studieren, während ihnen das Wasser im Mund zusammenläuft. Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche. Mir sind alle „Jugendschützer“ nicht geheuer. Kinder würde ich nicht in deren Nähe lassen. Es geht bei dem neuen Paragrafen um „sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren“. Frage: Wie alt sind denn nun die Avatare auf dem Screenshot, und ist Sex „wirklichkeitsnah“, wenn er in einem virtuellen Blimp mit Segeln stattfindet?

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Kommentare

One Kommentar zu “Jugendschutz jetzt noch klostertauglicher”

  1. slowcar am November 6th, 2008 1:50 am

    Wie alt sind denn nun die Avatare auf dem Screenshot, und ist Sex “wirklichkeitsnah”, wenn er in einem virtuellen Blimp mit Segeln stattfindet?

    das muss dann ja jeweils der richter entscheiden. zumindest bis das verfassungsgericht den schwachfug wieder kassiert. die haben ganz schön zu tun…

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