Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten

Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten.

Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Ein Urteil mit Folgen für Internetbranche und Politik.

Vgl. die Musterklage.