Online-Durchsuchung | Willkommen in Schilda!

Eben habe ich mich kringelig gelacht. Es gibt doch tatsächlich eine FAQ („Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“) des Bundesministeriums des Innern, bei der man sich fragen muss, ob besoffene Praktikanten jetzt die Website deutscher Ministerien vollschreiben dürfen. Offenbar sind die dort alle auf Drogen:

„Das Risiko einer Entdeckung und der missbräuchlichen Nutzung der Ermittlungssoftware wird durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.“ – „Die Betroffenen werden grundsätzlich nach Abschluss darüber unterrichtet, dass die Ermittlungssoftware bei ihnen auf den Rechner gespielt wurde.“ – „Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. „Tools“) vorselektiert, so dass für die manuelle Analyse ein überschaubarer Datenbestand verbleibt.“

Ich habe mich noch einmal extra vergewissert, dass ich nicht auf einen Fake hereingefallen bin. Ich kann es immer noch nicht glauben: Das ist wirklich die Seite des deutschen Innenministeriums! ROTFL. Willkommen in Schilda!