Wolfgang Clement | Parteiausschluss

Richardstraße

Geht sterben, Holzmedien. Auch in diesem Fall. Die SPD wird Wolfgang Clement nicht hinauswerfen können, falls sich der rechtlich wehrte. Ich weiß, wovon ich rede: Ich bin schon vier Mal aus dem Deutschen Journalisten-Verband ausgeschlossen worden. Alle Ausschlüsse wurden von Gerichten für nichtig erklärt. Vereine sind zwar keine Parteien, es gibt aber auch beim Fall Clement eine Grundlage, die kein einziges deutschen Medium (meines Wissens) zitiert – das Parteiengesetz. Dort heißt es klipp und klar: „Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“. Da wie im DJV auch in der SPD oft intellektuell minderbemittelte Apparatschiks willkürlich und selbstherrlich bestimmen, wo es langgeht und diese keine Ahnung von Recht und Gesetz haben, werden die sich hier spätestens beim Landgericht blutige Nasen holen. Vorsatz ist Clement nicht nachzuweisen, und auch einen „schweren Schaden“ wird niemand beweisen können. Gerichte können für eine Festellungsklage aber erst eingeschaltet werden, wenn der interne Weg der Beschwerde – hier: das Bundesschiedsgericht – beschritten worden ist.

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Kommentare

4 Kommentare zu “Wolfgang Clement | Parteiausschluss”

  1. Fluxkompensator am August 3rd, 2008 12:23 am

    Ähm, Bundesschiedskommission !

  2. gecko666 am August 3rd, 2008 10:28 am

    Naja, die SPD könnte ja noch den Rest ihrer Hanseln rausschmeißen und der letzte gibt dann die Auflösung bekannt. :lol:

  3. admin am August 3rd, 2008 11:50 am

    Bundesschiedskommission: http://www.spd.de/show/1737249/SPD-Statut_26.10.07.pdf

    Ja, aber warum heißt es dann in den Medien immer „Bundesschiedsgericht“?

  4. gecko666 am August 4th, 2008 3:08 am

    Admin schrieb: [quote]Ja, aber warum heißt es dann in den Medien immer “Bundesschiedsgericht”?[/quote]

    Weil es Holzmedien sind, wie Du selber so treffend bemerktest.

    [quote]Bundesschiedskommission

    Die Bundesschiedskommission ist zuständig für Entscheidungen in:

    *
    * Parteiordnungsverfahren, Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des Organisationsstatuts sowie der Grundsätze und Richtlinien der Arbeitsgemeinschaften.
    * Verfahren bei Wahlanfechtungen oder Nichtigkeit von Wahlen.
    Das Verfahren der Schiedskommission regelt eine Schiedsordnung, die der Bundesparteitag als Bestandteil des Organisationsstatuts beschlossen hat.[/quote]

    Entnommen der Website des SPD Ortsveins Niedernwöhren

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