Tölchen ist krank, update

Ajax

Unser Tölchen aka Ajax vom Teufelslauch ist immer noch krank. Der Viehdoktor sagt, es sei eine Infektion, die zur Zeit verbreitet sei, und hat Spritzen mit Buscopan verordnet (meine Gattin kann subkutan spritzen). Weil Tölchen immer noch kotzt, hat er Lactolyte verschrieben bekommen, was Ajax aber nicht freiwillig trinken will, und Canicur-Tabletten. Die frisst das Hundchen auch nicht, obwohl sie gut schmecken sollen. Tölchen geht’s gottserbärmlich schlecht – es kuschelt sich an seine Wärmflasche und seinen Teddy wie ein kleines Kind. Das Hundchen tut mir sehr leid. Man kann nichts tun außer abzuwarten, dass die Natur und die Chemie es bald regeln.

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German Privacy Foundation proudly presents

Tor

Die German Privacy Foundation hat vor wenigen ‚Tagen den dritten Tor-Server in Betrieb genommen. GpfTOR1, gpfTOR2 und gpfTOR3 sind unter den ersten fünfzig Servern weltwelt.

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Schurken-Brillen

Spam

Geheime Botschaften im Spiegel-Spam„? Vielleicht wissen die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser mehr? Was bedeutet das S dort? Steht es für „supergeheim“ und wurde dort nur vergessen?

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Telefonsex weniger anstößig

girls

Golem.de berichtet: „Geldforderungen für Telefonsex sind nicht sittenwidrig“.

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, „Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von sogenannten Telefonsexdienstleistungen“ könnten, seit im Jahr 2002 das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten in Kraft getreten sei, „nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden“ (8.11.2007, AZ III ZR 102/07).

„In dem Gesetz regelt, dass ‚für die Vornahme sexueller Handlungen‘ ein Entgelt verlangt werde dürfe, so die Richter. ‚Kann für die Ausübung der „klassischen“ Prostitution eine wirksame Entgeltforderung begründet werden, muss dies für den sogenannten Telefonsex und die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Vermarktungs- und technischen Dienstleistungen erst recht gelten. Beim sogenannten Telefonsex handelt es sich mangels unmittelbaren körperlichen Kontakts der Beteiligten um weniger anstößige Vorgänge als bei der Prostitution im engeren Sinn.'“

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Cheerleaders oder Frauenfußball?

girls

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Kurze Geschichte der Globalisierung

Sehr nett auf Spreeblick: „Kurze Geschichte der Globalisierung“. Lesenswert. Besonders der Eintrag für 1990: „Beginn der Internet-Ära. Weiße Männer sitzen nachts am Rechner, um schwarzen Männern beim Ficken mit Asiatinnen zuzusehen. Etablierung des Wortes ‚Globalisierung‘.“

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Journalistische Folklore

Der Kerl sagt, wie es ist und hat Mumm. Ulrich Tilgner, Korrespondent des ZDF, beschreibt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung die Berichterstattung aus und über Afghanistan:

„Gerade die Afghanistan-Problematik ist sehr komplex und wird zunehmend unter dem Blickwinkel der deutschen Politik gesehen, manchmal sogar im Rahmen des Auftretens von Politikern. Deren Interessen werden nur zu oft sehr gut bedient“, (…) Wenn die politische Berichterstattung von Kollegen gemacht wird, die mit der Bundeswehr kommen und ich für eine Art journalistischer Folklore zuständig bin, dann habe ich ein Problem. (…) So gebe es mitunter Druck auf die Korrespondenten, Geschichten vor Ort entsprechend der Erwartung der Heimatredaktion zu erarbeiten. So sagte Tilgner in Bezug auf die Befreiung einer deutschen Geisel in Afghanistan: ‚Wenn der Druck der Konkurrenz oder von Politikern auf Redaktionen steigt, wird es schwierig, nicht die erwartete „Erfolgsgeschichte“ zu berichten, die es nach meinen Recherchen eben so nicht gab‘.“

Schön, dass das jemand so deutlich ausspricht: Hofberichterstattung, unkritische Lobhudelei, politische Willfährigkeit, mangelnde Recherche – das ist der Mainstream des deutschen Journalismus. Chapeau, Tilgner!

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Weitreichende Kommunikationsstörungen

Man mag mich als hyperkritischen Querulanten abtun oder als Nörgler, aber was da gegen die Vorratsdantenspeicherung an „Argumenten“ durch die Medien rauscht, finde ich zum Teil nur noch lachhaft. Insbesondere die Pressemitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung vom 04.02.2008 und die Beispiele aus dem anonymisierten Schriftsatz überzeugen nicht. Das Problem scheint nicht nur die Vorratsdatenspeicherung zu sein, sondern auch die Ignoranz und penetrante Belehrungsresistenz der Betroffenen. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen, wenn ich mir das Gejammer anhöre.

Borg

[X] „schaltet sein Mobiltelefon seit Jahresanfang kaum noch ein, um eine Bewegungsdatenspeicherung zu verhindern. Damit ist er auf diesem Wege nicht mehr erreichbar, etwa für Pressekontakte.“ Meinen die mich? Das Handy ist schon immer die unsicherste Art zu kommunizieren, zumal die Gesetzeslage den Einsatz von IMSI-Catchern erlaubt, mit denen auch Unschuldige mal eben so abgehört werden konnen. Mit dem Handy erzeugt man ohnehin ein Bewegunsprofil. Das hat mit der Vorratsdatenspeicherung rein gar nichts zu tun. Wer das vermeiden willl, muss sich Prepaid-Karten aus dem Ausland besorgen.

[X] „berichtet, er unterlasse beim Surfen im Internet jede Aktivität im Bereich seiner Intimsphäre.“ Dann muss man das Gesetzesvorhaben ausdrücklich loben. Endlich kümmern sich die Surfer um ihre Privatsphäre! Und wenn die Vorratsdatenspeichung für unzulässig erklärt wird, dann ist den Surfern wieder alles egal?

[X] „Da ich mich bekanntermaßen antifaschistisch und politisch betätige muss ich davon ausgehen, dass meine Daten besonders geprüft werden. Darunter fallen natürlich auch private Kommunikationen. Seit in Kraft treten der Speicherung beschränken sich meine Telefongespräche und Internetkorrespondenz nur noch auf das wesentliche“. So ein Unsinn. Welche Daten werden wie „besonders geprüft“? Man sollte sich ohnehin so verhalten, dass so wenig Daten wie möglich anfallen. Private Kommunikation muss daher verschlüsselt werden. Wer das nicht will, darf nicht weinen und klagen. Und was war noch mal „Internetkorrespondenz“? Instant Messaging per Second Life? Internet Relay Chat? SMTP? Oder Postings im Usenet? All das sollte man ohnehin auf das Wesentliche beschränken und nicht das Internet mit sozialen Geräuschen vollmüllen. „Freunde und Bekannte schreiben unabhängig vom jeweiligen Inhalt weniger Emails und führen lieber persönliche statt Telefongespräche.“ Das ist wohl kaum emprisch beweis- und messbar. Wenn die Vorratsdatenspeicherung dazu führte, dass mehr persönlich miteinander gesprochen würde, fände ich das super. Aber natürlich nur in der Sauna oder im Schwimmbad, weil da am Körper angebrachte Wanzen auffallen und Richtmikrophone feucht werden.

[X] „…habe ich mich aus diversen Foren und chats zurück gezogen und somit leider auch keine Möglichkeit mehr mich mit anderen anonymen opfern aus zu tauschen.“ Schlicht Blödsinn. Man kann IRC und Pseudonyme benutzen und seine IP mit Tor schreddern.

„Gesprächspartner wollten etwa nur noch kurze Gespräche führen, oder es wird ein ‚Knacken in der Leitung‘, ein verlangsamter Internetzugang oder eine sonstige technische Störung gemeldet. […] moniert etwa, er habe ‚das eigenartige Gefühl, das eine dritte Person mithört'“. Jetzt gerät es zur Comedy. Wer eigenartige Gefühle hat, es würde jemand mithören, aber ansonsten keine Fakten beibringen kann, der sollte den Rat beherzigen, den Helmut Schmidt bei Visionen empfiehlt: Zum Arzt gehen! Was hat dieser gequirlte Quark in einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht zu suchen?

Den größten Quatsch verbreiten wieder hier schon behandelten Heiße-Luft-Spezialisten: „Viele Personen berichten, sie oder ihre Gesprächspartner setzten nun Verschlüsselung, Anonymisierungsdienste oder sonstige Umgehungstechniken ein. Bereits in der Beschwerdeschrift ist darauf hingewiesen worden, dass die Vorratsdatenspeicherung die Nutzung von Verschleierungsmöglichkeiten befördert und dadurch selbst im Fall schwerer Straftaten eine gezielte Überwachung vereiteln kann. Die Initiative ’no abuse in internet“ (naiin), eine von der Wirtschaft getragene Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität, befürchtet nun in der Tat, ‚dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert wird.'“ Ja, unter diesen Umständen bin ich selbstredend für die Vorratsdatenspeicherung! Setzt mehr Verschlüsselung, Anonymisierungsdienste oder sonstige Umgehungstechniken ein!

„Der Journalist […] schreibt, er schränke seine Internetnutzung im Bereich der Recherche über die elektronischen Medien nun stark ein.“ Dann hat er den Beruf verfehlt und/oder keine Ahnung. Man kann sich dagegen schützen, ausspioniert zu werden. Die geplante Vorratsdatenspeicherung erstellt massenhaft Bewegungsprofile von normalen Bürgerinnen und Bürgern; Kriminelle fängt man natürlich nicht damit. Das Gesetz ist ohnehin nur ein Vorwand, um den Überwachungsstaat populistisch zu verkaufen.

[X] „ist Journalist / Chefredakteur für internationale und nationale Medien und berichtet: ‚Seit dem 01.01.08 haben wir größte Probleme mit Informanten die uns bei brisanten Angelegenheiten nur noch sehr begrenzt Telefonate oder elektronische Kommunikation einsetzen.’“ Ich wette, dass niemand bei diesem Medium verschlüsselt oder zum Beispiel eine anonyme Nachrichtenbox wie die German Privacy Foundation nutzt.

Fazit: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Ich weiß nicht, wen die mit dem Blödsinn beeindrucken wollen. Schäuble und Konsorten werden sich ins Fäustchen lachen.

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Tölchen ist krank

Ajax

Unser Tölchen aka Ajax vom Teufelslauch ist sehr krank. Es hat die ganze Nacht gekotzt und dünngeschissen. Aber jetzt trinkt es wieder Wasser und kuschelt sich schlapp auf eine Wärmflasche. Wenn es bis morgen nicht besser wird, müssen wir zum Viehdoktor….[Nachtrag: Fieber – also muss er schon heute behandelt werden. Wir sind in Sorge.]

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On the way back

burks.de1999

Die Netzeitung hat jüngst die Waybackmachine aka archive.org abgefeiert. Ich nutze die Seite schon seit Ende der 90er Jahre für die Recherche. Grausam, wie burks.de im Jahr 1999 aussah…Das Foto von mir stammt übrigens nicht aus der Zeit. Die gleichnamige Datei wird von archive.org von der aktuellen Version der Website geholt. Mir fällt auf, dass noch einige Dateien online sind, die ich nirgendwo mehr verlinkt habe…lustig.

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Gotteswahn, Version: Islam

Mohammed

Wieder ein Streit um Wikipedia: Muslime fordern in einer Petition, die Abbildungen des so genannten Propheten Mohammed zu entfernen. Harhar. Da müssen wir natürlich parteiisch eingreifen:

Das obige Bild zeigt eine persische Darstellung Mohammeds (rechts) vor seinen frühesten Anhängern. Die Illustration stammt aus Al-Birunis MohammedKompendium Athar al-Baqiya ‚an al-Qurun al-Khaliya. Das Werk befindet sich in der Sammlung der Bibliothèque Nationale in Paris (Manuscrits Arabe)

Das mittlere Bild stammt aus der „Apokalypse des Mohammed“, im Jahr 1436 im afghanischen Herat entstanden. (Das ist ungefähr dort, wo heute die Bundeswehr den Opium-Anbau am Hindukusch bewacht.) Das untere Bild ist im taz-Blog zu sehen.

Als überzeugter Heide kann ich über diese ominöse Petition natürlich nur laut lachen. Verehrer höherer Wesen wollen mir vorschreiben, was ich zu tun, zu lassen und abzubilden habe?! Wo kämen wir denn da hin? Ich würde erst anfangen zu diskutieren, wenn Christen, Juden und Muslime akzeptieren würden, dass mich religiöser Aberglaube, primitive Magie und die abwegige These, es gebe Götter, zutiefst beleidigt, verstört und an der Vernunft der Menschheit zweifeln lässt. Wer an einen Gott glaubt, unterliegt einer Wahnvorstellung. Und sowas gehörte verboten, wenn Atheisten nicht so tolerant wären. Ceterum censeo: Kirchen, Synogogen und Moscheen zu Turnhallen und Lichtspielhäusern!

Mohammed

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USA | Was zählt

Spiegel Online: „Obama gewann in der vergangenen Wahlnacht vor allem die Menschen mit mehr als 150.000 Dollar Jahresgehalt. Unterhalb eines Jahresgehalts von 50.000 Dollar aber führt Clinton die Truppen an.“

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Labormaus

Second life

Labormaus69 ist das Pseudonym einer Diplom-Biologin, die eine gute Bekannte von mir in Second Life ist und eines meiner hübschesten Models.

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Eigennützige Teile des Gesäßes

nicef

Der stern hat einen offenbar klugen Menschen über Unicef interviewt. [Wie es sich für deutschen „Online“-Journalismus geziemt, ist der stern nicht in der Lage, ihn zu verlinken. Aber was will man auch verlangen, wenn die Kolumnen des Kollegen Jörges als „Premium“-Inhalt für einen € verkauft werden.]

Bei Unicef ist es offenbar wie beim DJV. Lothar Schruff sagt: „Der Vorstand ist mit ehrenamtlichen Repräsentanten des öffentlichen Lebens besetzt, die von einer laufenden Überwachung der Geschäftsführung weit entfernt sind. Es reicht nicht aus, eine Prüfungsgesellschaft zu beauftragen, man muss dann auch die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.“ Eben. „Was mit dem Vermögen geschieht und wo die Erträge hinfließen, bleibt intransparent. (…) Unicef Deutschland weist auch nicht aus, was der hauptamtliche Geschäftsführer verdient.“ Was sagt Unicef? Was zu erwarten war: Es sei alles gelogen. „Es gab keine Verschwendung von Geldern, keine Unregelmäßigkeiten oder gar Satzungs- oder Gesetzesverstöße.“

„Ehrenämtler“, die das öffentliche Leben repräsentieren – was soll dabei herauskommen? Vermutlich sind es Pfaffen und andere Ahnungslose. Aber schauen wir in die Liste der „Ehrenämtler“ – es sind die üblichen Verdächtigen. Sabine Christiansen, Joachim Fuchsberger, Ekin Deligöz, Dr. Heinrich von Pierer, Dr. Henning Scherf, Dr. Antje Vollmer, Alexandra-Friederike Prinzessin zu Schoenaich-Carolath u.v.a.m. – allesamt Lichterkettenträger und Gutmenschen, die sich vermutlich mit dem vormaligen guten Ruf von Unicef schmücken wollten und als Motiv ein denkbar niedriges haben: Helfen, helfen, helfen, und sich dabei besser fühlen als anderen. [Hinweis: Wer anderen hilft und das herumposaunt, ist kein Altruist, sondern ein eigennütziges Arschloch.]

Wobei wir gleich bei einem ähnlichen Thema wären. Verwendung von Spendengeldern, eitle Dumpfbacken, Konzerne des Helfen und Heilens, unqualifizierte Aufsicht, ahnungslose Ehrenämtler, korrupteJjournalisten – wer fällt uns da ein? Mir zum Beispiel die stern– Initiative Mut gegen rechte Gewalt. Moment mal: Wenn man online spenden will, kommt man zur Amadeu-Antonio-Stiftung. „Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse. Vorsitzende des Vorstands ist Anetta Kahane. Die Amadeu Antonio Stiftung wird von der Freudenberg Stiftung unterstützt und arbeitet eng mit ihr zusammen.“

Was liest man auf Wikipedia über Frau Kahane? „Sie arbeitete unter dem Decknamen ‚Victoria‘ für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS); ihr Führungsoffizier Mölneck notierte, dass sie bereits beim zweiten Treffen „ehrlich und zuverlässig“ berichtet und auch „Personen belastet“ habe.“ Lassen wir das auf sich beruhen, zumal Kahane damals sehr jung war.

Juni 2000: Beginn der Aktion „Mut gegen rechte Gewalt“: Das Hamburger Magazin stern sammelt erstmals Spenden für die Stiftung. Daraus erwächst eine bis heute andauernde partnerschaftliche Zusammenarbeit. Highlights dieser Zusammenarbeit sind eine Reihe von Konzerten und Tourneen gegen rechte Gewalt, die seit September 2000 von der Aktion organisiert wurden („Rock gegen rechte Gewalt“, „Die Leude woll’n, dass was passiert!“).“

Highlights waren also Rock-Konzerte, die bekanntlich politische Meinungen nicht ändern. OMG. Da fällt mir ein, dass ich schon immer mal unter den Rock dieser ziemlich undurchsichtigen Gemengelage schauen wollte und der zahllosen Vereinen, die darunter geschlüpft sind, und wie dieselben was mit den Fördergeldern gemacht haben, die der stern einsammelte und damit grob gegen das erste Gebot des Journalismus verstieß: „Du sollst dich auch nicht mit der guten Sache gemein machen.“ Und ob die Sache so gut ist und nicht vielmehr folgenlos verpuffende heiße Luft, sei nur so dahingestellt.

Second life

Spiegel Online hat heute zu dem großen ganzen Thema mentalitätsmäßig etwas gesagt – irgendwelche naiven Leute protestieren bei Flickr gegen die potenzielle Übernahme durch Microsoft. „Die nächste Protestwelle provozierte Flickr im Sommer mit der lang verschleierten Einführung eines Filtersystems: Flickr sperrte deutschen Nutzer alle Bilder, die irgendein Nutzer für zu anstößig hielt, um sie seiner Oma zu zeigen“. Ich wurde zensiert, weil ich spärlich bekleidete Avatare (vgl. Screenshots – das Foto hatte die meisten Zugriffe aller damals aus Second Life eingestellten Bilder bei Flickr) dort anbot, ohne dass ich eine nähere Begründung bekam. Ich bin daher ganz konsequent und auch völlig unbestechlich, weil ich garantiert und schon aus Trotz nicht auf den kackbraunen Haufen scheiße, auf dem sich die Web-2.0-Fliegen versammeln : Wer Flickr benutzt, ist nicht nur eine Dumpfbacke, sondern akzeptiert Zensur, ist also Opportunist(in) und somit genauso ekelhaft wie die oben erwähnten Teile des Gesäßes.

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Grosser Online-Lauschangriff, revisited

Meine Gattin Claudia weist mich zu Recht darauf hin, dass ich ihre juristische Argumentation zum Thema „großer Online-Lauschangriff“ übernommen habe. Aber sicher. Sie sagt:

Der entscheidende Unterschied zwischen der Argumentation Buermeyers und der meinen: Buermeyer stellt klar, daß mit technischen Maßnahmen und formalgesetzlich sicher zu stellen ist, daß kernbereichsrelevante Daten geschützt bleiben. Eine darüber hinausgehende Schlußfolgerung ist, daß solange diese technischen Maßnahmen nicht vorhanden sind, die Online-Durchsuchung in jedweder Form mit der derzeitigen Rspr. des BverfG zum Kernbereichsschutz nicht in Einklang zu bringen ist.

Meine Gattin hat natürlich Recht.

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kira8472

Der ebay-Verkäufer kira8472 alias Rüdiger Rauscher, Industriestraße 10 (vermutlich ein Fake) in 97483 Eltmann, hat uns ein defektes Netzteil verkauft. Da es ein „Sofortkauf“ war, kann man das leider nicht bewerten. Der Herr antwortet auf nicht auf Nachfragen. Also ist die Staatsanwaltschaft gefragt.

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Security by obscurity im Bundestag

Ein Artikel von mir auf Telepolis (04.02.2008): „Security by obscurity im Bundestag – Über Ahnungslosigkeit, Versagen und S/Mime. Der Bundestag [extern] bietet an, den Abgeordneten verschlüsselte E-Mails senden zu können. Das hört sich gut an, funktioniert aber nicht: Kaum ein Abgeordnetenbüro weiß damit umzugehen. Bei technischen Fragen geht man zudem nach dem Motto vor: Security by obscurity.“ [mehr…]

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Grosser Online-Lauschangriff?

Die aktuellen juristischen Gutachten zur „Online-Durchsuchung“ sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesinnenministerium ficht das nicht an. Dessen Informationspolitik kann auch zu dem Fazit führen, dass die die Öffentlichkeit – wider besseres Wissen der Verantwortlichen – getäuscht werden soll.

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat schon vor einem knappen Jahr die „verdeckte Online-Durchsuchung“ verboten. In Kürze wird entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde gegen deren bisher einzige juristische Ermächtigungsgrundlage, das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, Erfolg haben wird. Das Bundesverfassungsgericht wird über die so genannte „Online-Durchsuchung? jedoch nur indirekt urteilen. Im fraglichen Gesetz heißt es wörtlich, es gehe um „heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.“ Der Begriff „Online-Durchsuchung? kommt im Text gar nicht vor. Die Idee, die Strafverfolger und die Behörden würden auf privaten Rechnern heimlich Software installieren können, ist eine Erfindung der Medien, insbesondere der Süddeutschen (07.12.2006) und der taz (30.01.2007). Der polizeiliche „Hackerangriff“ hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch und seit dem Medienhype vor einem Jahr auch als Wunschvorstellung in der Politik eingebürgert.

Ulf Buermeyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, hat im August 2007 in einem Aufsatz umrissen, warum schon aus der vergangenen Rechtsprechung abgeleitet werden kann, dass ein heimlicher Zugriff des Staates auf private Rechner, wie von Schäuble befürwortet, schlicht verfassungswidrig ist. Unter „Zugriff? kann man verstehen, mit Hilfe technischer Mittel den Rechner eines Verdächtigen – ohne dessen Wissen – über einen bestimmten Zeitraum zu überwachen, auch ohne dass die dazu notwendige Software „online? implementiert werden müsste. Das ist ohnehin noch nie erfolgreich geschehen, trotz gegenteiliger Meldungen in den Medien, und auch äußerst unwahrscheinlich, da sich jeder dagegen mit einfachen Mitteln schützen könnte.

Online-Durchsuchung

Buermeyer zweifelt in seinem Text „Die „Online-Durchsuchung“. Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme? nicht nur daran, dass die Ermittlungsmethode der Online-Durchsuchung „jemals effektiv wird angewendet werden können?, sondern führt zwei gewichtige juristische Argumente an, die das Bundesverfassungsgericht zu erwägen habe – die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes und den so genannten „Kernbereichsschutz“ privater Lebensgestaltung. Interessant ist der Aufsatz Buermeyers vor allem deshalb, weil er beweist, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung über den Haufen werfen müsste, erlaubte es das, was dem Bundesinnenministerium vorschwebt (zum Beispiel in den „Fragen und Antworten zur
Online-Durchsuchung“.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2004 zum „Großen Lauschangriff“ geurteilt, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung meine nicht nur den Schutz vor unerwünschter physischer Anwesenheit eines Vertreters der Staatsgewalt in allen Räumen, die privat und beruflich genutzt werden – inklusive Keller, Balkon und Garten, ja sogar ein zeitweilig genutztes Hotelzimmer. Es ging noch viel weiter:

„Die heutigen technischen Gegebenheiten erlauben es, in die räumliche Sphäre auch auf andere Weise einzudringen. Der Schutzzweck der Grundrechtsnorm würde vereitelt, wenn der Schutz vor einer Überwachung der Wohnung durch technische Hilfsmittel, auch wenn sie von außerhalb der Wohnung eingesetzt werden, nicht von der Gewährleistung des Absatzes1 umfasst wäre.“

Die wenigen Juristen, die eine heimliche „Online-Durchsuchung“ für unbedenklich halten, kommen um diese Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nicht herum. Die Wohnung ist sakrosankt, und was das Bundesverfassungsgericht einmal entschieden hat, besitzt quasi Gesetzeskraft. Man kann das nur durch verbale Taschenspielertricks umgehen. Einige Juristen konstruieren um den Computer einen „virtuellen Raum?, der mit einem Online-Anschluss entstehe und der daher nicht mehr zur „Wohnung? gehöre (vgl. Beulke/Meininghaus: „Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 21.2.2006 StV 2007, S. 63 ). Noch abwegiger ist zum Beispiel die These, derjenige, der sich des Internet bediene, wüsste, dass sein Computer „hierdurch vielfältigen Angriffen durch Würmer usw.“ ausgesetzt sei. Der Nutzer nehme das somit in Kauf, öffne sein System selbst und begebe sich damit in die „Sozialsphäre?, die keine „Wohnung? mehr sei. Dr. Jürgen P. Graf, damals Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, meinte noch 1999 in der Deutschen Richterzeitung, der Anbieter von Daten erkläre sich mit der Eröffnung des freien Zugangs im Internet „mit dem Zugriff durch beliebige Dritte? automatisch einverstanden. Mit dem technischen Sachverstand der meisten Juristen ist es ohnehin nicht sehr weit her. Die überwiegende Anzahl der Autoren nimmt es unkritisch als Tatsache hin, dass ein – wie auch immer gearteter – „Bundestrojaner“ technisch umsetzbar sei. Man könnte auf ähnlichem Niveau auch darüber diskutieren, ob der Einsatz einer Tarnkappe – wie im Nibelungenlied – für Polizisten der Verfassung entspräche.

Buermeyer aber war Netzwerk-Administrator der Universität Leipzig und ist daher eine Ausnahme. Die zweite Säule seiner Argumentation, warum eine Online-Durchsuchung verwassungswidrig sei, ist der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der fußt auf der durch den Artikel 1 des Grundgesetzes geschützten unantastbaren Menschenwürde. Noch nicht einmal der Bundestag könnte diesen Artikel mehrheitlich abschaffen oder verändern:

„Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.“

In diesem „Kernbereich? darf der Staat noch nicht einmal Daten erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig formuliert und damit auch allen Ideen eines „Richterbands“ oder „Richtervorbehalts? eine Absage erteilt. Für die Online-Durchsuchung heißt das: Da es keine technischen Möglichkeit gibt, auf einem Rechner vorab „private“ Daten, die unter diesen „Kernbereich“ fallen, von denen zu trennen, für die das eventuell nicht zutrifft, verbietet sich der Einsatz heimlicher staatlicher Schnüffel-Software sogar bei Keyloggern.

Online-Durchsuchung

Das Bundesinnenministerium müsste genug sachverständige Experten haben, die sowohl die juristische Argumentation als auch die technischen Implikationen nachvollziehen könnten. In den „Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung“, die mittlerweile auch auf der Website des Bundeskriminalamts verlinkt ist, wird jedoch das Gegenteil suggeriert. Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Online-Durchsuchung wird mit keinem Wort eingegangen, bloße technische Spekulationen werden für bare Münze ausgegeben:

„Bevor eine Online-Durchsuchung durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt wird, prüft ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf.“ (…) Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (…) Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.“

Diese drei Thesen haben weder eine rechtliche Grundlage noch sind sie als unverbindliche Idee gekennzeichnet. Technisch erscheinen sie ohnehin als unsinnig. Eine derartige Software – inklusive einer Art Selbstzerstörungsmechnismus und der Möglichkeit, gerichtfeste Daten zu bekommen – gibt es noch nicht und wird es wohl auch nicht geben. Das Gutachten Prof. Ulrich Siebers zum Beispiel bekräftigt das differenziert: „Nach den Standards für digitale Forensik ist die Analyse eines im Betrieb befindlichen Systems problematisch, da ständig Daten verändert werden.“ Falls die Daten einen dümmsten anzunehmenden Kriminellen „online“ zu den Strafverfolgern gelangten, hätte die Staatsanwaltschaft größte Probleme, deren Authentizität zu beweisen.

Das Bundesinnenministerium verweigert über den technischen Hintergrund jede Auskunft. Auch auf einfache Fragen erhält man keine Anwort, zum Beispiel:

„Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Computer-Nutzer leicht dagegen schützen kann, dass ihm unbemerkt Fremdsoftware auf den Rechner „gespielt“ wird, wenn man sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? Wie kann verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen? Ist ihnen bekannt, dass bis jetzt in Deutschland noch kein erfolgreicher Versuch seitens des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes (nach dessen eigenen Angaben) stattgefunden hat, einem Verdächtigen ohne dessen Wissen eine Software auf den Rechner zu spielen, um einen so genannten Remote-Access-Zugang zu erhalten? Haben Sie vor der Veröffentlichung „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“ den Rat Sachverständiger eingeholt, ob eine Online-Durchsuchung überhaupt technisch umsetzbar sei? Was veranlasst Sie zu der Annahme, das sei zukünftig der Fall?

Markus Beyer, Pressereferat des Bundesinnenmministeriums antwortet nur:

„Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können. (…) Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.“

Man tut also so, als ob das möglich sei. Und da das Bundesverfassungsgericht nur über das Verfassungsschutzgesetz eines Bundeslandes befinden will, macht man einfach so weiter, als gebe es die vergangene und aktuelle Rechtsprechung gar nicht. Der Verdacht drängt sich auf, dass man in Schäubles Haus schlicht keine Ahnung hat, wie man das gewünschte polizeiliche „Hacken? bewerkstelligen will. Nur völlig unerfahrene Computer-Nutzer sind durch die wolkigen Formulierungen zu beeindrucken, Terroristen vermutlich nicht.

Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann forderte in einem
Interview „Online-Durchsuchungen“. Herrmann ist ebenfalls nicht in der Lage, auf nur eine der ihm gestellten Fragen substanziell zu antworten – weder auf die juristischen noch auf die technischen. Zum Beispiel:

„Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur „Online-Durchsuchung‘ privater Rechner geben wird?“

Oder: „Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?“

Die lapidare Antwort – per Word-Attachment – von Karl Michael Scheufele, dem Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: „Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BverfG eingehalten.“

Online-Durchsuchung

Man darf getrost annehmen, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens ist. Aber die Leitmedien argumentierten beim Thema auch nicht gehaltvoller als die Politiker. Auf der Website der Tagesschau wird seit Monaten eine Infografik präsentiert, die suggeriert, eine Online-Durchsuchung würde im Sinne Schäubles schlicht funktionieren, ohne die skeptischen Einwände der IT-Fachleute auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Der Redaktion von tagesschau.de gelang es im Lauf einer Woche nicht, trotz mehrmaliger Anrufe und einiger E-Mails, den zu benennen, der die Infografik erstellt hatte.

„Ist tagesschau.de bekannt, dass es bis jetzt noch keine einzige erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben hat? Was veranlasst tagesschau.de anzunehmen, dass die in der Info-Grafik vorgestellten „Methoden“ umsetzbar und praktikabel seien?“

Auch darauf gab es keine Antwort. Was zu beweisen war.

Dieser Artikel erschien leicht gekürzt am 28.01.2008 in Telepolis. Fotomontagen: Burks mit Material des Bundestags und der Tagesschau.

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Bundesverfassungsgericht entscheidet

Am 27.02.2008 will das Bundesverfassungsgericht über die Klage gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz entscheiden („Online-Durchsuchung“).
Nachtrag, 03.02.2008: [Heise] „Entscheidung zur Onlinedurchsuchung rückt näher“

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High Altitude Station Launcher

Second Life

Der virtuelle Mensch in Gestalt eines Avatars scheint sich von seiner realen Version kaum zu unterscheiden, was die psychische Disposition angeht. Es gibt die Langweiler und Phantasielosen, die die 3D-Welt von Second Life mit Shopping Centern zumüllen, die Dauerquassler, die nur chatten – und das über Monate – und die Abenteurer und Wissendurstigen, die wissen wollen, was hinter dem Horizont liegt. Zu den Letzteren zähle ich mich. Gestern habe ich dazu für umgerechnet 80 Cent ein wunderbares Gerät gekauft – nur virtuell, damit wir uns gleich richtig verstehen. Der Standort eines Avatars wird exakt durch „Längen-„, „Breiten-“ und „Höhenmeter“ definiert, die als Zahlen oben im Menü der Zugangssoftware („Client“) erscheinen. Die oberste Baugrenze liegt bei 750 Metern. Höher geht es nicht: Die Polygone, die man dort erschaffen will, rutschen sofort wieder herunter. Über 750 Meter hinaus zu fliegen – nur so oder mit irgendwelchen Fluggeräten – ist aber möglich.

Auf sluniverse.com gibt es einen netten Erfahrungsbericht: „Exploring Second Life’s Highest Frontiers“ – auf die Frage: Wie hoch kann man fliegen? Was geschieht, wenn man den Avatar über viele Stunden nach oben sausen lässt? „At 9 million meters, a strange, golden glow appears in the sky at the meridian. At 10 million meters, a granular structure and details emerge in that glow. The granular structure looks like nothing so much as a cityscape seen from far above – or below.“

Auf der Sim Nonacho habe ich mir gestern einen High Altitude Station Launcher gekauft. Ich wollte zunächst gar nicht glauben, was die Werbung versprach: „Flight to over 800 meter, where nobody builds.“ Wie sollte das möglich sein?

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Ich wurde überrascht: Das gekaufte Objekt entpuppte sich als eine Rakete mit Glaskuppel, die mein Avatar betreten konnte. Auf Mausklick kam ein Menü mit der Frage: „Wie hoch?“ Ich schrieb kühn: „4000 Meter“. Die Rakete startete nach dem zehnsekündigen Countdown mit authentischem Getöse und war in wenigen Minuten wahrhaftig auf 4000 Metern angelangt. Ringsum Leere, kein „Weltraumschrott“, den man aus Second Life gewohnt ist. Wunderbare Aussicht unter den dahinziehenden Wolken.

Dann kam erst die Pointe: Der „Launcher“ verwandelte sich in eine kleine, aber hübsche „Weltraumstation“ mit zwei Etagen, inklusive Sofas und einem kleinen Shuttle, das aber nicht unter 500 Metern fliegen kann. Genial. Man ist völlig ungestört. Kein Avatar fliegt dort herum, niemand belauscht einen, der Blick auf den virtuellen Sonnenauf- oder -untergang oder die Sterne ist beeindruckend. Und wenn man genug hat, aber sich sorgt, ob man die Station wiederfindet, aktiviert man das „AutoDestructionSystem“ – und die Station fliegt einem in Einzelteilen um die Ohren. Mitgeliefert wird ein völlig überflüssiger Fallschirm, der aber immerhin den Avatar zu der für einen Fallschirmspringer passenden Haltung animiert.

Der Kauf hat mir viel Spaß gemacht. Ich habe gleich eine Dame eingeladen, mit mir auf höchste Höhen zu fliegen. Hat man die Station gesprengt, kann man sie beim nächsten Start der Rakete an einem beliebigen Ort seines Territorium wieder errichten. Lob und Preis den Programmierern, die sich sehr viel Mühe für’s Detail gegeben haben und die die digitalen Gesetze von Second Life damit ausgetrickst haben.

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