DJV Brandenburg nicht insolvent

Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter des DJV Brandenburg, Insolvenzrichter Dr. Graeber, beauftragten Gutachter haben am 26.03.2007 erklärt, dass der DJV Brandenburg nicht insolvent sei. Daher wird der Insolvenzantrag, den der DJV-Bundesverband gegen seinen Landesverband gestellt hatte, abgelehnt werden. Der Insolventveralter muss noch entscheiden, ob die Forderung des DJV unzulässig war oder gar unbegründet.

„Ein von Anfang an unbegründeter Insolvenzantrag kann unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht des Antragstellers wegen Kreditgefährdung, vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder übler Nachrede führen. Die Tatsache, dass der Gläubiger sich überhaupt des staatlich bereitgestellten Verfahrens bedient hat, genügt allerdings für sich allein noch nicht zur Begründung der Haftung.“

Der Antragsteller – der DJV – muss nicht nur die Kosten des gesamten Verfahrens tragen, sondern wird, so ist aus Vorstandskreisen de DJV Brandenburg zu hören, wahrscheinlich auf Schadenserswatz verklagt werden, auf jeden Fall aber, wenn sich herausstellte, dass der DJV seinen Antrag zu rechtsmissbräuchlichen Zwecken gestellt hat.

Nachtrag: vgl. DJV Brandenburg, 04.03.2007

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Date posted: Freitag, März 2nd, 2007 14:58 | Under category: DJV Bundesverband, DJV Landesverbände
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