Wählt Dreier!

ReligioinDie taz schreibt: „‚Herr Dreier vertritt in der Frage der Menschenwürde und des Lebensschutzes fundamental andere Positionen als die CSU‘, sagte etwa am Wochenende Bayerns Ministerpräsident Günter Beckstein. Auf Unverständnis stieß außerdem, dass Dreier den christlichen Kirchen vorhält, sie hätten erst spät ein positives Verhältnis zu den Menschenrechten entwickelt. Diese hätten „vielfach gegen den Widerstand“ der Kirchen erkämpft werden müssen. Laut FAZ gingen Unionsvertreter in den Ländern deshalb davon aus, Dreier sei ein „kämpferischer Atheist“. Tatsächlich ist Dreier aber sogar Mitglied des Hochschulbeirats der Evangelischen Kirche.“ Frage: Warum muss man irgendein höheres Wesen verehren, um Verfassungsrichter zu sein? Primitiver Aberglauben hat beim Bundesverfassungsgericht bekanntlich nichts zu suchen. Anderenfalls könnte das BVerfG auch gleich die Online-Durchsuchung durchwinken….

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Kommentare

4 Kommentare zu “Wählt Dreier!”

  1. hfi am Februar 10th, 2008 10:29 pm

    Das mit dem Christentum wär mir egal. Meinethalben kann ein Verfassungsrichter auch an die achtarmige Göttin hubba-bubba aus dem mittleren bipsli-bapsli-Land glauben, wenn dieser Glaube seine Privatsache bleibt.

    Seine an Walter Bruggers „Notwehrfolter“ orientierte Aufweichung des Folterverbots disqualifiziert ihn indessen völlig.

  2. admin am Februar 11th, 2008 9:21 am

    Das hat er so platt wohl gar nicht gesagt. Ich habe das Originalzitat aber noch gar nicht gefunden.

  3. hfi am Februar 11th, 2008 10:23 am

    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/man-sollte-offen-von-folter-sprechen/?src=SE&cHash=bcd30f03a2

    immerhin Auszüge.

    wnfried (nicht walter!) Bruggers absurde Rettungsfolter scheint Dreier vorderhand als schlecht begründet abzulehnen. ich sehe aber, in genauer Kenntnis von Bruggers Argumentationsweise, doch deutliche Assonanzen (Brugger: Kollision des Anspruchs auf menschenwürde, Dreier: Pflichtenkollision. zumindest im rahmen einer deontischen Ethik dürfte das auf das selbe hinauslaufen. Juristen mögen es anders sehen. frag mal deine frau)

  4. hfi am Februar 11th, 2008 10:36 am

    man kann ja nicht editieren, deswegen präzisiert:

    Brugger: Täter hat Anspruch auf Menschnwürde, Opfer hat Anspruch auf Menschenwürde = endet aporetisch, deswegen müsse man sich für das Opfer entscheiden.

    Bruggers Fehler: Rechtsstaat heißt nicht: Garantie totalen Schutzes, totaler Sicherheit. Rechtsstaat heißt: Garantie von Schutz im Rahmen des Rechtstaats.

    wenn dreier mit seiner Pflichtenkollision die Pflicht des ermittlers meint, ist seine angebliche pflichtenkollision sogar noch schlechter als Bruggers ansatz. ein ermittler hat nicht die pflicht, gewisse dinge um jeden preis zu tun.

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