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Erschienen am 17.12.2002
im Tagesspiegel, Berlin
.Suche in einer anderen Welt
Bei der Fahndung nach kriminell Perversen im Internet hat die Polizei nur eine Chance, wenn die Täter dumm sind

Kannibalen unter uns – eine Schlagzeile, die niemanden kalt lässt. Aber in jeder Videothek findet man Titel wie "Man Eater" – ein "knallharter Kannibalen- Zombie-Film" – oder "Exzesse im Folterkeller". In den allermeisten Fällen sind die Darsteller in Filmen aus der Videothek Schauspieler. Und Bilder, Filme und Texte, die im Sado-Maso-Milieu ihre Kunden finden und öffentlich zugänglich sind, zeigen in der Regel keine realen Folterszenen und Misshandlungen.

Doch die Grenzen sind fließend. Das gilt auch für das Internet.

Fest steht: Es ist für Laien ganz einfach, im Internet schlimmste Perversionen - gespielt oder real – in Text und Bild zu konsumieren. Die Polizei - das sagen auch die Spezialisten des BKA – sind dagegen weitgehend machtlos, weil diese Darstellungen in denjenigen Ländern, in denen sie ins Netz gestellt werden, zumeist nicht illegal sind. Das gilt selbst für Kannibalismus. Gegen Kannibalismus wie auch gegen seine Darstellung gibt es in Deutschland kein Gesetz.

Eindeutig illegal ist dagegen Kinderpornografie. Doch der Kampf dagegen ist für die Polizei außerordentlich schwierig. Denn für alle Täter, die über das Internet operieren, gilt: Sie können nur gefasst werden, wenn sie dumm oder unvorsichtig sind.

Morde und Tötung auf Verlangen, zusammen mit sexuellen Perversionen, gab es schon immer. Aber die Öffentlichkeit erfuhr nur gefiltert durch die Medien im Nachhinein davon. Neu im Zeitalter des Internet ist, dass derjenige, der seine Fantasie darstellen will, das über das Internet technisch ohne großen Aufwand tun und darüber in Echtzeit mit jedem anderen weltweit kommunizieren kann.

Karl Denke, "das Monster von Münsterberg" in Schlesien, ermordete in den zwanziger Jahren mehr als dreißig Menschen. Nach seiner Verhaftung fanden die entsetzten Beamten Töpfe und Bottiche voll von Menschenfleisch, ausgekochten Knochen und Zähnen. Denke hatte über seine Opfer detailliert Buch geführt. Der Massenmörder Fritz Haarmann erschien seinen Mitmenschen als so gruselig, dass er als Schreckgestalt in die Volksmythologie eingegangen ist und in Wachsfigurenkabinetten ausgestellt wird. Im Internet widmen sich zahlreiche Seiten diesem Thema, was darauf schließen lässt, das sich viele Menschen dafür interessieren und diese Seiten anklicken.

Wer "Echtes" sucht, muss zunächst Gleichgesinnte finden. Das gilt für Kannibalismus, Sodomie und andere sexuelle Perversionen wie auch für grauenhafte Darstellungen von Folteropfern, Kriegsverbrechen oder historische Abbildungen von Kopfjägern und ihren Opfern. Ein normaler Internet-Surfer, der eine Suchmaschine nur laienhaft bedient, findet nach wenigen Minuten Websites mit kannibalistisch orientierten Inhalten oder Bilder von Vergewaltigungsszenen. In der Regel wird immer darauf hingewiesen, dass die Szenen gestellt seien, aber überprüft wird das durch niemanden. Wer sich in die diesen Seiten oft angeschlossenen Foren begibt, wird schnell andere finden, die bereit sind, verbal jede denkbare Fantasie auszuleben. Das einzige Hindernis besteht darin, die richtigen Suchworte oder Codes zu finden, die auf die Inhalte hinweisen. Wer die Links aufruft, kann sich gut vorstellen, dass ein Kind tagelang Alpträume haben könnte, käme es zufällig auf diese Seiten.

Täter können sich schützen

Sogar, wenn jemand glaubhaft im Internet seine Absicht verbreitet hat, gemeinsam mit anderen Handlungen zu begehen, deren Folgen strafbar sind, wird niemand ihn daran hindern können. Wer sich im World Wide Web oder in den Diskussionsforen (Newsgroups) des Usenet – das sind andere Internet- Dienste – per E-Mail-Adresse zu erkennen gibt, kann zwar einer Internet-Firma zugeordnet werden. Wer aber nicht öffentlich kommuniziert, sondern per verschlüsselter E-Mail, womöglich unter falschem Namen angemeldet, ist unwiderruflich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.

Die Polizei hat also in diesen Fällen keine Chance. Doch so viel kriminelle Energie hatten weder der Täter Arnim M. noch das Opfer Bernd B. im jüngsten Kannibalismus-Fall. Beide haben im Internet ungeschützt und öffentlich ihre Absicht ausgetauscht – in einem Forum, in dem mehrere Personen Ähnliches von sich geben, ohne Kannibalismus wirklich praktizieren zu wollen. Einer von ihnen rief die Polizei, als er die echte Absicht von Armin M. entdeckte. Nur wegen der Unvorsichtigkeit von Arnim M. konnte die Polizei den Fall aufrollen.

In einigen Staaten wird selbst der Besitz kinderpornografischen Materials nicht strafrechtlich verfolgt. Es gibt Websites mit pädophilen und in Deutschland strafbaren Inhalten, deren Kennung auf Dänemark hinweist, die aber real auf US-Rechnern liegen oder bei Firmen gespeichert sind, die in exotischen Ländern wie Belize beheimatet sind und die sich auf Kunden spezialisiert haben, die Anonymität zu schätzen wissen und dafür gut bezahlen. Das Bundeskriminalamt überprüft Websites, durchforstet die Diskussionsforen des Usenet und versucht, die zahllosen und oft für Fremde verschlossenen Chatrooms zu kontrollieren. Im World Wide Web gibt es keine Anonymität, da jede Seite einer Firma zuzuordnen ist, auf deren Rechnern sie liegt. Wer jedoch schon Kunden kennt, kann Bilder, Tondateien oder Filme geschlossenen Benutzergruppen anbieten, die diese von den mit Passworten gesicherten Rechnern herunterladen. Nur der Provider könnte hier kontrollieren – was aber bei häufig und schnell wechselnden Adressen fast unmöglich ist. Auch für die Polizei ist das eine Sisyphusarbeit, zumal erst auf Antrag und bei konkretem Verdacht auf Straftaten beim Provider Kundendaten herausgegeben werden müssen. Die Polizei ist nicht unbedingt dazu da, die Bürger vor ihren Fantasien zu schützen. Die Beamten können auch nicht vorab entscheiden, ob jemand ernsthaft jemanden töten und verzehren will oder ob es sich um kranke Fantasien handelt. So steht die Polizei vor einem gewaltigen Berg, der nicht zu überschauen ist.

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