BVerfG: Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt

Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c.Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer („Massenverfassungsbeschwerde“). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes Bündnis 90/Die Grünen

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