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Auszug aus einem Brief an den Rechtsanwalt der "Aktion Kinder des Holocaust" vom 22.09.2001

Sehr geehrter Herr....

vielen Dank für Ihren Brief. Ich sehe zwar keinen Grund zu antworten, weil die Fakten anders gelagert sind als Sie suggerieren, aber einige Dinge sollten Sie schlicht zur Kenntnis nehmen.

1. "fragwürdige Seiten" ist eine politische Meinungsäusserung, zu der ich auf Grund meiner Recherche gekommen bin. Dagegen werden und können sie vermutlich nichts tun.

2. Sie schreiben, dass "dieser falsche Hinweis auf Ihrer Homepage zwar "nur" über http://www.burks.de/nazis.html zu erreichen" sei. Auch das trifft nicht die Tatsachen. Anscheinend versteht Ihr Mandant noch nicht einmal die einfachsten Grundlagen des Internet. (vgl. http://www.burks.de/faq.html) Daher wundert es mich auch, wie er etwas gegen Rassimus und Antisemitismus im Internet tun will.

3. Ich sehe auch nicht, inwieweit Ihr Mandant einen Beitrag zur "Sensibilisierung der Verbreitung von Nazi-Homepages" geleistet hat. Ganz im Gegenteil: Ihr Mandant ist ein Gegner der Meinungsfreiheit, weil er Meinungen unterdrücken will. Das ungeachtet dessen, dass die betreffenden Meinungen widerwärtig sind. Wenn strafrechtlich relevante Meinungen auf den Servern liegen, in deren Staat sie jeweils strafbar sind, ist das eine Angelegenheit der jeweiligen Staatsanwaltschaft - und nicht eine Sache von selbsternannten Internet-Blockwarten. Ihnen ist der Erste Zusatz der US-amerikanischen Verfassung sicher bekannt. Ich finde ihn hervorragend und beispielhaft für Europa.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die beiden Zitate auf der Website erinnern: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Vollversammlung vom 10.12.1948, Artikel 19)

"Wir müssen die Rechte der Andersdenkenden selbst dann beachten, wenn sie Idioten oder schädlich sind." (Wau Holland)

In diesem Sinne halte ich Herrn Althof für einen politischen Gegner, der zum Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, wie sie von der UN garantiert wird, ein nur taktisches Verhältnis hat. Die Position Ihres Mandanten ist, gelinde gesagt, fragwürdig. Mir ist bekannt, welche juristischen Konstruktionen in der Schweiz (und nur dort) Herr Althof benutzt hat, um Nazi-Seiten zum "Verschwinden" zu bringen - was ausserdem nicht funktioniert. (Aber ich glaube, es ist relativ sinnlos, über die technischen Voraussetzungen zu reden - Herr Atlhof ist da sicher nicht ein kompetenter Ansprechpartner).

5. Hinter der "Aktion Kinder des Holocaust" steht, wie auch bei dem ominösen "Berliner Institut für Faschismus-Forschung und Antifaschistische Aktion e." meines Erachtens nur eine Person. Das grenzt - ganz subjektiv - an Hochstapelei.

6. Sie werden mich nicht dazu bringen können, jetzt nicht und in der Zukunft, meine Meinung nicht zu äussern. Ich glaube auch nicht, dass Sie das ernsthaft haben vorschlagen wollen.

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Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder