Das BKA war es nicht

Sehr geehrter Herr Schröder,
(…) Bei uns ist lediglich nachweisbar, dass die Süddeutsche Zeitung Anfang Dezember 2006 zum Thema Online-Durchsuchung angefragt hat. Leider ist nicht mehr nachvollziehbar, welche Auskunft Herr Müller im Wortlaut gegeben hat bzw. ob dieses Zitat von ihm autorisiert worden ist.
Da das Bundeskriminalamt (BKA) faktisch niemals eine Online-Durchsuchung durchgeführt hat, kann ich Ihnen das u.g. Zitat leider nicht bestätigen. Korrekt müsste es vielmehr lauten: „Es gab bereits zwei Fälle in Strafverfahren des BKA, bei denen solche Durchsuchungen von der StA beantragt wurden, in einem Fall richterlich angeordnet, in einem weiteren abgelehnt wurden und in keinem Fall stattgefunden haben.“
Mit freundlichen Grüßen
Christian Brockert, Bundeskriminalamt

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Gesendet: Donnerstag, 14. Februar 2008 16:55
An: info@bka.de
Betreff: An BKA Pressestelle
(…) ich beziehe mich auf einen Bericht auf sueddeutsche.de vom 07.12.2006: Zitat: „‚Es gab bereits Einzelfälle in Strafverfahren, bei denen richterlich angeordnet solche Durchsuchungen stattgefunden haben‘, sagt Dietmar Müller, Pressesprecher des BKA in Wiesbaden.“ (…)
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

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