Christian Rath | Vorratsdatenspeicherung

Die taz entwickelt sich beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ aka „Bürgerrechte im digitalen Zeitalter“ immer mehr zur Lachnummer. Jetzt muss es mal deutlich gesagt werden: Schuld ist Christian Rath, der seit Monaten unqualifizierten Quatsch zum Thema von sich gibt.

Rath hat auch den Hoax „Online-Durchsuchung“ in die Welt gesetzt – mit einer Falschbehauptung, die die taz nie korrigiert hat. Im Artikel „Festplatten im Visier“ (30.01.2007) behauptet er: „Bei einer Online-Durchsuchung installiert die Polizei über die Internet-Verbindung des Computers eine Hacker-Software auf dem Rechner. Ein solcher Trojaner verschickt dann einmal oder laufend die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. Das Verfahren stellte ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft mit einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht im März 2005 vor.“

Ich schrieb in Telepolis (06.02.2007): „Das ist nicht wahr. Der betreffende Autor Manfred Hoffmann, Oberstaatsanwalt beim BGH, beschäftigt sich unter der Überschrift „Die Online-Durchsuchung – staatliches ‚Hacken‘ oder zulässige Ermittlungsmaßnahme?“ ausführlich mit dem Thema, hat aber offenbar wenig technischen Sachverstand. Der Datenspeicher des Computers eines Verdächtigen könne untersucht werden, schreibt er, „indem etwa mittels E-Mail oder auf andere Weise, auf den zu durchsuchenden Computer ‚Trojaner‘ oder ‚Backdoor‘-Programme aufgespielt werden.“ Wie es möglich sein könnte, per Mail etwas auf den Rechner eines Verdächtigen einzuschleusen, wenn der sich weigert, Attachments von unbekannten oder gar anonymen Absendern zu öffnen oder wie man einem Linux-Nutzer eine Spionage-Executable unterjubeln will, verrät Manfred Hoffmann nicht. Der Autor bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 1997. Damals ging es aber um eine ‚passwortgeschützte Mailbox‘, also das klassische Bulletin Board System, in das die Strafverfolger eindringen wollten.“

Jetzt gilt Rath als „Rechtsexperte“ und wird dafür sogar auch noch mit dem „Pressepreis des Deutschen Anwaltsvereins“ ausgezeichnet. Aber das ist das Niveau, auf dem der Mainstream diskutiert.

Am 02.01.2008 behauptet er kühn: „Große Erfolgsaussichten hat der Eilantrag aber nicht. Denn faktisch ändert sich für die Bürger nicht viel. Schon bisher waren die meisten Verbindungsdaten zur Abrechnung bei der Telekom gespeichert und die Polizei konnte bei Bedarf darauf zurückgreifen.“ Dass sich faktisch nichts ändere, ist eine so dummdreiste Lüge, dass man sich fragt, ob Rath vielleicht auf der Payroll Schäubles oder Zypries‘ oder eines noch schlimmeren Vereins steht.

Auch am 02.01.2008 kommentiert Rath: „So sprechen sie von einer ‚Totalprotokollierung der Telekommunikation‘, obwohl doch nur die Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden – und eben nicht die Inhalte von Telefonaten und E-Mails.“ Es ist nicht zu fassen.

Ich habe in Telepolis (04.01.2008) geschrieben – und Rath ist ein schlagendes Beispiel für die Journaille, die ich meine: „Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikation-Überwachungsverordnung müssen alle größeren Provider Schnittstellen zum Abhören und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschlüsseln oder ihren Informanten das zu ermöglichen. Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben.“ Quod erat demonstrandum.

Rath beschwichtigt, „die Verbindungsdaten [würden] nur bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert. Obwohl „total“ keinen Superlativ kennt, muss man Rath doch fragen: Überwachung aller Inhalte und aller Kommunikationsdaten – geht es noch totaler?

Die Pointe am Schluss des Artikels toppt alles: „Die Polizei kann – wie bisher! – nur im konkreten Verdachtsfall zugreifen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, der auch bisher unbefangen telefoniert und gemailt hat.“ Ein Journalist, der „unbefangen“ telefoniert und – vermutlich unverschlüsselt – mailt wie der taz-Autor, sollte man besten wieder nach Hause gehen und das Maul halten. Er ist eine Schande für die Zunft.