NPD-Werbung im Hessischen Rundfunk

Da wird der Hessische Rundfunk wieder juristisch auf die Nase fallen. Man weigert sich laut sueddeutsche.de und Kölner Stadt-Anzeiger, einen Werbespot der kackbraunen Kameraden zu senden, weil der „volksverhetzend“ sei. Das Gegenargument wird gleich mitgeliefert. „Der HR ist gesetzlich verpflichtet, Werbespots der zur Wahl zugelassenen Parteien auszustrahlen. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, argumentierte der HR.“

Quod erat demonstrandum. 1. Die NPD ist eine zugelassene Partei. 2. Noch hat kein Richter festgestellt, dass der Spot den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. 3. Ich wette eine Flasche Ketchup, dass die Neonazi-Agitprop demnächst im Fernsehen zu sehen sein wird.

Wie ich schon mehrfach vor mich hinmurmelte: Der deutsche Lichterkettenträger liebt Zensur, wenn es gegen die Bösen geht: Oder: frei nach Tucholsky: „Deutsch bleibt deutsch, da helfen keine Pillen.“