NPD-Verbot, die 1234ste

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Die aktuelle „Debatte“ um das NPD-Verbot ist bloße Spiegelfechterei. Kein Wunder, dass der regierungsamtliche „Kampf gegen Rechts“ zur hohlen Phrase verkommt, wenn er je etwas anderes war. Man muss sich nur die Textbausteine anhören, die die üblichen Verdächtigen absondern – und das Medienecho darauf. Nur diese beiden Komponenten zusammen ergeben ein Bild über das Motiv. Die Frankfurter Rundschau bezeichnet den mecklenburgischen Innenminister Lorenz Caffier als jemanden, der „härter und entschlossener gegen die rechtsradikale NPD vorgehen will“. „Härter und entschlossener“ – das sind gewöhnlich rechtpopulistische Vokabeln für Politiker, die nichts zu sagen und keinen Charakter haben und daher den Gefühlszustand des permanent „Zu-allem-entschlossen-Seins“ kultivieren. Caffier ist Diplom-Ingenieur für Land- und Forsttechnik, war Vorsitzender einer LPG und „Blockflöte“, also in der DDR-CDU. Allzeit bereit und zu allem entschlossen – das macht einen quasi automatisch zum Politiker im Beitrittsgebiet.

Auch Sebastian Edharty von der SPD ist laut taz nicht besser. Der sagt über Verfassungsschutz-Spitzel und andere V-Leute: „Das sind keine Spione, sondern überzeugte Rechtsextremisten, die dem Staat interne Informationen verkaufen.“ Woher weiß der das? Warum sollte jemand jemanden verraten, der „überzeugt“ ist? Edarthy behauptet: „Nach dem ersten Verbotsverfahren 2003 hat sich die NPD zunehmend radikalisiert, weil sie glaubte, unantastbar zu sein.“ Das ist doch Unfug. Treten Komparative gehäuft auf – nach dem Motto: die Bösen werden immer böser und nutzer immer öfter das immer gefährlichere Internet – muss man jedes Komma nach den Fakten abklopfen. Meistens sind da gar keine. Außerdem ist eine „Radikalisierung“ für ein Verbotsverfahren irrelevant. Das wird gern verschwiegen. Ralf Stegner SPD Schleswig-Holstein, meint laut FTD (- die das Zitat von des Osnabrücker Zeitung hat,ohne die zu verlinken): „Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ist mit Händen zu greifen“. Aben. Aber das heißt dar nichts. Eine Partei darf verfassungsfeindlich sein. „Aggressiv-kämpferisch“ ist der Begriff, die conditio sine qua non eines Verbots. Aber was das ist, weiß nur das Bundesverfassungsgericht. Dieser Sorte von Politikern, die sich selbst aggressiv-kämpferisch für Verbote und vermutlich auch für Zensur des Verbotenen aussprechen, haben das Wesen der Demokratie nicht begriffen.

Wer eine Dumpfbacke ist, redet auch so. SPD-Chef Kurt Beck tönt laut Zeit Online. diee „braunen Horden, die Verfassung und Freiheit mit Füßen treten“, seien unerträglich. Er sollte sich lieber fragen, warum die „Horden“ braun sind und warum der Lichterketten-Kampf gegen „Rechts“, der seit acht Jahren mit großer Vehemenz geführt wird, bis jetzt gar nichts gebracht hat. Die NPD ist keine politische Gefahr und wird das in absehbarer Zeit auch nicht werden. Warum also diese pseudo-hysterische Aufgeregtheit? Man wird den Verdacht nicht los, dass es nur darum geht, sich in der Innenpolitik zu profilieren, ganz gleich, mit welchem Inhalt, um vom eigenen Versagen abzulenken. Bei Beck ist das offenkundig.

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„Gegen Rechts“ ist mittlerweile in den Medien ein sogenanntes „weiches Thema“, kann also auch von Praktikanten und Volontären gemacht werden. Recherchen sind unnötig, man weiß a priori schon alles über „Rechts“. Und wenn nicht, verfasst man kurzfristig eine Melange aus Verfassxungsschutz-Lyrik, Wikipedia und Moraltheologie. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich immer wieder Anfragen bekomme, ob ich nicht etwas „gegen Rechts“ schreiben könne, und die Fragenden dann erstaunt bin, dass ich herumzicke und mich weigere, die seit zwei Jahrzehnten sattsam bekannten Floskeln daherzubeten. Berichte wie der in der Welt verzichten zum Beispiel ganz auf den journalistischen Anspruch und käuen nur das wieder, was irgendwelche Politiker und sonstigen Experten so meinen und sagen. Wieso sollte ich das überhaupt noch lesen?

Auch Johannes Gerster, der Präsident der „Deutsch-Israelischen Gesellschaft“, fordert ein NPD-Verbot. „Dieses Thema lässt keine parteipolitische Profilierung zu, sondern muss eindeutig, klar, zielorientiert und übereinstimmend behandelt werden. (…) Nur so kann der Eindruck vermieden werden, dass sich die demokratischen Kräfte aus parteipolitischen Gründen nicht auf einen Kampf gegen die NPD verständigen können.“ Ach ja. „Klar und zielorientiert“ – welche schöne sprachliche Seifenblase, die zerplatzt, sobald man sich ihr nähert. Warum sollte die CDU gegen „Rechts“ sein, also gegen Rassismus? Weite Teile der Partei pflegen doch ohnehin ein völkisches Verständnis der Nation, begrüßen die rassistische Asyl- und Ausländergesetzgebung und wissen nicht, wie Antisemitismus in die Köpfe hineinkommt, geschweige denn wieder hinaus. Auf was wollte man sich also verständigen? Vielleicht auf eine völlig ungefährliche und aus der Wissenschaft bekannte Prüfmethode – die Blindprobe: Verfassungsschutz ersatzlos abwickeln und zuvor V-Leute abschalten. Aber ob die NPD dann noch arbeiten kann?

Guckst du hier, in die Frankfurter Rundschau: „Im Frühjahr 2007 verbot das sächsische Innenministerium die Neonazi-Schlägerbande „Sturm 34“, die ein Jahr lang in der Region Mittweida ihr Unwesen getrieben hatte. In der Verbotsbegründung hieß es, die 150 Mitglieder und Anhänger der Gruppe hätten Ausländer und Andersdenkende angegriffen und zusammengeschlagen. Ziel der Attacken sei „eine national befreite Zone“ in Mittelsachsen gewesen. Vor dem Dresdner Landgericht beginnt nächste Woche Donnerstag der Prozess gegen fünf Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern Landfriedensbruch, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Körperverletzung vor. Kurz vor Prozessbeginn sorgt ein Bericht der Chemnitzer Freien Presse für Aufsehen: Nach Informationen des Blattes ist einer der Angeklagten ein Informant des Verfassungsschutzes gewesen. Der Mann soll bereits vor Gründung des ‚Sturm 34‚ im März 2006 für den Geheimdienst tätig gewesen sein“.

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Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag reibt sich schon genüsslich die Hände: „Laut einer Drucksache des Sächsischen Landtages hatte sich der in Chemnitz einsitzende Matthias R. an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt und um die vorzeitige Entlassung aus der Haft gebeten. Polizei-Spitzel R. erklärte in der Petition, er sei Gründungsmitglied der Neonazi-Kameradschaft ‚Sturm 34‘ in Mittweida gewesen und zugleich auch Informant der Staatsschutzabteilung der sächsischen Polizei. Durch eine ermittelnde Staatsanwältin sei ihm deshalb eine Kronzeugenregelung zugesichert worden. Laut der Landtagsdrucksache wurde Mathias R. nach seiner Enttarnung im Juli 2006 in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen, wurde aus diesem auf eigenen Wunsch aber wieder entlassen.“

Frage an die Experten: Seit wann und bei welchem Anlass gibt es im deutschen Recht eine Kronzeugenregelung? „Straffreiheit für einen Kronzeugen soll nur möglich sein, wenn der Täter eine Freiheitsstrafe unter drei Jahren bekommen hätte.“ Ich kann es irgendwie nicht mehr hören….

Screenshots: Hakenkreuze im Auftrag des sächsischen Staaatsschutzes? Credits: Tagesschau.